Schönheit

Moosbrugger: Schluss mit brasilianischem Antibiotika-Fleisch auf unserem Markt

Wien (OTS) – Die Zeichen verdichten sich, dass Brasilien ab dem 3.
September
vorerst kein Rindfleisch mehr in die Europäische Union liefern darf.
Wie aus EU-Kommissionskreisen zu vernehmen ist, schafft es das
südamerikanische Land sichtlich nicht, die Nachweise zu erbringen,
dass es die EU-Vorschriften – insbesondere punkto Antibiotikaeinsatz
– einhält.

„Unser klares, konstantes Nein gegen das Mercosur-Handelsabkommen
war richtig und wichtig. Es hat sich allein schon deswegen
ausgezahlt, weil es auf EU-Ebene die von uns vehement geforderte
Diskussion über gleiche Produktionsstandards bei Importprodukten
befeuert und sogar zu konkreten Verschärfungen der Einfuhrbedingungen
geführt hat. Was nicht unseren Produktionsstandards entspricht, hat
auch in unseren Regalen und auf unseren Tellern nichts verloren“,
betont LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.

Importstopp gleichermaßen im Sinne von Konsumenten und Bauern

„Als österreichische Landwirtschaft bekennen wir uns ganz klar zu
hohen Qualitäts-, Tierwohl-, Umwelt- und Sozialstandards. Nichts
ärgert uns Bäuerinnen und Bauern allerdings mehr, als wenn wir selbst
strengste Produktionsanforderungen einhalten müssen, diese dann aber
bei Importen nicht gelten. Heimische Spitzenprodukte dürfen nicht auf
den Märkten durch Minderqualität verdrängt werden“, unterstreicht
Moosbrugger und fordert mehr Wettbewerbsfairness.

„Dass kein brasilianisches ‚Antibiotika-Fleisch‘ mehr auf unseren
Tellern landen darf, nützt sowohl den Konsumenten als auch den Bauern
in Österreich. Schließlich ist mit Antibiotikaresistenzen nicht zu
spaßen“, so der LKÖ-Präsident, der auf die strengen
Veterinärbestimmungen in Österreich hinweist. Da aktuell auch
dürrebedingt eine schwierige Situation auf den heimischen Märkten für
tierische Produkte herrscht, könnten Importbeschränkungen außerdem
positive Impulse bringen.

Zusätzliche Voraussetzung für EU-Marktzulassung ab 3. September

Ab 3. September 2026 wird eine zusätzliche EU-
Marktzulassungsvoraussetzung für bestimmte Tiere und tierische
Lebensmittel aus Drittstaaten wirksam. Die Lieferländer müssen
gewährleisten können, dass die EU-Einschränkungen für den Einsatz
bestimmter antimikrobieller Arzneimittel eingehalten werden. Somit
ist eine zusätzliche, verbindliche Importanforderung dazugekommen,
die in den amtlichen Zertifikaten, die jede Sendung begleiten, neu
erfasst und bestätigt werden muss.

Da Brasilien den in Europa verbotenen Einsatz von Antibiotika als
Wachstums- und Leistungsförderer nicht widerlegen kann und auch immer
wieder mit dem Inverkehrbringen von Hormonfleisch in Verbindung
gebracht wird, wurde es im Rahmen einer Durchführungsverordnung vom
4. Juni 2026 von der Positivliste der Lieferantenländer gestrichen.
Diese Entscheidung wird mit 3. September schlagend.

Der Marktzugang für Produkte von Rindern, Pferde(artige)n,
Geflügel, Aquakulturen sowie Honig etc. bleibt so lange verwehrt, bis
Brasilien die Garantien erbringen kann. Da gerade die Rindfleisch-
Produktion mit einer langen Vorlaufzeit verbunden ist und auch die
Entscheidungs- und Kundmachungsfristen nicht von heute auf morgen
verstreichen, wird nicht damit gerechnet, dass Brasilien so schnell
imstande sein wird, den europäischen Forderungen nachzukommen.