Graz (OTS) – Bei einem Kauf auf einer Messe gibt es kein
Rücktrittsrecht. Es ist,
als ob man einen Vertrag im Geschäft unterzeichnet. Das bedeutet, ein
abgeschlossener Vertrag ist einzuhalten, auch wenn man danach
günstigere Angebote bei anderen Unternehmen entdeckt.
Zwtl.: Angebote vergleichen, Druck zu kaufen widerstehen
Vermeintlich billige Angebote sollen einen spontanen Kauf
unterstützen. Es werden immer Sonderangebote, zum Beispiel ein
Laufmeter Küche zum Preis von X Euro angepriesen. „Es gibt aber keine
Vergleichsmöglichkeit, daher wissen Konsument:innen oft nicht, ob das
Angebot tatsächlich so günstig ist, wie behauptet wird“, sagt AK-
Konsumentenschützer Herbert Erhart. Wer sich daher teure Waren oder
Möbel auf einer Messe kaufen möchte, sollte unbedingt vor dem
Messebesuch Angebote von anderen Anbieter:innen einholen. Man sollte
sich nicht unter Druck setzen lassen und in Ruhe vergleichen – auch
außerhalb der Messe. Erhart: „Viele Messen laufen über mehrere Tage,
so dass man über die Entscheidung schlafen kann.“ Es ist auch genau
darauf zu achten, was im Angebot enthalten ist. Ein „Laufmeter Küche“
kann Sockel, Beleuchtung, Abschlussleisten, Hochschränke, Beschläge,
Griffe usw. enthalten oder aber auch nur die Küchenunterschränke.
Zwtl.: Über Unternehmen informieren
Wer sich ein Rücktrittsrecht von einem Messekauf offenhalten
möchte, kann dies mit der bzw. dem Verkäufer:in vertraglich
vereinbaren. Außerdem sollte vorher der Unternehmenssitz kontrolliert
werden. Ausländische Firmen könnten hohe Anreise- und Servicekosten
verrechnen und die Abwicklung etwaiger Gewährleistungsansprüche
könnte Schwierigkeiten bereiten.
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