Wien (OTS) – Gemäß Art. 28 der UN-Behindertenrechtskonvention haben
Menschen mit
Behinderungen das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Die
Sozialhilfe ist ein wesentliches Instrument, um dies zu erreichen.
Bisher wurden die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in der
Sozialhilfe nicht ausreichend berücksichtigt.
In dem am 7. September 2026 medial bekannt gewordenen Entwurf zur
Reform der Sozialhilfe sind folgende Punkte betreffend Menschen mit
Behinderungen enthalten: die Verdoppelung des Vermögensfreibetrags,
das Verbot der Anrechnung des therapeutischen Taschengelds und
vergleichbarer Leistungen, die Klarstellung, dass Pflegegeld auch bei
pflegenden Angehörigen nicht angerechnet werden darf, sowie der
Entfall der Rechtsverfolgungspflicht bei Unterhaltsansprüchen für
Personen über 25 Jahre.
„ Wir sind erfreut darüber, dass die Reform der Sozialhilfe dazu
genutzt werden soll, diese besser an die Lebensrealität von Menschen
mit Behinderungen anzupassen. Gerade der Entfall der
Rechtsverfolgungspflicht bei Unterhaltsansprüchen ist ein wichtiger
Baustein zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen
mit Behinderungen. “, erklärt Klaus Widl, Präsident des
Österreichischen Behindertenrats.
Dabei handelt es sich um wesentliche Forderungen, die der
Österreichische Behindertenrat im Rahmen eines mehrfachen intensiven
Austauschs, zuletzt am 16. Juli 2026, an das Sozialministerium
herangetragen hat.
Die vom Behindertenrat geforderte eigene Bedarfsgemeinschaft für
Menschen mit Behinderungen, die gemeinsam mit anderen Personen in
einem Haushalt leben, sieht der Entwurf jedoch nicht vor. Eine solche
Bedarfsgemeinschaft ist notwendig, damit Menschen mit Behinderungen
nicht mehr vom Einkommen ihrer Familienmitglieder abhängig sind.
„ Ich fordere die Bundes- und Landespolitik dazu auf, die
vorgesehenen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auch
tatsächlich zu beschließen und umzusetzen. Außerdem ist eine eigene
Bedarfsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen zu etablieren. “,
hält Klaus Widl abschließend fest.