younion-Sportgewerkschaft: Wachsende Vorwürfe gegen ÖEHV nach versäumter 160.000 Euro Förderung für Frauen-Eishockey

Wien (OTS) – Während der Österreichische Eishockeyverband (ÖEHV)
begonnen hat,
öffentlich in Interviews über einzelne Verbesserungen und mögliche
Lösungen zu informieren, kommen neue Fragen zur Arbeit der
Verantwortlichen im Frauen-Eishockey hinzu. Wie heute aus
Medienberichten bekannt wurde, wurde 2024 die Antragsfrist für die
„Dream Teams“-Förderung des Sportministeriums versäumt. Dem ÖEHV
entgingen dadurch rund 160.000 Euro an Fördermitteln. General Manager
Martin Kogler bestätigte gegenüber der „Kronen Zeitung“, dass eine
Deadline versäumt wurde.

Aus Sicht der younion-Sportgewerkschaft ist das besonders
bemerkenswert: Die „Dream Teams“-Förderung soll ausdrücklich
Frauenligen stärken, deren Rahmenbedingungen professionalisieren und
damit auch die Qualität und internationale Konkurrenzfähigkeit der
Frauen-Nationalteams verbessern. Sascha Tomanek von der
Eishockeyspieler:innen UNION in der younion _ Die
Daseinsgewerkschaft: „Es wären offenbar Mittel vorhanden, wenn man
die Aufgabe gewissenhaft macht und rechtzeitig dran ist.“

Angebliche Verbesserungen erfahren Spielerinnen aus den Medien

Gleichzeitig kommuniziert der ÖEHV gegenüber Medien, dass
einzelne Forderungen der Spielerinnen angeblich bereits umgesetzt
worden seien. Unter anderem soll das Nationalteam künftig von einem
Arzt begleitet werden. Die Sportgewerkschaft begrüßt jede
tatsächliche Verbesserung. Unverständlich ist für sie allerdings,
warum die betroffenen Spielerinnen und ihre gewerkschaftliche
Vertretung darüber nicht zuerst verbindlich und schriftlich
informiert werden.

Tomanek fragt: „Warum über Medien? Wo ist die schriftliche
Antwort an uns als gewählte Vertretung der Spielerinnen? Welche ihrer
Punkte sind erfüllt?“ Die Spielerinnen sind keine Bittstellerinnen
mehr. Sie wollen eine schriftliche Bestätigung, dass künftig bei
jedem Camp oder Turnier eine Ärztin oder ein Arzt dabei ist. Und
nicht nur dann, wenn der General Manager es gerade will und er daran
denkt, Ärzt:innen zu engagieren.

Genau darin liegt aus Sicht der younion-Sportgewerkschaft
mittlerweile das zentrale Problem: Es gibt laufend Erklärungen,
Ankündigungen und öffentliche Wasserstandsmeldungen. Was weiterhin
fehlt, ist ein vollständiges und verbindliches Dokument, in dem
festgehalten wird, welche Rahmenbedingungen künftig gelten, welche
Punkte umgesetzt sind und welche konkreten Zusagen der Verband macht.

Die Forderung an den ÖEHV ist deshalb bewusst einfach: Auf die
Frage, ob dieses Schriftstück vorliegt, darf die Antwort nicht länger
„Nein, aber …“ lauten. Die notwendige Antwort lautet: „Ja. Es liegt
vor.“ Gespräche mit Spieler:innen, Funktionär:innen und
Journalist:innen können danach jederzeit geführt werden. Sie ersetzen
aber keine schriftliche Verbindlichkeit.

Rechtliche Einschätzung der Gleichbehandlungsanwaltschaft liegt
seit Mai vor

Auch bei der Frage der Entlohnung ist die rechtliche Ausgangslage
deutlich konkreter, als manche öffentliche Aussagen des Verbandes
vermuten lassen. Der ÖEHV verfügt nach Angaben der Sportgewerkschaft
bereits seit dem Frühjahr über eine ausführliche rechtliche
Einschätzung der Gleichbehandlungsanwaltschaft vom 22. Mai 2026. Die
Einschätzung ist damit keineswegs erst als Folge der jüngsten
öffentlichen Diskussion entstanden.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft beschäftigt sich darin
ausdrücklich mit der unterschiedlichen Entlohnung des Frauen- und
Männer-Nationalteams und hält zur Argumentation mit wirtschaftlichen
beziehungsweise budgetären Gründen fest, dass allgemeine
haushaltspolitische Erwägungen oder das bloße Ziel der Begrenzung der
Personalkosten nach der Rechtsprechung keine Rechtfertigungsgründe
sein können.

Noch deutlicher fällt die rechtliche Einschätzung zur
unterschiedlichen Behandlung der beiden Nationalteams aus. Dort sieht
sie aktuell eine Diskriminierung verwirklicht und hält fest, dass
Frauen und Männer im konkreten Fall in Essenz die gleiche Tätigkeit
ausführen und die Voraussetzungen für eine sachliche Rechtfertigung
der unterschiedlichen Entlohnung nach ihrer Einschätzung nicht
erfüllt sind.

Drei Frauenligen noch immer ohne Spielplan

Das Problem beschränkt sich aus Sicht der Sportgewerkschaft nicht
auf verpasste Förderfristen und schlechte Kommunikation: Obwohl die
neue Saison unmittelbar bevorsteht, gibt es für die European Women’s
Hockey League inklusive Austrian Women‘s Hockey League erst seit
wenigen Tagen und für die Dameneishockey-Bundesligen (DEBL und DEBL 2
) nach wie vor keinen Spielplan für den Herbst.

Für die betroffenen Vereine hat das unmittelbare finanzielle und
organisatorische Konsequenzen. Hallen und Eiszeiten müssen
langfristig reserviert werden. Fehlen konkrete Spieltermine, können
Vereine die benötigten Zeiten nicht rechtzeitig buchen, müssen auf
teurere Lösungen ausweichen oder Spiele zu unattraktiven Randzeiten
austragen.

Auch dieser Bereich fällt in die Verantwortung von General
Manager Martin Kogler. „Wer für Frauen-Eishockey verantwortlich ist
und dafür im Unterschied zu den Frauen selbst gut bezahlt wird, trägt
Verantwortung für die Rahmenbedingungen vom Nationalteam bis zu den
Ligen. Für Vereine bedeutet ein fehlender Spielplan im August nicht
bloß Unannehmlichkeiten, sondern zusätzliche Kosten und massive
organisatorische Probleme“, so Tomanek.

Schluss mit Wasserstandsmeldungen

Für die Sportgewerkschaft ergeben die neuen Entwicklungen ein
zunehmend problematisches Gesamtbild: Eine Förderung für Frauen-
Eishockey in Höhe von rund 160.000 Euro wird wegen einer versäumten
Frist nicht ausgeschöpft, drei Frauenligen warten im August auf ihre
Spielpläne und Nationalteamspielerinnen erfahren aus den Medien,
welche ihrer Forderungen angeblich bereits erfüllt wurden.

Was es jetzt braucht, sind keine weiteren Rechtfertigungen und
keine neuen Wasserstandsmeldungen. Der ÖEHV soll den Spielerinnen und
ihrer Vertretung ein vollständiges, verbindliches und schriftliches
Dokument vorlegen. Daraus muss eindeutig hervorgehen, welche
Rahmenbedingungen gelten und welche konkreten Verbesserungen zugesagt
werden.

„Solange es dieses Dokument nicht gibt, bringen uns all die
Willensbekundungen nicht weiter. Wenn der Verband sagt, Punkte seien
bereits erledigt, dann soll er sie aufschreiben. Wenn er
Verbesserungen zusagt, dann soll er sie aufschreiben. Und wenn er
eine Lösung will, dann muss diese irgendwann verbindlich werden“, so
Tomanek. „Solch ein Schriftstück mit Vereinbarungen über Ärzt:innen,
bessere Unterkünfte oder ausreichend Essen setzen wir als
Eishockeyspieler:innen UNION an einem Nachmittag auf. Aber genau die
jetzige Form dieser (Nicht-)Kommunikation zeigt, dass unsere Kritik
an den im Frauenbereich tätigen Personen wohl leider ihre
Berechtigung hat.“