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Zeichnungsfrist für das Barzeichnungsangebot des neuen 7% UBM Green Bonds beginnt heute

Wien (OTS) – Heute Dienstag, den 06.10.2026 beginnt die
Barzeichnungsfrist des
neuen 7% UBM Green Bond 2026-2031 (AT0000A3XJY7) mit einer Laufzeit
von fünf Jahren. Der Re-Offer Kurs wurde von der Emittentin in
Abstimmung mit den Joint Lead Managern mit 99,5% festgelegt.

Interessierte Anleger können den 7% UBM Green Bond 2026-2031 in
der Zeit vom 06. Oktober bis voraussichtlich 23. Oktober 2026
zeichnen, wobei eine vorzeitige Schließung des Angebots möglich ist
und ein vorzeitiges Ende der Barzeichnungsfrist daher vorbehalten
bleibt. Der UBM Green Bond 2026 wird in Österreich, Deutschland und
Luxemburg im Rahmen eines öffentlichen, prospektpflichtigen Angebots
und in weiteren Staaten im Rahmen einer Privatplatzierung zur
Zeichnung angeboten. Geplanter Valutatag ist der 30. Oktober 2026.
Die Notierung des UBM Green Bond 2026 zum Handel im Amtlichen Handel
(Corporates Prime) der Wiener Börse und dessen Einbeziehung in den
Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse ist beabsichtigt.

Neben dem Barzeichnungsangebot läuft noch parallel ein Angebot an
die Inhaber der UBM-Anleihe 2023-2027 zum Umtausch dieser UBM-Anleihe
in den neuen fünfjährigen UBM Green Bond 2026. Die Umtauschfrist
läuft noch bis zum 16.Oktober 2026.

UBM Development ist einer der führenden Entwickler von Holzbau-
Projekten in Europa. Der strategische Fokus liegt im Premium-Segment
auf Metropolen wie Wien, München, Frankfurt oder Prag. Darüber hinaus
tritt UBM als Pionier im Bereich Bezahlbares Wohnen in Städten mit
Bedarf, auch außerhalb von Metropolen, auf. Mit über 150 Jahren
Erfahrung bietet UBM von der Planung bis zur Vermarktung alle
Development-Leistungen aus einer Hand an. Die Aktien sind im Prime
Market der Wiener Börse gelistet, dem Segment mit den höchsten
Transparenzanforderungen.

Disclaimer : Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf
oder Umtausch noch eine Aufforderung zum Kauf oder Umtausch oder zur
Zeichnung von Wertpapieren dar und ist nicht in diesem Sinn
auszulegen. Die hierin enthaltenen Informationen sind insbesondere
nicht zur Veröffentlichung oder Weitergabe, direkt oder indirekt, in
den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder
dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
bestimmt. Dieses Dokument (und die hierin enthaltenen Informationen)
enthalten oder begründen insbesondere kein Angebot von Wertpapieren
zum Verkauf bzw Umtausch oder keine Aufforderung zu einem Angebot für
den Kauf bzw Umtausch von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika, Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich
von Großbritannien und Nordirland oder in anderen Ländern, in denen
ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten ist.
Prospektpflichtige Angebote der 2026 UBM-Teilschuldverschreibungen
werden ausschließlich in Österreich, Deutschland und Luxemburg (
Angebot ) an dort ansässige Anleger auf Grundlage eines gemäß der
Verordnung (EU) 2017/1129 in der geltenden Fassung (
Prospektverordnung ) erstellten Wertpapierprospekts (einschließlich
allfälliger Nachträge und Ergänzungsblätter) erfolgen, der von der
FMA voraussichtlich am oder um den 28.09.2026 gebilligt, in der
vorgesehenen Weise veröffentlicht und der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland sowie
der Commission de Surveillance du Secteur Financier im Großherzogtum
Luxemburg notifiziert werden wird (zusammen der Prospekt ). Die
voraussichtliche Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung
der angebotenen 2026 UBM-Teilschuldverschreibungen zu verstehen. Der
Prospekt wird, nach seiner Billigung, in elektronischer Form auf der
Internetseite der Emittentin, unter www.ubm-development.com, Submenü
„investor relations.“, Unterpunkt „anleihen.“, veröffentlicht werden
und am Sitz der Emittentin, Laaer-Berg-Straße 43, 1100 Wien,
kostenlos erhältlich sein. Im Zusammenhang mit dem Angebot der 2026
UBM-Teilschuldverschreibungen werden ausschließlich die Angaben im
Prospekt verbindlich sein, die Angaben dieser Veröffentlichung sind
unverbindlich. Anleger sollten sich daher vor ihrer
Anlageentscheidung mit dem Inhalt des Prospekts vertraut machen,
insbesondere mit den Hinweisen auf Risiken, Steuern und
Interessenkonflikte, und sich persönlich unter Berücksichtigung ihrer
persönlichen Vermögens- und Anlagesituation eingehend professionell
beraten lassen. Anleger werden daher darauf hingewiesen, den Prospekt
zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die
potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die 2026 UBM-
Teilschuldverschreibungen zu investieren, vollends zu verstehen. Eine
Veranlagung in Wertpapiere unterliegt Risiken. Anleger tragen das
Bonitätsrisiko der Emittentin. Im Insolvenz- und/oder
Liquidationsfall der Emittentin können auf Zinsen und/oder Kapital
zahlbare Beträge geringer sein; auch ein Totalverlust des
eingesetzten Kapitals ist in diesen Fällen möglich.