St. Pölten (OTS) – Im Bezirk Zwettl wurde am Mittwoch ein Wolf
erlegt. Der Wolfsabschuss
erfolgte, nachdem vor rund zwei Wochen sachgerecht geschützte
Nutztiere angegriffen, verletzt und gerissen wurden und sich nunmehr
erneut ein Wolf an die gleiche Herde annäherte und sie bedrohte.
Damit waren Voraussetzungen gemäß der Niederösterreichischen
Wolfsverordnung erfüllt.
LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf hält dazu fest: „Die
Niederösterreichische Wolfsverordnung dient der Sicherheit von
Menschen und Nutz- und Haustieren vor Wolfsangriffen. Nähern sich
Problemwölfe an Siedlungen an oder bedrohen und töten durch
Herdenschutzmaßnahmen gesicherte Nutztiere, dann dürfen Wölfe
vergrämt und entnommen werden.“ Die NÖ Wolfsverordnung wurde im
Herbst des Vorjahrs einstimmig von ÖVP, FPÖ und SPÖ in der
Landesregierung beschlossen. Die nunmehrige Entnahme des Tieres fand
verordnungskonform statt und wurde dem Land Niederösterreich
innerhalb der vorgesehenen Frist gemeldet. Die Begutachtung durch
Sachverständige des Landes erfolgte umgehend.