WKÖ-Fachverband Fahrschulen: Ungeschulte 12 bis 15-jährige E-Scooter-Lenker sollen „nicht führerscheinlos“ auf Straßen fahren dürfen

Wien (OTS) – Radfahren ohne Elternbegleitung auf Straßen ist ab 12
Jahren erlaubt
und es darf ohne jegliche Schulung auf Straßen gefahren werden. Auch
mit den anspruchsvollen schnellen E-Scootern, E-Bikes und Pedelecs
dürfen die Jugendlichen hierzulande unsere Straßen befahren – neben
Autos, Lastkraftwagen und Bussen. „Eine zumindest dreijährige
führerscheinlose Lücke ohne jegliche Verkehrseinschulung für die
gefährdete Gruppe der E-Scooter-Lenker sollte durch eine Ausbildung
geschlossen werden, zumindest bis jedenfalls ein AM Mopedschein mit
15 Jahren, ein A1 Bike-Schein ab 16 Jahren oder ein L17
Autoführerschein vorliegt“, schlägt Dr. Joachim Steininger, Obmann
des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs in der
Wirtschaftskammer eine Kurz-Schulung ohne Prüfung vor.

Eine Einsteiger-Schulung fördert vorbeugend das richtige
Verkehrsverhalten und erhöht das Sicherheitsbewusstsein, bevor man
auf einspurige E-Fahrzeuge steigt, auf denen man sich ohne
Muskelkraft bis 25 km/h schnell vorwärtsbewegen kann. Stehend auf
einem reinem E-Antrieb-Fahrzeug ist ein Reagieren mit Muskelkraft
bzw. Treten nicht möglich.

„Das Thema Ausbildung für den ungeschulten Verkehrsteilnehmer
bleibt bei den neuen Vorschlägen zu Straßenverkehrsordnung bisher zur
Gänze ausgeklammert. Die Anregungen erfassen bisher nur neue Auflagen
für die Lenker mit der Helmpflicht und neuen Ausstattungen für die E-
Scooter mit Glocke und Blinker“, fordert Steininger eine gesamthafte
Betrachtung.

Vorstellbar sind vier Doppellektionen, d.h. 8 Lektionen, die zum
Lenken von E-Scootern schneller als 10 km/h berechtigen. Die
Ausbildung soll eine Kombination von Theorie zum erstmaligen
Kennenlernen der Verkehrs- und Kreuzungsregeln sowie praktischen
Fahrübungen zum Üben umfassen. Konkret geht es um den geübten Umgang
mit den wegen des Batterieantriebes schwereren Fahrzeugen mit
kleineren Reifen und kürzeren Achsabständen, starken Beschleunigungen
und höherem Tempo. Damit würde die Schulungslücke für den
Geschwindigkeitsbereich von 10 bis 25 km/h beim elektro-motorisierten
bzw. motorunterstützten Fahren mit Mikro E-Fahrzeugen im
Straßenverkehr geschlossen werden.

Jugendliche ab dem 9. bzw. 10. Lebensjahr mit freiwilliger
Radfahrprüfung sollten diese Schulung ebenfalls absolvieren dürfen.
Auch Jugendliche, die bis zum 24. Lebensjahr ohne jeglichen
Führerschein sind, sollen sich ebenfalls bis dahin schulen müssen,
verweist Dr. Stefan Ebner, Geschäftsführer des Fachverbandes der
Fahrschulen auf ein 15 Punkte Forderungsprogramm des Fachverbandes:
https://www.wko.at/oe/transport-verkehr/fahrschulen-allgemeiner-
verkehr/e-scooter-forderungspapier-fahrschulen-1.pdf (PWK319)