Wien (OTS) – „Der Gesundheitsschutz ist genauso wichtig wie die
Wahlfreiheit
mündiger Bürger. Er darf aber nicht zum Vorwand für immer mehr
Bürokratie werden“, betonte der freiheitliche Nationalratsabgeordnete
Christoph Steiner heute in seinem Debattenbeitrag zur Novelle des
Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes.
Kritisch bewertete Steiner insbesondere die weitreichenden
Verordnungsermächtigungen für die Gesundheitsministerin. „Es darf
nicht wieder der Weg über immer neue Verordnungsermächtigungen
beschritten werden. Mit Verordnungen haben wir gerade in der Corona-
Zeit äußerst schlechte Erfahrungen gemacht. Solche Kompetenzen dürfen
nicht laufend ausgeweitet werden“, erklärte Steiner.
Zudem warnte der Freiheitliche davor, den legalen Handel durch
immer neue Auflagen zu belasten. „Wer den legalen Handel ständig
weiter einschränkt, darf sich nicht wundern, wenn davon am Ende
illegale Anbieter profitieren. Unsere Trafikanten sind keine Gegner
einer verantwortungsvollen Gesundheitspolitik, sondern verlässliche
Partner des Staates. Sie verdienen Rechtssicherheit statt immer neuer
bürokratischer Hürden. Viele Trafikanten sind zudem selbst
gesundheitlich benachteiligt und leisten dennoch tagtäglich ihren
Beitrag“, betonte Steiner.
Auch beim Jugendschutz ortete Steiner erhebliche Versäumnisse.
Wer Jugendliche wirksam schützen wolle, müsse konsequent gegen
illegale Online-Händler und den Schwarzmarkt vorgehen. „Gerade dort
finden kaum wirksame Alterskontrollen statt. Hier besteht echter
Handlungsbedarf“, so Steiner.
Grundsätzlich brauche Gesundheitspolitik Augenmaß, klare Regeln,
wirksame Kontrollen und praktikable Lösungen. „Ein gutes Gesetz
schützt die Gesundheit, stärkt den Jugendschutz und ist gleichzeitig
verständlich, verhältnismäßig und unbürokratisch. Genau daran haben
wir bei diesem Gesetzesentwurf allerdings erhebliche Zweifel“,
erklärte der freiheitliche Abgeordnete.
Besonders unverständlich sei für ihn das Verhalten der
Regierungsfraktionen beim Thema Lachgas. Während sich die
Regierungsparteien im Ausschuss für ihre Maßnahmen zum Jugendschutz
selbst gefeiert hätten, sei der freiheitliche Antrag zum Verbot von
Lachgas für Jugendliche mit dem Hinweis auf eine mögliche EU-Regelung
im Jahr 2027 abgelehnt worden. „Bis dahin nimmt man offenbar in Kauf,
dass sich Jugendliche durch frei verfügbares Lachgas schwere
Nervenschäden zufügen können. Das ist völlig unverständlich“,
kritisierte Steiner.
Auch das vorgesehene Wegwerfverbot für E-Liquids und
Tabakerzeugnisse greife aus seiner Sicht zu kurz. „Grundsätzlich ist
ein solches Verbot sinnvoll. Wenn es aber nur für entsprechend
gekennzeichnete öffentliche Spielplätze gilt, während das Wegwerfen
derselben Produkte an anderen öffentlichen Orten keine Rolle spielt,
dann fehlt es an Konsequenz. So sieht kein schlüssiger Jugendschutz
aus“, stellte Steiner klar.