Wien (OTS) – Amnesty International begrüßt das im Gesetzesentwurf
enthaltene
Vorhaben, das Sexualstrafrecht anzupassen und betont, dass nur eine
gesetzliche Regelung nach dem „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip das Recht auf
sexuelle Selbstbestimmung wirksam stärkt.
In Österreich liegt ein vom Justizministerium vorgebrachter
Gesetzesentwurf zur Verankerung des Zustimmungsprinzips „Nur Ja heißt
Ja“ zur Koordinierung bei den Koalitionspartnern. Zuvor gab es
Meldungen, dass auch ÖVP und NEOS eine Reformierung des
Sexualstrafrechts befürworten.
Zustimmung im Mittelpunkt: „Nur Ja heißt Ja“ menschenrechtlich
notwendig
„Nur Ja heißt Ja“ stellt die freiwillige und ausdrückliche
Zustimmung in den Mittelpunkt. Internationale Menschenrechtsstandards
sind dabei eindeutig: Alle nicht-einvernehmlichen sexuellen
Handlungen müssen unter Strafe stehen.
Gesetzesentwurf setzt ein klares Signal gegen sexualisierte
Gewalt – Fehlende Beweise dürfen kein Argument gegen Opferschutz
sein.
„Die Änderung von nur zwei Wörtern (statt gegen deren Willen –
ohne deren Einverständnis) in der gesetzlichen Bestimmung kann einen
– lang erhofften – Paradigmenwechsel bringen. Mit dem Konsensprinzip
wird die Verantwortung weg von den Opfern hin zu den Tatpersonen
verlagert. Wir dürfen nicht nur über Beweiswürdigung sprechen, wir
müssen die sexuelle Selbstbestimmung in den Vordergrund rücken –
nämlich geschlechtlichen Handlungen aktiv und frei zuzustimmen“, so
Patricia Hofmann, Rechtsanwältin für Sexualstrafrecht.
„Schlussendlich bedeutet eine Gesetzesänderung auch eine wichtige
Signalwirkung an die Gesellschaft. Sie definiert, was akzeptabel ist
und vor allem auch, was nicht. In diesem Fall bedeutet das: Sexuelle
Handlungen ohne Einverständnis aller ist nicht akzeptiert und
strafbar“, so Ronya Alev, Advocacy & Research Officer bei Amnesty
International Österreich.