Wien (PK) – Begleitend zum Doppelbudget 2025/26 hat der Nationalrat
vor dem
Sommer deutliche Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit für
Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe
beschlossen. Ab 2026 wird es demnach nur noch in Ausnahmefällen
möglich sein, parallel zum Bezug von Leistungen aus der
Arbeitslosenversicherung geringfügig dazuzuverdienen.
Solche Ausnahmen gelten etwa für ältere Langzeitarbeitslose oder
Menschen mit Behindertenstatus. Nun wird es auch für Personen, die im
Auftrag des Arbeitsmarktservice eine längere Umschulung oder
Weiterbildung absolvieren, eine Sonderregelung geben. Der
Sozialausschuss des Nationalrats hat heute einhellig einen
entsprechenden Gesetzesentwurf der Koalitionsparteien gebilligt.
Damit werden etwa Personen, die im Rahmen einer Pflegeausbildung ein
Pflegestipendium beziehen, weiterhin nebenher geringfügig arbeiten
können. Ausnahmen für Kunstschaffende, wie von den Grünen gefordert,
sind vorerst hingegen nicht vorgesehen. Auch für andere Gruppen wie
Alleinerziehende hatte Grünen-Abgeordneter Markus Koza eine
Ausnahmeregelung moniert. Die FPÖ unterstützte eine dahingehende
Initiative der Grünen.
Diskutiert hat der Sozialausschuss heute überdies über das Thema
Bildungskarenz, ein Bonus-Malus-System für ältere Beschäftigte und
den Arbeitsmarktzugang von Asylwerberinnen und Asylwerbern: Dazu
vorliegende Oppositionsanträge wurden jedoch vertagt.
Zuverdienstverbot für Arbeitslose
Die Ausnahme für an Schulungen Teilnehmende vom Zuverdienstverbot
für Arbeitslose soll gemäß der von ÖVP, SPÖ und NEOS beantragten
Novelle zum Abeitslosenversicherungsgesetz ( 626/A ) dann gelten,
wenn die Schulungsmaßnahme mindestens vier Monate dauert und
zumindest 25 Wochenstunden umfasst. Dadurch wollen die
Koalitionsparteien nicht nur finanziellen Engpässen betroffener
Personen entgegenwirken, sie erhoffen sich davon auch eine höhere Aus
– und Weiterbildungsbereitschaft. Zugleich werde damit die
Möglichkeit eröffnet, bereits während der Bildungsmaßnahme in
fachrelevanten Bereichen erwerbstätig zu sein und nützliche
praktische Erfahrungen zu sammeln, argumentieren sie. Auch die
Teilnahme an Arbeitsstiftungen und am Unternehmensgründungsprogramm
sind laut Begründung des Antrags als Umschulungsmaßnahme zu werten.
Ein bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag der
Koalitionsparteien hat lediglich formale Korrekturen zum Inhalt.
Zu wenig weit geht die Novelle den Grünen. Sie vermissen etwa
Ausnahmeregelungen für Kulturschaffende sowie Künstlerinnen und
Künstler und wollten den Regierungsparteien mit einer „Trägerrakete“
( 581/A ) die Möglichkeit geben, das Arbeitslosenversicherungsgesetz
zu reparieren. Dieser Antrag fand aber ebenso wenig eine Mehrheit wie
ein umfangreicher Abänderungsantrag der Grünen zur
Koalitionsinitiative, dem jedoch auch die FPÖ zustimmte.
Koza rechnet damit, dass es aufgrund des Zuverdienstverbots zu
schwerwiegenden Problemfällen und sozialen Härtefällen kommen wird.
So weist er im Abänderungsantrag etwa darauf hin, dass
Erwerbsverläufe im Kulturbereich häufig von zeitlich befristeten
Engagements bzw. Projekten und dazwischenliegenden Phasen der
Arbeitslosigkeit mit kurzfristigen tages- oder sogar nur
stundenweisen beruflichen Einsätzen geprägt seien. Für diese Gruppe
sei ein Zuverdienstverbot nicht nur aus finanziellen Gründen
existenzbedrohend, sondern nehme auch berufliche Perspektiven, gibt
er zu bedenken. Aber auch für Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler, Alleinerziehende, lehrende Berufe sowie Personen,
die sich in einem Entschuldungsverfahren befinden bzw. ein
Insolvenzverfahren anstreben, hält er eine Ausnahme vom
Zuverdienstverbot für geboten.
Michael Seemayer (SPÖ) erklärte im Ausschuss, dass die
erweiterten Ausnahmeregelungen die Ausbildungsbereitschaft etwa im
Bereich der Pflege erhöhen und auch die positive Absolvierung von
Ausbildungen wahrscheinlicher machen könne. Auch Fiona Fiedler sah
diese Nachbesserung als „wichtig“ an.
Markus Koza (Grüne) unterstützte diese ebenfalls, betonte jedoch
auch im Ausschuss, dass die „unselige“ Zuverdienstregelung weiterhin
„zu restriktiv gehalten“ und unverhältnismäßig sei. Er berichtete von
„dringenden Apellen“ von Kulturschaffenden, deren Berufsbild oftmals
von zeitlich befristeten Engagements geprägt sei. Doch auch für
andere Gruppen wie Alleinerziehende werde die soziale Lage zunehmend
„toxisch“, so Koza. Das Zuverdienstverbot für Arbeitslose sei
notwendig gewesen, um Missbrauch zu verhindern, sagte Andrea-Michaela
Schartel (FPÖ). Doch sei das Gesetz „zu schnell gekommen“ und habe
eine Adaptierung nötig. Auch den von den Grünen vorgeschlagenen
erweiterten Ausnahmeregelung würde ihre Fraktion zustimmen, so
Schartel.
FPÖ fordert Nachbesserungen bei Bildungskarenz und
Bildungsteilzeit
Basis für die Ausschussdebatte über das neue Fördermodell für die
Bildungskarenz bildeten zwei Entschließungsanträge der FPÖ ( 614/A(E)
, 325/A(E) ), die schließlich vertagt wurden. FPÖ-Abgeordnete Dagmar
Belakowitsch kritisiert darin, dass die neue Bildungskarenz vor allem
auf Einsparungen abziele. Personen, die sich weiterbilden wollten,
würden zu „Bittstellern“ gemacht, beklagt sie. Zudem hält sie die
vorgesehenen verpflichtenden Bildungsberatungen für eine
Bevormundung. Statt auf einem „bürokratischen Kostendeckel“ soll ihr
zufolge der Fokus auf einer „Qualitätsoffensive“ liegen. Zumindest
für jene Bereiche, die vom Fachkräftemangel betroffen sind, fordert
die FPÖ Ausnahmen.
Im Ausschuss bezeichnete Lisa Schuch-Gubik (FPÖ) die neue
Bildungskarenz als „Sparmaßnahme am Rücken der eigenen Bevölkerung“.
Fiona Fiedler (NEOS) hielt ihr entgegen, dass die Bildungskarenz nun
„treffsicherer und effizienter“ geworden sei und sich zu einem
„echten Qualifizierungssystem“ entwickelt habe. Auch die
arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit von Kursen werde nun überprüft,
ergänzte Verena Nussbaum (SPÖ).
Pflege: Grüne wollen Flüchtlingen Zugang zum Arbeitsmarkt
erleichtern
Die Grünen schlagen in einem Entschließungsantrag ( 103/A(E) )
vor, Asylwerberinnen und Asylwerbern, die eine abgeschlossene
Ausbildung in einem Pflege- oder Sozialberuf haben, einen
unkomplizierten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu gewähren.
Auch bei verbindlicher Zusage eines Ausbildungsplatzes soll ein
sofortiger Berufseinstieg möglich sein. Außerdem sollen „ab dem
ersten Tag“ begleitend Deutsch- und Integrationskurse angeboten
werden, um in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen ausgebildeten
Asylwerbende einen möglichst raschen Einstieg in das Berufsleben zu
erleichtern. Bis 2050 werde Österreich 57.000 zusätzliche
Pflegekräfte brauchen, „egal woher sie kommen“, untermauerte Ralph
Schallmeiner (Grüne) die Forderung im Ausschuss.
Fiona Fiedler (NEOS) erklärte, dass die Bundesregierung bereits
verstärkte Integrationsprogramme und beschleunigte
Nostrifizierungsverfahren plane. Eine Vermischung von Asyl und
Arbeitsmigration sei „kein probates Mittel“ zur Rekrutierung von
Pflegekräften, hielt Ernst Gödl (ÖVP) den Grünen entgegen. Aktuell
seien bereits 50.000 Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus in
Österreich arbeitsuchend. Primäre Aufgabe müsse es sein, diese in den
Arbeitsmarkt zu integrieren und nicht Asylwerbende, so Gödl.
Aktuell rund 400.000 Arbeitslose in Österreich bedeuteten ein
„massives Problem“ und mehr als die Hälfte davon hätten keine
österreichische Staatsbürgerschaft, erklärte Peter Wurm (FPÖ).
Gleichzeitig klage die Wirtschaft über Fachkräftemangel. Das zeige,
dass der Vorschlag der Grünen „uns nicht weiter bringt“, so Wurm.
Bonus-Malus-System zur Förderung älterer Beschäftigter
Ebenfalls vertagt wurden die Beratungen über einen
Entschließungsantrag der Grünen zur Förderung älterer Beschäftigter (
580/A(E) ). Abgeordneter Koza will Unternehmen durch ein Bonus-Malus-
System dazu motivieren, vermehrt ältere Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu beschäftigen, wobei er bei den Dienstgeberbeiträgen
zur Sozialversicherung ansetzen will. Außerdem schlägt er einen
dienstgeberseitigen Schwerarbeitszuschlag und eine deutliche Erhöhung
der Mittel für ein arbeitsmarktpolitisches Programm zur Förderung von
älteren Beschäftigten bis zum Pensionsantritt vor.
Im Ausschuss erklärte Koza, dass diese arbeitgeberseitige
Maßnahme „die andere Seite der Medaille“ der Bestrebungen sei, die
Menschen länger in Arbeit zu halten. Andrea-Michaela Schartel (FPÖ)
erinnerte daran, dass es ein solches Bonus-Malus-System bereits
gegeben hätte und sich dieses nicht bewährt habe. Es wäre sinnvoller
die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass ältere Menschen
möglichst lange in Erwerbstätigkeit bleiben. Für Laurenz Pöttinger (
ÖVP) ist es „absolut nicht nachvollziehbar Betriebe zu bestrafen“, da
diese keinen Einfluss auf die Demographie und ihre jeweiligen
Branchenstrukturen hätten. Zudem würde eine solche Regelung mehr
Bürokratie bringen. Michael Seemayer (SPÖ) unterstützte das Ziel des
Antrags, aber nicht den „der Weg dahin“. Er begründete die Vertagung
der Grünen-Initiative mit bereits vorhandenen und geplanten Maßnahmen
für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. (Schluss
Sozialausschuss) wit/gs