Wien (PK) – Der Verkehrsausschuss hat sich heute mit den Stimmen von
ÖVP, SPÖ und
NEOS für eine Novelle zum Bundesstraßengesetz (BStG) ausgesprochen,
mit der rechtliche Probleme bei langwierigen
Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren (UVP-Verfahren) für
Bundesstraßenprojekte vermieden werden sollen. Künftig soll die
gesetzliche Fünf-Jahres-Frist für die Rechtswirkung einer
Planungsgebietsverordnung während eines laufenden UVP-
Genehmigungsverfahrens gehemmt werden. Im Zuge eines gesamtändernden
Abänderungsantrags der Koalitionsparteien wurde die Regierungsvorlage
zudem um Bestimmungen zum flächendeckenden Ausbau der Lade-
Infrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie zu bestehenden
Konkurrenzklauseln („Schutzzonen“) bei Rastanlagen und Tankstellen
erweitert.
Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Freiheitlichen,
in denen sie einerseits eine vollständige Konzentration der UVP-
Verfahren für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken beim
Bund fordern und andererseits schärfere Maßnahmen gegen Drogen am
Steuer.
Zudem wurden mehrere Oppositionsinitiativen von den
Koalitionsfraktionen vertagt: So regt etwa die FPÖ an, die Bezahlung
einer Ersatzmaut automatisch mit dem Erwerb einer digitalen
Jahresvignette zu verbinden. Die Grünen drängen auf Gespräche mit den
Bundesländern und den ÖBB zum Erhalt und zur Attraktivierung von
Regionalbahnen. Darüber hinaus sprechen sie sich für eine dauerhafte
finanzielle Absicherung des Klima- und Energiefonds aus sowie für ein
umfassendes Maßnahmenpaket gegen die Transitbelastung in Tirol.
Fristhemmung durch UVP-Verfahren und Ausbau von Ladeinfrastruktur
für E-Fahrzeuge
Mit der Novelle zum Bundesstraßengesetz (BStG) will die
Bundesregierung rechtlichen Problemen begegnen, die sich aus
langwierigen UVP-Genehmigungsverfahren bei der Planung von
Bundesstraßen ergeben können ( 497 d.B. ). Derzeit treten die
Rechtswirkungen von gemäß BStG erlassenen Planungsgebietsverordnungen
nach fünf Jahren außer Kraft, ohne dass eine Verlängerung möglich
ist. Dauert ein UVP-Verfahren länger, könnte die Verordnung ihre
Rechtswirkung vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens verlieren.
Künftig soll daher ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren die
Fünf-Jahres-Frist hemmen, um die Rechts- und Planungssicherheit bis
zum Abschluss des UVP-Verfahrens zu gewährleisten, wie aus den
Erläuterungen hervorgeht. Andernfalls könnten nach Außerkrafttreten
einer Planungsgebietsverordnung auf betroffenen Grundstücken
Bauvorhaben verwirklicht werden, die einem später genehmigten
Bundesstraßenprojekt entgegenstehen würden und gegebenenfalls
kostenintensive Rückbauten erforderlich machten.
In der Novelle ist auch vorgesehen, dass
Planungsgebietsverordnungen, die bereits „totes Recht“ seien, im
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) noch als geltend
ausgewiesen werden sollen. Daher solle künftig festgelegt werden,
dass mit der Bestimmung des Straßenverlaufs die Verordnungen außer
Kraft treten und dass die Bundesministerin bzw. der Bundesminister
für Innovation, Mobilität und Infrastruktur das auch im
Bundesgesetzblatt kundzumachen habe.
Im Zuge eines gesamtändernden Abänderungsantrags der
Koalitionsfraktionen wurde die Novelle um Bestimmungen zum Ausbau der
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erweitert. Demnach soll bis
Ende 2030 auf Bundesstraßen im Durchschnitt alle 25 Kilometer Lade-
Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge errichtet werden
sowie im Durchschnitt alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge.
Vorgesehen ist außerdem, dass bei neu errichteten Ladepunkten nach
Möglichkeit Sanitäranlagen, Getränke- und Snackautomaten sowie
Aufenthaltsbereiche geschaffen werden.
Dazu sollen bestehende Konkurrenzklauseln („Schutzzonen“) bei
Rastanlagen und Tankstellen neu geregelt werden. Soweit dies für die
Erreichung der Ausbauziele erforderlich ist, sollen Eingriffe in
solche Vertragsrechte zulässig sein, wenn sie die Errichtung von Lade
-Infrastruktur verhindern. Für die Betreiber sind unter bestimmten
Voraussetzungen Schadenersatzansprüche vorgesehen.
In der Minderheit blieb ein Entschließungsantrag der FPÖ-
Abgeordneten Christian Hafenecker und Gerhard Deimek, laut dem UVP-
Verfahren für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken
vollständig beim Bund konzentriert werden sollten ( 889/A(E) ). Nach
Ansicht der Freiheitlichen führen die derzeit zwischen Bund und
Ländern aufgeteilten Genehmigungsverfahren zu unnötiger Komplexität,
Rechtsunsicherheit und Verzögerungen. Sie sprechen sich daher für ein
„One-Stop-Shop-Modell“ aus.
Hanke: Novelle schafft Rechts- und Planungssicherheit
Ohne Fristhemmung könnten Planungsgebietsverordnungen außer Kraft
treten, obwohl sich am Straßenprojekt nichts geändert habe,
begründete Verkehrsminister Peter Hanke die Novelle, die laut ihm
mehr Rechts- und Planungssicherheit schaffe. Zudem würden die
Voraussetzungen für einen bedarfsgerechten Ausbau der Lade-
Infrastruktur geschaffen. Dieser leiste einen wichtigen Beitrag zur
Mobilitätswende und setze Vorgaben der Europäischen Union um.
Österreich gehe mit dem Ziel, bis 2030 durchschnittlich alle 25
Kilometer Lade-Infrastruktur für Pkw bereitzustellen, über die
unionsrechtlichen Mindestvorgaben hinaus, ergänzte Roland Baumann (
SPÖ). Die neuen Regelungen zu Schutzzonen seien notwendig, um diese
Ausbauziele erreichen zu können.
Diese bezeichnete ÖVP-Abgeordneter Harald Servus als
„ambitioniert“. Der Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse bei
den Schutzzonen könne Fragen aufwerfen, sei aber „alternativlos“.
Zudem gehe er davon aus, dass ohnehin viele Betreiber selbst Lade-
Infrastruktur errichten würden. Zudem solle der Ausbau vorrangig auf
bereits bestehenden Flächen erfolgen, um zusätzlichen Bodenverbrauch
zu vermeiden, so Servus.
FPÖ-Abgeordnete Irene Eisenhut bezeichnete die Fristhemmung bei
UVP-Verfahren grundsätzlich als sinnvoll. Kritisch äußerte sie sich
jedoch über die vorgesehenen Eingriffe in bestehende Schutzzonen.
Eisenhut befürchtet langwierige Gerichtsverfahren, da es nur in
besonders schwerwiegenden Fällen einen Anspruch auf Entschädigung
laut Gesetzestext gebe.
Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze kritisierte die vorgesehene
Fristhemmung. Die Grundproblematik liege nicht in den gesetzlichen
Fristen, sondern in der Länge der Verfahren. Allein die
Vollständigkeitsprüfung dauere im Durchschnitt 21 Monate. Anstatt die
Fünf-Jahres-Frist während des gesamten UVP-Verfahrens zu hemmen,
müssten die Verfahren beschleunigt werden. Die vorgesehene Regelung
verlängere die Beschränkungen für betroffene Grundeigentümerinnen und
-eigentümer auf unbestimmte Zeit und sei aus rechtsstaatlicher Sicht
problematisch, erklärte Götze. Sie stellte einen Vertagungsantrag,
fand aber keine Mehrheit.
Zur Forderung der FPÖ nach einer Konzentration der UVP-Verfahren
zur Gänze beim Bund erklärte Gerhard Deimek (FPÖ), ein One-Stop-Shop-
Modell würde wichtige Infrastrukturprojekte beschleunigen. Harald
Servus (ÖVP) entgegnete, die Idee sei grundsätzlich nachvollziehbar,
der Antrag falle jedoch in die Zuständigkeit des Umweltressorts.
Zudem befinde sich ein entsprechender Entwurf bereits in politischer
Beratung. Eine Expertin des Verkehrsministeriums bestätigte dies.
FPÖ fordert automatische digitale Vignette nach Ersatzmaut
FPÖ-Abgeordneter Harald Thau will die Bezahlung einer Ersatzmaut
mit dem automatischen Erwerb einer digitalen Jahresvignette
verknüpfen. Dadurch sollen Mehrfachforderungen vermieden werden, wenn
zwischen einem Mautverstoß und der Zustellung der Ersatzmautforderung
weitere Verstöße festgestellt werden, wie in einem
Entschließungsantrag ausgeführt wird ( 687/A(E) ).
Verkehrsminister Hanke betonte, die Vignettenpflicht sei ein
wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des Autobahnnetzes und
nachvollziehbar ausgestaltet. Wer die Mautpflicht missachte, müsse
mit Konsequenzen rechnen. Zudem begrenze die ASFINAG seit
Jahresbeginn die Zahl der Ersatzmautforderungen auf zwei innerhalb
von 30 Tagen. Den FPÖ-Vorschlag bewertete er kritisch, da dadurch
auch Personen automatisch eine Jahresvignette erwerben würden, die
diese gar nicht benötigten. Thau hielt entgegen, dass die von der
ASFINAG eingeführte Begrenzung zwar ein Schritt in die richtige
Richtung sei, aber die aus seiner Sicht überhöhte Belastungen nicht
vollständig verhindere.
FPÖ drängt auf schärfere Maßnahmen gegen Drogenlenker
Mit einem weiteren Entschließungsantrag fordert Christian
Hafenecker (FPÖ) die Umsetzung eines bereits 2019 ausgearbeiteten
Ministerialentwurfs zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und des
Führerscheingesetzes ( 228/A(E) ). Dabei solle insbesondere eine vom
Nationalrat am 3. Juli 2019 mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS
gefasste Entschließung berücksichtigt werden, die ein adäquates
Verfahren zur Feststellung der Fahruntauglichkeit unter dem Einfluss
verbotener Substanzen einfordert. Ziel sei ein effektiveres Vorgehen
gegen Personen, die unter dem Einfluss verbotener Suchtmittel ein
Fahrzeug lenken.
Hanke bezeichnete das Vorgehen gegen Drogen am Steuer als
wichtiges Anliegen, das auch im Regierungsprogramm verankert sei.
Anders als beim Alkohol lasse der bloße Nachweis einer verbotenen
Substanz keine Rückschlüsse auf eine aktuelle Beeinträchtigung der
Fahrtüchtigkeit zu, da bestimmte Stoffe noch Wochen später
nachweisbar seien. Verlässliche Messverfahren wie im Alkoholbereich
stünden derzeit nicht zur Verfügung. Die bestehenden Abläufe würden
daher laufend evaluiert. Elisabeth Heiß (FPÖ) sah hingegen akuten
Handlungsbedarf und verwies auf steigende Zahlen bei Fahrten unter
Drogeneinfluss, fehlendes Personal, unzureichende
Ausbildungsmöglichkeiten für die Polizei und einen Mangel an
Ärztinnen und Ärzten für die erforderlichen Untersuchungen.
Grüne verlangen Absicherung des Klima- und Energiefonds
Vertagt wurde außerdem ein Antrag der Grünen-Abgeordneten Leonore
Gewessler und Elisabeth Götze, in dem eine dauerhafte finanzielle
Absicherung des Klima- und Energiefonds (KLIEN) gefordert wird (
868/A(E) ). Die Bundesregierung solle insbesondere im Doppelbudget
2027/2028 ausreichende Mittel vorsehen, damit die Programme des Fonds
fortgeführt werden können.
Im Ausschuss bezeichnete Götze den KLIEN als eines der
wichtigsten Förderinstrumente Österreichs und warnte vor erheblichen
Kürzungen. Dominik Oberhofer (NEOS) entgegnete, dass der Fonds
weiterhin gut dotiert sei. Eine Förder-Taskforce habe Reformbedarf
festgestellt, weshalb Förderprogramme neu ausgerichtet würden.
Insbesondere nach Neuregelungen bei Förderungen rund um das
Klimaticket könnten künftig mehr unterschiedliche Projekte
unterstützt werden, so Oberhofer. Verkehrsminister Peter Hanke hielt
fest, dass die vom Antrag angesprochenen Programme in die
Zuständigkeit des Umweltausschusses fielen.
Grüne fordern Maßnahmen gegen Transitbelastung in Tirol
Barbara Neßler und Elisabeth Götze (beide Grüne) sprechen sich
per Entschließungsantrag für ein Maßnahmenpaket gegen die
Transitbelastung in Tirol aus ( 921/A(E) ). Sie fordern von der
Bundesregierung unter anderem einen Entwurf für ein
Immissionsschutzgesetz-Lärm, eine Verschärfung des
Immissionsschutzgesetzes-Luft, eine höhere Lkw-Maut auf dem Brenner-
Korridor sowie verstärkte Kontrollen der Lkw-Tempolimits und
Maßnahmen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene.
Verkehrsminister Peter Hanke bekannte sich „uneingeschränkt zu
Maßnahmen zum Schutz der Tiroler Bevölkerung vor den Folgen des
Transitverkehrs. Die bestehenden Maßnahmen würden auch vor dem
Europäischen Gerichtshof verteidigt. Zudem verwies er auf den Brenner
-Basistunnel, der zu einer „spürbaren Entlastung“ beitragen werde.
Das geforderte Immissionsschutzgesetz-Lärm falle allerdings in die
Zuständigkeit des Umweltministeriums. Österreich schöpfe den
europäischen Spielraum bei der Lkw-Maut bereits weitgehend aus, so
Hanke. Höhere Mautsätze am Brenner erforderten ein Einvernehmen mit
Italien.
Barbara Neßler (Grüne) betonte ebenso wie Margreth Falkner (ÖVP)
die Belastung der Tiroler Bevölkerung. Falkner verwies hinsichtlich
der Mautsätze auf die EU-Ebene. Dominik Oberhofer (NEOS) sprach den
Rechtsstreit mit Italien im Zusammenhang mit den Tiroler
Transitmaßnahmen an. Christopher Ranzmaier (FPÖ) unterstrich, dass
allen Beteiligten die Probleme bekannt seien und rechtzeitig Lösungen
erarbeitet werden müssten, wenn der Rechtsstreit beigelegt sei.
Grüne setzen sich für Erhalt der Regionalbahnen ein
Ein wiederaufgenommener Entschließungsantrag der Grünen zielt auf
den Erhalt und die Attraktivierung von Regionalbahnstrecken ab (
340/A(E) ). Die Bundesregierung solle laut Antragsteller Lukas Hammer
(Grüne) Gespräche mit den betroffenen Bundesländern und der ÖBB
aufnehmen, um geplante Verschiebungen von Attraktivierungs- und
Elektrifizierungsprojekten zu verhindern. Der Antrag wurde von den
Koalitionsparteien unter Verweis auf bereits laufende Gespräche mit
den Bundesländern erneut vertagt. (Schluss Verkehrsausschuss) wit