Wien (PK) – Der Budgetausschuss diskutierte über den jüngsten
Bundesrechnungsabschluss. Das Defizit des Bundes im Jahr 2025 war
demnach geringer als ursprünglich veranschlagt. Gleichzeitig fiel die
Inflation höher aus. Der Bundeshaushalt verzeichnete 2025 ein Defizit
in Höhe von -13,555 Mrd. Ꞓ ( III-356 d.B. ), erklärte
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Die Finanzschulden des Bundes
betrugen Ende 2025 313,029 Mrd. Ꞓ.
Der Bundesrechnungsabschluss wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ,
NEOS und der Grünen an das Plenum weitergeleitet. Die vier auf der
Tagesordnung stehenden Entschließungsanträge der Grünen wurden von
ÖVP, SPÖ und NEOS ein weiteres Mal vertagt.
Bundesrechnungsabschluss 2025: Bundesschulden stiegen 2025 auf
313 Mrd. Ꞓ – Schuldenquote bei 81,5 %
Das gesamtstaatliche Defizit betrug -4,2 % des BIP,
nach -4,6 % im Jahr 2024, führte Kraker aus. Der gesamtstaatliche
Schuldenstand stieg durch weitere Schuldaufnahmen an, die
Schuldenquote erhöhte sich von 80,0 % des BIP im Jahr 2024 auf 81,5 %
des BIP im Jahr 2025. Die Prognosen rechnen mit einem Anstieg der
Schulden auf 85,0 % des BIP, warnte Kraker.
Die Finanzschulden des Bundes betrugen Ende 2025 313,029 Mrd. Ꞓ
und waren damit um 13,777 Mrd. Ꞓ (+4,6 %) höher als im Vorjahr,
betonte Kraker. Im Jahr 2025 hatten die Haushaltsrücklagen des Bundes
mit 28,709 Mrd. Ꞓ den höchsten Stand seit 2013, hob sie hervor. Aus
Sicht des Rechnungshofs sind daher strukturelle Reformen
erforderlich, um eine nachhaltige Entwicklung der öffentlichen
Finanzen herbeizuführen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche
Gesundheit, Pflege und Pensionen sowie Bildung, Energie, Förderungen
und Bürokratieabbau, führte Kraker aus.
Die Budgetentwicklung 2025 war durch teils gegenläufige Faktoren
geprägt, fasste der Budgetdienst des Parlaments in seiner Analyse
zusammen. Die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen und die
auslaufenden Krisenmaßnahmen entlasteten den Bundeshaushalt. Darüber
hinaus bewirkte die einsetzende Konjunkturerholung eine budgetäre
Verbesserung, die Nachwirkungen der Rezession am Arbeitsmarkt und bei
der Körperschaftsteuer dämpften diesen Effekt aber, so der
Budgetdienst.
Der Rechnungshof habe 1.852 zahlungsrelevante Belege geprüft. 104
davon hätten Mängel aufgewiesen, erfuhr Maximilian Linder (FPÖ) von
Kraker. Die festgestellten Mängel führten zu keinen betraglichen
Änderungen der Abschlussrechnungen, betonte die
Rechnungshofpräsidentin.
Diskussion über Konsolidierung, Haushaltsrecht und
Strukturreformen
Arnold Schiefer (FPÖ) regte eine exaktere Definition des
Förderungsbegriffs an. Um in den nächsten Jahren über die gleichen
Dinge zu diskutieren, warb er um eine Einigung, für die er einen
Entwurf des Finanzministeriums anregte. Die Krise habe sich aus
unterschiedlichen Gründen manifestiert. Nun befinde sich Österreich
in einer strukturellen Krise, auf die man mit strukturellen Maßnahmen
antworten müsse, zeigte sich Schiefer überzeugt. Da strukturelle
Maßnahmen vier bis fünf Jahre bräuchten, um die finanzielle Wirkung
zu erzielen, mache es für ihn Sinn, diese Reformen jetzt
einzufordern. Auf der Einnahmenseite passiere bereits viel, Sorge
äußerte er aufgrund der Schuldenentwicklung.
Jakob Schwarz (Grüne) erkundigte sich zu den steigenden
Zuschüssen an die ÖBB-Infrastruktur AG und sah darin sowohl ein
budgetäres als auch ein gesetzliches Problem, zumal der Vertrag
jährlich erneuert werden müsse.
Der „Turnaround ist geschafft“, betonte Kai Jan Krainer (SPÖ),
jedoch stünden noch viele weitere Schritte an. Er betrachtete die
Konsolidierung als alternativlos. Dabei gehe es darum, die Konjunktur
zu stärken. Krainer bezeichnete eine Reform des Haushaltsrechts als
eine schwierige, aber notwendige Aufgabe. Das bestehende
Haushaltsrecht weise aus seiner Sicht sowohl Stärken als auch
Schwächen auf. Verbesserungsbedarf sah Krainer unter anderem beim
Gender Budgeting, bei der Wirkungsorientierung und beim
Berichtswesen. Für notwendig erachtete er zudem eine gesetzliche
Verankerung des Budgetdienstes noch in diesem Jahr. Dafür kämen ihm
zufolge eine Verankerung im Haushaltsrecht, in der Geschäftsordnung
des Nationalrats oder ein eigenes Gesetz infrage.
Karin Doppelbauer (NEOS) konzentrierte sich in ihrem Redebeitrag
auf die Budgetkonsolidierung. Sie honorierte Verbesserungen und
hinterfragte Einsparungspotenziale. Doppelbauer interessierte sich
für die Einschätzung der Schuldenquote sowie für das Haushaltsrecht.
Andreas Hanger (ÖVP) ging auf die Vermögensrechnung ein und
interessierte sich für die Bewertungslogik.
Marterbauer: Ziele übererfüllt, Strukturreformen gesetzt
Finanzminister Markus Marterbauer bezeichnete die Ergebnisse des
Bundesrechnungsabschlusses als sehr erfreulich. Das Defizit sei
deutlich besser als erwartet. Ein erster großer Schritt zur
Budgetsanierung sei damit gelungen. Die Ziele würden übererfüllt und
gleichzeitig werde darauf geachtet, die nachfragedämpfenden Effekte
gering zu halten. Zudem verwies er auf große Strukturreformen,
darunter die Steuerbetrugsbekämpfung, die Fördertaskforce und die
Teuerungsbekämpfung. Die Reformpartnerschaft habe erste Schritte
gesetzt, unterstrich er.
Nina Tomaselli (Grüne) gingen die von Marterbauer genannten
Reformen nicht weit genug. Sie brachte die von Außenministerin Beate
Meinl-Reisinger im August 2026 vorgeschlagene Reformdividende zur
Sprache, die vorsieht, eingesparte Budgetmittel des Staates teilweise
an die Bevölkerung zurückfließen zu lassen. Finanzminister
Marterbauer zeigte sich dabei in Anbetracht der Budgetsanierung sehr
zurückhaltend. Für die NEOS sei die Konsolidierung wichtig,
unterstrich Christoph Pramhofer (NEOS). Bei der Reformdividende gehe
es darum, der Bevölkerung nach dem Erreichen schwieriger Reformen
etwas zurückzugeben. Dabei verwies er auch auf die hohe Steuerquote
in Österreich.
Krainer lenkte die Diskussion auch in Richtung vorhandener
Schweizer-Franken-Kredite. Für Finanzminister Markus Marterbauer
handelt es sich dabei um ein „höchst unangenehmes Erbe“. Es bestehe
ein erhebliches Wechselkursrisiko. Der Kredit sei nicht von einem Tag
auf den anderen loszuwerden, so Marterbauer.
Budgetvollzug: Auszahlungen stiegen bis Juli um 2,14 Mrd. Ꞓ an
Der Budgetausschuss nahm die Monatserfolgsberichte Mai bis Juli
2026 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen mehrheitlich zur
Kenntnis (56/BA, 59/BA und 60/BA). Die Auszahlungen von Jänner bis
Juli 2026 waren im Vergleich zum Vorjahr um 2,137 Mrd. Ꞓ bzw. 3,1 %
höher. Bereinigt um die gestiegenen Finanzierungskosten nahmen die
Auszahlungen um 1,309 Mrd. Ꞓ bzw. 2,0 % zu, erläutert der
Budgetdienst in seiner Analyse. So stiegen etwa die Auszahlungen für
Pensionen um 688 Mio. Ꞓ bzw. 3,8 %. Der neu geschaffene
Gesundheitsreformfonds erhöhte die Auszahlungen um insgesamt 995 Mio.
Ꞓ und die Einzahlungen um 498 Mio. Ꞓ, sodass sich der Saldo des
Bundes dadurch um 498 Mio. Ꞓ verschlechterte, so der Budgetdienst.
Die Auszahlungen für die Arbeitslosenversicherung stiegen kräftig (+
498 Mio. Ꞓ) aufgrund gestiegener Arbeitslosigkeit und höheren
Tagsätzen. Weitere größere Auszahlungsanstiege betrafen die
Zuschussverträge mit der ÖBB-Infrastruktur AG und die
Verkehrsdiensteverträge (+440 Mio. Ꞓ) und die
Kommunalinvestitionsgesetze (KIG; +276 Mio. Ꞓ).
Man müsse mit den bis dato bekannten Zahlen mit einer
Gesamteinschätzung für das Jahr 2026 noch vorsichtig sein, hielt
Finanzminister Marterbauer gegenüber Andreas Hanger (ÖVP) fest. Der
mit den Bundesländern und Gemeinden abgeschlossene Stabilitätspakt
bringe aber eine bessere Datenlage. Zudem seien die Sparanstrengungen
der Länder sichtbar. Was den Bund betrifft, so liegt dieser laut
Marterbauer gut „in Plan“. Jedoch würden die höheren
Arbeitslosenzahlen im Vergleich zur Budgeterstellung den
Staatshaushalt belasten. Dem würden allerdings günstigere
inflationsbedingte Voraussetzungen entgegenwirken.
Zu den von Jakob Schwarz (Grüne) nachgefragten Auswirkungen des
hohen Ölpreises auf den Budgetvollzug, geht der Finanzminister von
keinen großen Auswirkungen auf das heurige Jahr aus. Um dies besser
einschätzen zu können, gelte es aber, die nächste WIFO-Prognose
abzuwarten.
Grüne: Klimainvestitionen statt Klimaschäden sowie Zeitplan zum
Abbau klimaschädlicher Subventionen
Anstatt Mittelkürzungen für Klimainvestitionen sprechen sich die
Grünen in ihrer mehrheitlich vertagten Initiative dafür aus,
ausreichende Mittel für Klimaschutz und Anpassung sicherzustellen.
Zudem sollen finanzielle Risiken bei Nichterreichung der EU-
Klimaziele transparent gemacht, klimaschädliche Subventionen abgebaut
und Klimainvestitionen als eigene Budgetkategorie ausgewiesen werden(
869/A(E) ). Obwohl sich der Antrag seiner Fraktion auf die Erstellung
des Doppelbudgets 2027/28 bezogen habe, sei dieser immer noch
relevant, hielt Jakob Schwarz (Grüne) fest. Da die Klimaschäden
weiter ansteigen würden, sollten Änderungen auch im laufenden
Budgetvollzug vorgenommen werden. Zudem würden die
Treibhausgasemissionen, nach einem Rückgang in der letzten
Legislaturperiode, wieder ansteigen, weshalb Schwarz Strafzahlungen
befürchtete.
Den NEOS sei Klimaschutz ein zentrales Anliegen, hielt Karin
Doppelbauer (NEOS) fest. Sie ortete gute Ansätze in dem Antrag der
Grünen, vieles davon sei aber schon in Umsetzung. So sei man etwa
beim Klimaschutzgesetz bereits „in den letzten Zügen“.
In eine ähnliche Richtung geht ein weiterer Vorstoß der Grünen,
in dem ein Zeitplan zum Abbau klimaschädlicher Subventionen
eingemahnt wird ( 362/A(E) ). Die Einsparungen der Bundesregierung
hätten neben sozialer Ungerechtigkeit auch große Rückschritte beim
Klimaschutz gebracht, kritisiert Antragsteller Jakob Schwarz. So
seien Maßnahmen zum Klimaschutz „stark“ gekürzt und klimaschädliche
Subventionen ausgebaut worden. Dies widerspreche jedoch dem im
Regierungsprogramm festgehaltenen Ziel, klimaschädliche Subventionen
schrittweise zu ökologisieren. Da ihm noch keine Berichte der im
Finanzministerium dazu eingerichteten „AG Kontraproduktive“ bekannt
seien, fragte Schwarz wann hier mit Ergebnissen zu rechnen sei. Es
sei an der Zeit, hier in die Umsetzung zu kommen. Laut dem
Finanzminister tagt die Arbeitsgruppe noch, wobei laut Marterbauer
erste Ergebnisse Anfang 2027 vorliegen sollen.
Betrugsbekämpfung: Einnahmenpotenzial aus Sicht der Grünen nicht
ausgeschöpft
Im Bereich der Steuerhinterziehung gebe es ein großes,
ungenutztes Potenzial für höhere Staatseinnahmen, zeigte sich Nina
Tomaselli (Grüne) überzeugt ( 881/A(E) ). Dieses Potenzial müsse von
der Regierung endlich genutzt werden. Daher fordert sie ein neues
Gesetz mit dem mindestens 400 Mio. Ꞓ aus der Betrugsbekämpfung
eingenommen werden. Die Abgeordnete zeigt zudem eine Lücke zwischen
den erhofften Einnahmen aus dem Betrugsbekämpfungspaket und den
Berechnungen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung auf.
Finanzminister Markus Marterbauer widersprach Tomaselli, die von
einem Personalrückgang für die Betrugsbekämpfung ausging. Aufgrund
interner Umschichtungen in seinem Haus könne man nun mehr Personal
dafür zur Verfügung stellen, was auch einen Anstieg der Prüfungen zur
Folge haben werde. So werden laut Marterbauer ab 2027 insgesamt 80
zusätzliche Personen in diesem Bereich tätig sein.
Antrag der Grünen zu Gender Budgeting
Ebenfalls ein weiteres Mal von den Koalitionsparteien auf die
Wartebank gesetzt wurde ein Vorstoß der Grünen zur Weiterentwicklung
des Gender Budgetings ( 480/A(E) ). Sie fordern unter anderem
konsequente geschlechtsspezifische Analysen bei wesentlichen
Förderungen, einen verstärkten Einsatz von wirkungsorientierten
Folgenabschätzungen sowie die verstärkte Darstellung budgetrelevanter
Gleichstellungsmaßnahmen im Budgetplan.
Jakob Schwarz (Grüne) kritisierte, dass, obwohl es in der letzten
Gesetzgebungsperiode einen Vier-Parteien-Beschluss zur
Weiterentwicklung des Gender-Budgeting gegeben habe, viele Punkte des
damaligen Antrags, wie etwa geschlechterspezifische Wirkungsanalysen
von Förderungen, noch nicht umgesetzt seien. Barbara Teiber (SPÖ) sah
viele Überschneidungen mit den Forderungen der Grünen. Sie verwies
auf die geplante Reform des Bundeshaushaltsrechts, die auch die
Weiterentwicklung des Gender Budgetings beinhalten werde.
Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums
Der Finanzminister berichtet quartalsweise über das
Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (ZaBiStaG) (58/BA) sowie über die
im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ergriffenen
Maßnahmen (57/BA). In der Eurokrise wurden aus diesen Instrumenten
seit dem Jahr 2010 Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern
unterstützt. Laut dem Bericht des Finanzministeriums sind aus den
bilateralen Darlehen an Griechenland (Greek Loan Facility) nach einer
vorzeitigen Rückzahlung von 204 Mio. Ꞓ im Juni 2026 noch 570 Mio. Ꞓ
ausständig. Der ESM wurde als permanenter Rettungsschirm für den
Euroraum eingerichtet. Seit Ende Juni 2026 ist Bulgarien nach dem
Beitritt zum Euroraum auch ein Mitglied des ESM, wodurch das
Stammkapital des ESM auf 715 Mrd. Ꞓ stieg, hält der Budgetdienst in
seiner Analyse fest. Zum 30. Juni 2026 waren Darlehen an
Griechenland, Spanien und Zypern in Höhe von 72 Mrd. Ꞓ ausständig. Im
2. Quartal 2026 erfolgte eine planmäßige Rückzahlung Zyperns von 1,0
Mrd. Ꞓ, so der Budgetdienst. Die Berichte wurden ohne Stimmen der
Freiheitlichen mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Der Beteiligungsbericht 2027 und 2028 (55/BA) wurde dem
Unterausschuss Budgetvollzug zugewiesen. (Schluss Budgetausschuss)
gla/med
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische
Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für
Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte)
finden Sie auf der Website des Finanzministeriums .