Linz (OTS) – Nahezu jeden Arbeitstag gewinnt die AK Oberösterreich
zwei Verfahren
gegen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), in denen eine höhere
Pflegegeldeinstufung festgestellt wird. Insbesondere für die
pflegenden Angehörigen unter den AK-Mitgliedern sind die
Fehlbegutachtungen eine große Belastung. Wie zum Beispiel für die
Eltern eines jungen Krebspatienten, dem die PVA das Pflegegeld der
Pflegestufe 3 wiederholt vorenthalten hat. Nach der letzten Kürzung
auf Pflegestufe 2 musste abermals die AK für die Familie die
Pflegestufe 3 erfolgreich einklagen. „ Wenn Pflegegeldeinstufungen
regelmäßig vom Gericht korrigiert werden müssen, zeigt das einen
klaren Handlungsbedarf auf “, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Das elfjährige Kind eines AK-Mitglieds war schon vor längerer
Zeit an Krebs erkrankt und erhielt nach der Begutachtung durch die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zunächst die Pflegegeldeinstufung
2. Da der Familie diese Einstufung zu gering erschien wandte sie sich
an die Arbeiterkammer, welche vor Gericht Pflegestufe 3 erreichte.
Nach mehreren Jahren wurde im Laufe der Krankheit eine Operation
notwendig, bei der es zum Herzstillstand kam. Obwohl eine
Chemotherapie folgte und ein Entwicklungsrückstand festgestellt
worden war, reduzierte die PVA nach einer Neubegutachtung das
Pflegegeld neuerlich auf Stufe 2. Die AK ging abermals vor Gericht,
das schlussendlich auch weiterhin die Pflegestufe 3 zusprach. Die
entstandene Differenz zwischen Pflegegeld der Stufe 2 und jenem der
Stufe 3 musste von der PVA zehn Monate rückwirkend nachbezahlt
werden.
Im Durchschnitt gewinnt die AK jeden Tag zwei Gerichtsverfahren,
in denen eine höhere Einstufung festgestellt wird. Seit 2021 ist die
Zahl der Pflegegeldberatungen um 75 Prozent und die Zahl der
erfolgreich abgeschlossenen Fälle um knapp 71 Prozent gestiegen. Eine
aktuelle Studie im Auftrag der AK Oberösterreich liefert
erschreckende Erfahrungsberichte der von PVA-Gutachter:innen
untersuchten Personen. Viele berichten von herabwürdigendem oder
einschüchterndem Verhalten bei der Untersuchung und beklagen, dass
mitgebrachte Befunde und Unterlagen nicht berücksichtigt werden.
„ Dieser krasse Fall zeigt auf, dass die Begutachtungen zur
Einstufung des Pflegegeldes oftmals einer Überprüfung vor Gericht
nicht standhalten. Es kann nicht sein, dass laufend falsche
Einstufungen erfolgen und die Gerichte angestrengt werden müssen, um
die richtigen Einstufungen zu erzielen “, sagt AK-Präsident Andreas
Stangl.