Wien (OTS) – Gemeinsames Reformpaket stärkt die Volksgruppen in
Österreich:
Verfassungsrechtliche Verankerung aller sechs anerkannten
autochthonen Volksgruppen, jährlicher Volksgruppenbericht an das
Parlament, Absicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten
und Einrichtung eines neuen Volksgruppenforums.
Die Abgeordneten der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben
heute gemeinsam mit den Grünen im Verfassungsausschuss ein
Reformpaket zur Stärkung der Volksgruppen auf den Weg gebracht.
Anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Volksgruppengesetzes werden
erstmals alle sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen – die
kroatische, slowenische, ungarische, tschechische und slowakische
Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma – ausdrücklich
verfassungsrechtlich im Volksgruppengesetz verankert. Darüber hinaus
wird ein Volksgruppenforum eingerichtet, um gemeinsam mit den
Volksgruppen über zukünftige Verbesserungen zu beraten. Künftig wird
außerdem der bisherige Volksgruppenförderbericht zu einem umfassenden
jährlichen Volksgruppenbericht weiterentwickelt. Dieser informiert
über die Maßnahmen des Bundes zur Förderung und zum Erhalt der
Volksgruppen – insbesondere in den Bereichen Sprache, Kultur,
Bildung, Medien und Organisation.
Das Gesetzespaket umfasst auch die langfristige Absicherung der
zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten. Durch die Zusammenlegung
der Bezirksgerichte Ferlach/Borovlje mit Klagenfurt/Celovec zum neuen
Bezirksgericht Klagenfurt-Ferlach/Celovec-Borovlje sowie der
Bezirksgerichte Bleiburg/Pliberk und Bad Eisenkappel/Železna Kapla
mit Völkermarkt/Velikovec zum neuen Bezirksgericht Völkermarkt-
Bleiburg/Velikovec-Pliberk entstehen spezialisierte zweisprachige
Kompetenzstandorte. Gleichzeitig wird die zweisprachige
Gerichtsbarkeit auf weitere Gemeinden ausgeweitet. Gerichtstage und
Verhandlungen bleiben an den bisherigen Standorten erhalten.
„Unsere Volksgruppen gehören zu Österreich – mit ihren Sprachen,
ihren Traditionen, ihrer Kultur und ihrer Geschichte. Sie sind ein
unverzichtbarer Teil unserer Identität. Mit diesem Gesetzespaket
setzen wir ein klares Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung.
Erstmals werden alle sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen
ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert. Gleichzeitig schaffen
wir mit dem Volksgruppenforum einen Rahmen, um gemeinsam mit den
Volksgruppen über zukünftige Verbesserungen zu beraten“ , so
Volksgruppenministerin Claudia Bauer.
„Um die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten zukunftsfit zu
machen, braucht es innovative Konzepte. Diese Reform, die wir in
einem konstruktiven Trialog zwischen Bund, Land und der slowenischen
Volksgruppe gemeinsam auf den Weg gebracht haben, garantiert die
Ausübung der Volksgruppenrechte und einen effektiven Zugang zum
Recht“ , so Justizministerin Anna Sporrer.
„Seit Jahrhunderten sind die Volksgruppen in Österreich
verwurzelt, identifizieren sich mit der Republik und sind ein
essenzieller Bestandteil unseres Landes und unserer Gemeinschaft.
Umso wichtiger ist es daher, dass die anerkannten Volksgruppen nicht
nur mit einem Bekenntnis in der Verfassung enthalten sind, sondern
sie explizit im Verfassungsrang genannt werden. Dadurch stärken wir
die Position der Volksgruppen und heben ihre Bedeutsamkeit hervor.
Gleichzeitig verbessern wir mit der Novelle die Absicherung der
zweisprachigen Gerichtsbarkeit. Immerhin bestehen in einigen
Bundesländern noch erhebliche Defizite bei ihrer Umsetzung. In
Kärnten ist eine zweisprachige Gerichtsbarkeit beispielsweise nur in
wenigen Gemeinden verfügbar und für viele Angehörige der Volksgruppen
nicht zugänglich. Darüber hinaus baut die Novelle die Angebote für
die Volksgruppen weiter aus und stärkt die Verankerung unserer
Landessprachen als wesentlichen Bestandteil der sprachlichen und
kulturellen Vielfalt unseres Landes“ , so Michael Bernhard,
Volksgruppensprecher der NEOS.
„Ich freue mich, dass mit den neuen Regelungen zur zweisprachigen
Gerichtsbarkeit in Kärnten langjährige Forderungen aufgegriffen und
wichtige Verbesserungen erzielt wurden. Gut ist auch, dass der
zukünftige Volksgruppenbericht um inhaltliche Schwerpunkte und um die
Stellungnahmen der Volksgruppenbeirät:innen erweitert wird. Auch die
Einbeziehung der Volksgruppenbeirät:innen in die parlamentarische
Debatte ist eine sehr positive Entwicklung. Gleichzeitig dürfen wir
uns nicht der Illusion hingeben, dass damit die Weiterentwicklung des
Volksgruppengesetzes abgeschlossen sein kann. Die Novelle eröffnet
die Möglichkeit, auf Grundlage des künftigen Volksgruppenberichts
gemeinsam weitere Reformschritte für ein modernes Volksgruppenrecht
zu entwickeln“ , so Olga Voglauer, Volksgruppensprecherin der Grünen.