Unzulässige Bestandsprovisionen bei Fonds – VKI startet Sammelaktion gegen die BAWAG P.S.K.

Wien (OTS) – Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den
Kapitalanlagegesellschaften Provisionen in Form von sogenannten
Bestandsprovisionen. Legen Banken diese Provisionszahlungen den
Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie nach Rechtsauffassung des
Vereins für Konsumenteninformation (VKI) unzulässig und an die
Kund:innen zurückzuzahlen. Trotz Aufforderung zu außergerichtlichen
Gesprächen im vergangenen Jahr war die BAWAG P.S.K. bisher nicht zu
Vergleichsgesprächen bereit. Neben Wertpapierdepots direkt bei der
BAWAG P.S.K. sind auch jene bei der Easybank (eine Marke der BAWAG)
und den ehemaligen Online-Brokern Direktanlage.at bzw. Hello bank!
betroffen. Der VKI startet daher eine Sammelaktion und ruft
Kund:innen der BAWAG P.S.K. auf, sich jetzt unter www.vki.at/kick-
back-2026 anzuschließen.

Der VKI hat sich bereits mit mehreren großen Bankinstituten,
darunter die Unicredit Bank Austria, die Erste Bank und die
österreichische Sparkassengruppe, der Raiffeisensektor und die
Volksbankengruppe, auf eine außergerichtliche Lösung zum Thema
Bestandsprovisionen geeinigt und für tausende Betroffene eine
beachtliche Refundierungen – je nach Investitionssumme, ein paar
hundert bis mehrere tausend Euro -erreicht. Nach Ansicht des VKI
betrifft die unzureichende Offenlegung von erhaltenen
Bestandsprovisionen die gesamte Bankenbranche, sofern im
Wertpapiergeschäft Fonds angeboten wurden. Das
Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018) sieht strenge
Regelungen vor, unter welchen Voraussetzungen Bestandsprovisionen von
Banken einbehalten werden dürfen.

Der VKI geht davon aus, dass auch bei BAWAG P.S.K., Easybank und
den nunmehr eingegliederten Online-Brokern direktanlage.at und Hello
bank! die Bestandsprovisionen bei der Vermittlung von Fonds
jedenfalls bis zum 31.12.2017 nicht ausreichend offengelegt wurden.
Betroffene Kund:innen können diese Bestandsprovisionen daher
zurückverlangen.

Die Teilnahme an der Sammelaktion des VKI ist kostenlos. Eine
Anmeldung ist ab sofort unter www.vki.at/kick-back-2026 möglich.

„Während mit allen anderen großen Bankinstituten
außergerichtliche Lösungen gefunden werden konnten, hat die BAWAG
P.S.K. – als einzige Bank – die Aufnahme von Gesprächen bislang
verweigert. Der VKI führt daher eine Sammelaktion durch, um die
Ansprüche der betroffenen BAWAG-Kund:innen durchzusetzen“,
kommentiert Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist der Abteilung
Intervention im VKI. “Wir gehen davon aus, dass mehrere tausend
Kund:innen betroffen sind.”

SERVICE: Anmeldungen sind ab sofort möglich unter www.vki.at/kick
-back-2026 .