Wien (OTS) – „Unser Einsatz hat sich ausgezahlt: Mit der Aktivpension
wird eine
zentrale Forderung der Wirtschaftskammer umgesetzt, denn wer länger
arbeitet und weiterhin Leistung erbringt, soll davon auch finanziell
profitieren“, sagt Martha Schultz, Präsidentin der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ), zur heute im Nationalrat beschlossenen
Aktivpension.
Kernstück des Modells ist ein Steuerfreibetrag von 15.000 Euro
pro Jahr. Dieser soll ab 2027 sowohl Personen zugutekommen, die nach
Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterarbeiten, als auch
Pensionist:innen, die zusätzlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Voraussetzung sind grundsätzlich 40 Versicherungsjahre in der
Pensionsversicherung. Für Frauen gibt es eine Übergangsregelung, hier
reichen zum Start 34 Versicherungsjahren.
„Besonders positiv ist, dass wir durchsetzen konnten, dass die
Aktivpension auch für Selbstständige gelten wird. Für uns war von
Anfang an klar, dass es bei den Anreizen für längeres Arbeiten keine
Benachteiligung aufgrund der Beschäftigungsform geben darf. Denn
Leistungsbereitschaft muss sich für alle lohnen“, sagt Schultz.
Zusätzlich zum Steuerfreibetrag soll bei einem Zuverdienst neben
der Alterspension der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung
entfallen. Für Selbstständige wird der entsprechende
Pensionsversicherungsbeitrag nahezu halbiert.
Betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule ausbauen
Schultz begrüßt darüber hinaus die geplante Stärkung der
betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer:innen sollen künftig die
Möglichkeit erhalten, ihre Abfertigungsansprüche in eine
Pensionsvorsorge umzuwandeln. „Eine stärkere zweite Säule bietet den
Menschen zusätzliche Möglichkeiten für ihre finanzielle Absicherung
im Alter und stellt das Pensionssystem zugleich auf eine breitere
Basis“, sagt Schultz. „Angesichts der demografischen Entwicklung ist
es wichtig, bei der Sicherung unserer Pensionen mehrere Hebel zu
nutzen und das Pensionssystem langfristig tragfähig aufzustellen.“ (
PWK467/DFS)