Wien (OTS) – „Mit dem heutigen Beschluss im Nationalrat hat das
Parlament einen
ersten wichtigen Schritt hin zu einem modernen Volksgruppenrecht
gemacht“, sagt Olga Voglauer, Volksgruppensprecherin der Grünen, im
Anschluss an die Abstimmung am 7. Juli.
„Die Verankerung eines neuen, inhaltlichen Volksgruppenberichts,
den das Bundeskanzleramt jährlich dem Parlament vorzulegen hat und in
dem die Volksgruppenbeiräte ungekürzt und unverändert zu Wort kommen
können, ist eine längst überfällige Verbesserung. Damit haben der
Bund und die Länder zu belegen, welche Maßnahmen sie zu Erhalt und
Förderung der Sprache und Kultur der Volksgruppen setzen, anstatt
bloß über Förderbudgets zu berichten. Die Vorsitzenden der
Volksgruppenbeiräte werden bei der Behandlung des Berichts im
zuständigen Ausschuss des Nationalrates auch Gelegenheit zur
Stellungnahme bekommen“, erklärt Voglauer.
„Auch im Sinne der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten
konnte eine zukunftssichernde Weiterentwicklung erreicht werden“, so
Voglauer, und weiter: „Bei den Bezirksgerichten Klagenfurt-Ferlach
und Völkermarkt-Bleiburg werden zweisprachige Kompetenzzentren
eingerichtet, die sämtliche Serviceleistungen auch in slowenischer
Sprache anbieten. Zweisprachig geführte Verhandlungen werden an den
bisherigen Standorten Ferlach und Bleiburg durchgeführt und auch am
bisherigen Standort Eisenkappel werden weiterhin Gerichtstage
abgehalten. Zudem wird erstmals strukturell an der personellen
Absicherung von Sprachrechten angesetzt, indem Sprachkenntnisse der
Amtssprache auch bei der Besetzung von Richter:innen-Stellen stärker
berücksichtigt werden sollen.“
Voglauer hält fest: „Der nächste Schritt muss aber eine weitere
Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe der
Volksgruppen sein. Für einen dauerhaften und strukturierten Dialog
auf Augenhöhe zwischen der Republik und ihren Volksgruppen sind noch
wesentliche Verbesserungen im Volksgruppenrecht notwendig. Diese
Novellen sind kein Grund, dass sich das Parlament mit Lorbeeren
schmücken kann. Sie sind 50 Jahre nach Beschluss des
Volksgruppengesetzes nun ein erster Meilenstein, eine erste Etappe
hin zu einem zeitgemäßen, modernen Volksgruppenrecht.“