Parlament: TOP im Nationalrat am 6. Juli 2026

Wien (PK) – Dass der Nationalrat gleich an fünf Tagen in Folge
zusammentritt, hat
Seltenheitswert. Nach 1992 und 1993 wird es kommende Woche erst zum
dritten Mal in der Geschichte der Zweiten Republik der Fall sein. Im
Mittelpunkt dieses Sitzungsmarathons stehen das Doppelbudget 2027/28
und das Budgetbegleitgesetz, mit dem knapp 70 Gesetze geändert bzw.
neu geschaffen werden sollen.

Aber auch abseits des Budgets stehen eine Reihe von
Gesetzesvorhaben am Programm. So wollen die Abgeordneten am ersten
Sitzungstag am Montag unter anderem über längere Intervalle für die
„Pickerlüberprüfung“, den Ausbau von E-Ladestationen im hochrangigen
Straßennetz, Erleichterungen für schwere Baufahrzeuge und umfassende
Änderungen im Luftfahrtgesetz beraten. In der Außenpolitik geht es
unter anderem um die neue österreichische Afrikastrategie, die
Südtirol-Autonomie und um einen aktiven Beitrag zu den
Friedensbemühungen in Nahost. Auch in Bezug auf wirksame
Importkontrollen für Agrarerzeugnisse ist eine Entschließung zu
erwarten. Die Sitzung beginnt um 13 Uhr.

Österreichische Afrikastrategie

Die Österreichische Afrikastrategie, auf die sich die Regierung
vor kurzem verständigt hat, steht auf Wunsch des Außenpolitischen
Ausschusses auf der Tagesordnung. Ziel der Strategie ist eine Abkehr
vom klassischen „Geber-Empfänger-Modell“ hin zu gleichberechtigten
und interessensgeleiteten Partnerschaften „auf Augenhöhe“. Demnach
sollen jene Kooperationen mit afrikanischen Ländern priorisiert
werden, bei denen ein beidseitiger Nutzen vorliegt. Österreich sieht
Afrika dabei als Zukunftsmarkt, wichtigen Partner für Migration und
Sicherheit sowie geopolitisch relevanten Kontinent im Wettbewerb mit
anderen globalen Akteuren. Konkret beinhaltet die Afrikastrategie
vier Kernsäulen: Stabilität, Sicherheit und Resilienz,
wirtschaftliche Zusammenarbeit, Migration und Mobilität sowie
Bildungskooperationen und Klimaschutz. Für die Umsetzung der
Strategie soll im Außenministerium die Position eines bzw. einer
Afrikabeauftragten verankert werden.

Der Bericht über die Strategie wurde vom Außenpolitischen
Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Grünen zur
Kenntnis genommen, wiewohl die Grünen die Strategie kritisch
beurteilen. Sie sehen darin ein „pinkes Wirtschaftsprogramm“ und
Aspekte wie Umwelt- und Klimafragen unzureichend berücksichtigt, was
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger jedoch zurückwies.

Südtirol-Autonomie

Ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien und drei
Initiativen der FPÖ geben den Abgeordneten Gelegenheit, im Plenum
über die jüngsten Entwicklungen in Sachen Südtirol-Autonomie zu
diskutieren. Gemäß der zwischen Bozen und Rom ausverhandelten
Autonomiereform sollen die Eigenständigkeit Südtirols gestärkt und
legislative Kompetenzen wiederhergestellt bzw. ausgeweitet werden.

Konkret wollen die Regierungsparteien mit ihrem
Entschließungsantrag die Pläne der Südtiroler Landesregierung zur
Errichtung eines Zentrums für Autonomie- und Minderheitenfragen in
Bozen aktiv unterstützen. Das Zentrum könnte nicht nur die Geschichte
und Charakteristika der Südtirol-Autonomie aufbereiten, sondern auch
ein internationales Dokumentationszentrum für Minderheiten- und
Autonomiefragen werden, sind sie überzeugt. Für ÖVP, SPÖ und NEOS ist
die Südtirol-Autonomie ein international anerkanntes Beispiel dafür,
wie ein Konflikt über die Rechte nationaler Minderheiten beigelegt
und transformiert werden kann.

Im Außenpolitischen Ausschuss stimmten lediglich die
Freiheitlichen gegen die Initiative. Die Koalitionsparteien würden
falsche Schwerpunkte setzen und die Autonomie Südtirols als
abgeschlossene Sache „verklären“, kritisierten sie. Eigene
Entschließungsanträge der FPÖ fanden im Ausschuss jedoch keine
Mehrheit. Ihr sind unter anderem eine umfassende Amnestie für
ehemalige Freiheitskämpfer, der uneingeschränkte Erhalt des
deutschsprachigen Schulsystems in Südtirol und ein klares Bekenntnis
Österreichs zum Selbstbestimmungsrecht der deutschen und ladinischen
Volksgruppen in Südtirol ein Anliegen.

Vorbehalte gegen algerische Urkunden

Eine von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger eingebrachte
Regierungsvorlage sieht vor, gegen den Beitritt Algeriens zum Haager
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von
der Beglaubigung Einspruch zu erheben. Die Urkundensicherheit in dem
nordafrikanischen Land sei ungenügend überprüfbar und die Form der
öffentlichen Urkunden zudem nicht einheitlich, wird der Einspruch
begründet. Auf Grund der beobachteten Korruption in Algerien ist laut
Außenministerium nicht auszuschließen, dass die Urkunden mit Mängeln
behaftet sind. Durch den Einspruch soll verhindert werden, dass
algerische Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, ohne
weitere Kontrolle hinsichtlich der Echtheit und inhaltlichen
Richtigkeit in Verfahren vor Inlandsbehörden als Beweismittel
zugelassen werden. Die Regierungsvorlage wurde im Außenpolitischen
Ausschuss einstimmig angenommen.

Aktiver Beitrag zu Friedensbemühungen in Nahost

Der Menschenrechtsausschuss spricht sich für einen aktiven
österreichischen Beitrag zu einem nachhaltigen Friedensprozess im
Nahen Osten aus. Auf Basis einer Initiative der Grünen brachten die
Koalitionsfraktionen im Ausschuss einen entsprechenden
Entschließungsantrag ein, der einstimmig angenommen wurde. Darin wird
die Außenministerin aufgefordert, sich im internationalen Rahmen
unter anderem für einen dauerhaften Waffenstillstand, eine
Verbesserung der humanitären Lage in Gaza sowie eine
Zweistaatenlösung auf Basis des Völkerrechts einzusetzen. Konkret
soll das im Rahmen der österreichischen Mitgliedschaft im UN-
Sicherheitsrat 2027/28 sowie in anderen Foren der Vereinten Nationen
erfolgen. Unterstützt werden sollen zudem Initiativen der Vereinten
Nationen und der Europäischen Union zur Stärkung der Stabilität und
Resilienz Syriens, des Libanons und der gesamten Region sowie zur
Förderung politischer Reformen und einer nachhaltigen Verbesserung
der wirtschaftlichen Lage beider Länder.

Österreich soll sich außerdem gegen den völkerrechtswidrigen
Siedlungsbau im Westjordanland einschließlich Ostjerusalems
aussprechen, Gewalt und Verstöße gegen das Völkerrecht auf allen
Seiten verurteilen sowie die dauerhafte Entwaffnung der Hamas und
anderer nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen unterstützen, fordern
die Abgeordneten. Zudem wird ein verstärkter Einsatz für den Schutz
von Journalistinnen und Journalisten im Nahen Osten gefordert.

Novelle des Luftfahrtgesetzes

Verschiedene Gesetzesentwürfe liegen den Abgeordneten aus dem
Verkehrsbereich vor. So haben die Koalitionsparteien im
Verkehrsausschuss kurzfristig eine umfassende Novelle zum
Luftfahrtgesetz auf den Weg gebracht, mit der unter anderem
Klarstellungen in Bezug auf den Betrieb von Flugplätzen und die
Errichtung luftfahrtfremder Gebäude auf Flughäfen vorgenommen werden.
In diesem Zusammenhang wird auch eine amtswegige Redimensionierung
von als Flugplätzen gewidmeten Flächen ermöglicht. Neue Regeln sind
außerdem für Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Flughafenpersonal
vorgesehen. Dabei geht es etwa um eine Präzisierung der Definition
von „Unzuverlässigkeit“, Datenschutzfragen sowie um Rechtsschutz im
Falle eines negativen Überprüfungsergebnisses. Neben zahlreichen
weiteren Bestimmungen enthält die Novelle überdies Regelungen zur
Versicherung von Drohnen und zu Vorrangregeln im Luftverkehr sowie
Maßnahmen zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau. So soll eine
Dokumentendatenbank künftig Auskunft über Echtheit und Gültigkeit von
Urkunden geben. Die Oppositionsparteien brachten im Verkehrsausschuss
zahlreiche Kritikpunkte vor und stimmten gegen die Novelle.

Schutz vor Fluglärm

Abgelehnt wurde im Verkehrsausschuss ein Entschließungsantrag der
Grünen mit der Forderung nach Fluglärmschutz und Nachtruhe in der
Flughafenregion Wien. Lediglich die Grünen stimmten für den Antrag.
Verkehrsminister Peter Hanke verwies diesbezüglich auf den
„Lärmaktionsplan“ und die „Lärmberichte“. Zudem werde zum Thema
Nachtflugpause verhandelt, versprach er.

Längere Pickerl-Intervalle für PKW und Motorräder

Mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS hat der
Verkehrsausschuss eine Novelle zum Kraftfahrgesetz ins Plenum
geschickt. Kernstück sind längere Intervalle für die wiederkehrende
Begutachtung von Pkw und Motorrädern. Die bisherige 3:2:1-Regelung
für die „Pickerlüberprüfung“ soll demnach durch eine 4:2:2:2:1-
Regelung ersetzt werden. Das heißt, dass die erste Überprüfung eines
neuen Fahrzeugs erst nach vier Jahren erfolgen muss, danach folgt
dreimal ein Zwei-Jahres-Rhythmus. Im Gegenzug wird die dreimonatige
Nachfrist gestrichen, wobei es künftig möglich sein soll, das Pickerl
schon vier Monate vor Ablauf zu erneuern. In Kraft treten sollen die
neuen Bestimmungen allerdings nicht wie ursprünglich vorgesehen mit
Oktober 2026, sondern erst mit Stichtag 19. Mai 2027.

Weitere Punkte der Kraftfahrgesetz-Novelle betreffen diverse
Maßnahmen zur Erleichterung von Lkw-Kontrollen, die Erhöhung des
höchstzulässigen Gesamtgewichts für Lkw mit schweren Aufbauten sowie
die Streichung von Sonderbestimmungen für Fahrzeuge aus der Ukraine.
Zudem sind Verwaltungsvereinfachungen, neue Regelungen für
Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen sowie
Anpassungen bei Fahrschulen und Deckkennzeichen geplant. Die Grünen
begründeten ihre Ablehnung mit Bedenken hinsichtlich der
Verkehrssicherheit und der Kosten.

Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge

Mit einer Novelle zum Bundesstraßengesetz wird der Ausbauplan für
E-Ladestationen im hochrangigen Straßennetz gesetzlich verankert.
Demnach sollen auf Autobahnen und Schnellstraßen bis Ende 2030 für
Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Durchschnitt alle 25 Kilometer
Ladepunkte zur Verfügung stehen, mit einem Maximalabstand von 50 km
zwischen den einzelnen Stationen. Lkw sollen spätestens nach 60 bzw.
100 Kilometern eine entsprechende Ladeinfrastruktur vorfinden. Um die
Zeit des Ladens angenehm und kurzweilig zu gestalten, soll es gemäß
den Erläuterungen jeweils auch Sanitäranlagen und
Gastronomieeinrichtungen bei den Ladestationen geben. Die
Gesetzesnovelle soll außerdem mehr Rechtssicherheit für
Plangebietsverordnungen im Falle langwieriger UVP-Verfahren bringen.
Die Novelle fand im Ausschuss die Mehrheit von ÖVP, SPÖ und NEOS.

UVP-Verfahren für Infrastruktur

In der Minderheit blieb im Verkehrsausschuss ein
Entschließungsantrag der FPÖ, laut dem UVP-Verfahren für
Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken vollständig beim
Bund konzentriert werden sollen. Die derzeit zwischen Bund und
Ländern aufgeteilten Genehmigungsverfahren würden zu unnötiger
Komplexität, Rechtsunsicherheit und Verzögerungen führen,
argumentieren die Freiheitlichen.

Schärfere Maßnahmen gegen Drogenlenker

Die Freiheitlichen mahnen darüber hinaus ein effektiveres
Vorgehen gegen Personen ein, die unter dem Einfluss verbotener
Suchtmittel Fahrzeuge lenken. Demnach soll ein Ministerialentwurf zur
Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes aus
dem Jahr 2019 ebenso umgesetzt werden wie eine Entschließung des
Nationalrats für ein adäquates Verfahren zur Feststellung der
Fahruntauglichkeit. Im Verkehrsausschuss blieb die FPÖ mit dieser
Forderung allerdings in der Minderheit.

Wirksame Importkontrollen bei Agrarerzeugnissen

In Form einer Entschließung drängen die Regierungsparteien auf
wirksame Importkontrollen für Agrarerzeugnisse aus Drittsaaten, um
„faire Wettbewerbsbedingungen“ sicherzustellen. Im Blick haben sie
dabei zum einen das Abkommen zwischen der EU und den
lateinamerikanischen Mercosur-Staaten und zum anderen Agrarimporte
aus der Ukraine. Konkret geht es ihnen etwa um die Einhaltung
vereinbarter Schutzklauseln und Sicherheitsvorkehrungen, EU-weite
Kontrollen sowie um möglichst strikte Vorgaben, was
Rückstandshöchstgehalte für in der EU nicht zugelassene und besonders
gefährliche Pflanzenschutzwirkstoffe betrifft. Zudem sollen die
Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln sowie die
Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land- und Lebensmittelwirtschaft
als strategische Priorität behandelt werden.

Vom Landwirtschaftsausschuss wurde der Entschließungsantrag gegen
die Stimmen der Grünen angenommen. Die Regierung werde mit diesem
Antrag zu etwas aufgefordert, wofür sie ohnehin „ganz
selbstverständlich“ zu sorgen hätte, kritisierten sie. Keine Mehrheit
im Ausschuss erhielten zwei Anträge der FPÖ: Sie fordern einen
sofortigen Importstopp für alle Agrarerzeugnisse bzw. Lebens- und
Futtermittel, die nicht den österreichischen Gesundheits-, Umwelt-
oder Tierschutzstandards entsprechen. Landwirtschaftsminister Norbert
Totschnig erachtet einen österreichischen Alleingang nicht für
zielführend.

Emissionshandelssystem ETS 2

In einem weiteren Entschließungsantrag sprechen sich die
Freiheitlichen für eine gänzliche Abschaffung des geplanten
Emissionshandelssystems ETS 2 aus. Ab 2027 werde auch der Bereich
Gebäudewärme sowie der Verkehr in den Emissionshandel einbezogen und
dies werde zu einer zusätzlichen Belastung der Haushalte und der
Wirtschaft führen, argumentieren sie. Im Umweltausschuss blieben sie
mit dieser Forderung allerdings in der Minderheit. (Fortsetzung TOP
im Nationalrat) gs/mbu/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.