Zorba/Zadić: Messenger-Überwachung ist Frontalangriff auf Grundrechte und digitale Sicherheit

Wien (OTS) – Mit einer heute eingebrachten Drittelbeschwerde beim
Verfassungsgerichtshof (VfGH) ziehen die Grünen eine klare rote Linie
gegen die staatliche „Messenger-Überwachung“. Die Abgeordneten von
Grünen und FPÖ fordern die Aufhebung des Gesetzes, da der Einsatz von
Spionagesoftware einen systemischen Bruch mit unserer Verfassung und
den Grundrechten darstelle und die digitale Sicherheit in Österreich
massiv gefährde.

„Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger:innen zu schützen, und
nicht heimlich in ihre intimsten digitalen Lebensbereiche
einzudringen“, erklärt Alma Zadić, stv. Klubobfrau und
Verfassungssprecherin der Grünen. Durch das gezielte Offenhalten von
Sicherheitslücken entstehe ein „gläserner Mensch“, da technisch nicht
nur einzelne Chats, sondern das gesamte digitale Leben – von privaten
Fotos bis zu sensiblen Gesundheitsdaten – ausgespäht werden könne.
„Wer Sicherheitslücken für Überwachungszwecke instrumentalisiert,
setzt die Privatsphäre der Bevölkerung und die Sicherheit der
staatlichen Infrastruktur leichtfertig aufs Spiel. Wir fordern die
Rückkehr zu klaren rechtsstaatlichen Prinzipien und den Schutz
unserer Grundfreiheiten“, so Zadić.

Süleyman Zorba, Sprecher der Grünen für Netzpolitik, warnt vor
den fatalen Folgen der Beschaffung dubioser Software: „Wenn der Staat
beginnt, sich Spionagesoftware zu bedienen, folgt unweigerlich der
Missbrauch. In ganz Europa wurden bereits Journalist:innen und
Oppositionelle sowie Zivilgesellschaft mit solchen Staatstrojanern
überwacht – die Frage ist nicht, ob es zum Missbrauch kommt, sondern
wann.“ Besonders alarmierend sei laut Zorba die Wirkung auf die
gesamte Gesellschaft: „Allein das Wissen, dass der Staat mitlesen
könnte, verändert unser Verhalten. Menschen kommunizieren nicht mehr
frei, wenn sie mit einem digitalen Mitlauscher rechnen müssen. Das
ist das Ende der privaten Kommunikation, wie wir sie kennen.“

Da der Verfassungsgerichtshof bereits 2019 den „Bundestrojaner“
als verfassungswidrig aufhob, zeigen sich die Beschwerdeführer:innen
überzeugt, dass auch die aktuelle Regelung vor den
Höchstrichter:innen scheitern wird.