Wien (OTS) – „Wenn der Staat heimlich Schadsoftware auf private
Geräte aufspielen
darf, geht es nicht um eine technische Detailfrage, sondern um einen
tiefgreifenden Eingriff in unsere Grundrechte. Dass der
Verfassungsgerichtshof dazu nun eine öffentliche Verhandlung ansetzt,
unterstreicht die enorme Tragweite dieses Verfahrens“, sagt Alma
Zadić, stellvertretende Klubobfrau und Verfassungssprecherin der
Grünen, und hält fest: „Eine öffentliche Verhandlung setzt der
Verfassungsgerichtshof nur in besonders bedeutsamen und seltenen
Fällen an. Dass er diesen Schritt nun wählt, zeigt, wie grundlegend
die verfassungsrechtlichen Fragen sind, die hier auf dem Spiel
stehen.“
Das geplante Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz der
Bundesregierung ermöglicht den Einsatz von Software zur Überwachung
elektronischer Kommunikation, auch durch das Eindringen in die
Computersysteme der Betroffenen. „Wir sind überzeugt, dass die
Messenger-Überwachung verfassungswidrig ist. Wer Sicherheitslücken
offenhalten oder sogar ausnützen muss, um Menschen überwachen zu
können, gefährdet nicht nur die Privatsphäre Einzelner, sondern die
digitale Sicherheit aller. Der Staat darf nicht zum Verwalter von
Sicherheitslücken werden“, betont Zadić.
Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Süleyman Zorba, warnt vor
den weitreichenden technischen Möglichkeiten solcher
Überwachungsinstrumente: „Hier wird der Eindruck erweckt, es gehe
bloß um das Mitlesen einzelner Chatnachrichten. Das Gegenteil ist der
Fall. Wer einmal Schadsoftware auf einem Smartphone installiert, hat
Zugriff auf alles: auf Mikrofon und Kamera, auf den Standort, auf
jede gespeicherte Nachricht, auf Fotos, Kontakte und
Gesundheitsdaten. Das persönlichste Gerät, das wir besitzen, wird zur
Wanze in der eigenen Hosentasche. Ein derart weitreichender Eingriff
ist mit den Freiheitsrechten im Rechtsstaat nicht vereinbar.“
Zorba warnt zudem vor den gesellschaftlichen Folgen: „Eine freie
Gesellschaft lebt davon, dass Menschen ohne Angst kommunizieren
können. Besonders betroffen sind jene, die auf Vertraulichkeit
angewiesen sind: Journalist:innen und ihre Quellen, Ärzt:innen,
Anwält:innen und Menschen, die Missstände aufdecken. Internationale
Fälle wie der Einsatz von Pegasus gegen Journalist:innen zeigen, wozu
solche Werkzeuge in der Praxis genutzt werden. Wenn sie damit rechnen
müssen, dass der Staat ihre Geräte infiltriert, verändert das ihr
Verhalten. Dieser ,Chilling Effect‘ trifft am Ende uns alle, weil er
die Meinungsfreiheit und das Vertrauen in unsere Demokratie
untergräbt.“
Besonders bemerkenswert sei, dass sich der VfGH bereits 2019 mit
dem sogenannten Bundestrojaner beschäftigt und die damalige Regelung
der schwarz-blauen Regierung als verfassungswidrig aufgehoben habe.
„Wir sind überzeugt, dass die damaligen verfassungsrechtlichen
Bedenken bei diesem Gesetz heute unverändert gelten. Die Ansetzung
einer öffentlichen Verhandlung zeigt, dass auch der
Verfassungsgerichtshof die aufgeworfenen Fragen als besonders
gewichtig erachtet. Nun liegt es am Höchstgericht, erneut eine klare
Grenze zum Schutz der Grundrechte zu ziehen“, so Zadić.
Die öffentliche Verhandlung findet am Montag, dem 22. Juni 2026,
um 9:30 Uhr am Verfassungsgerichtshof statt. Öffentliche
Verhandlungen sind vor dem VfGH die Ausnahme und werden nur in
Verfahren von besonderer rechtlicher und gesellschaftlicher Bedeutung
durchgeführt.