Wien (OTS) – Am Dienstag wurde im Nationalrat ein Abänderungsantrag
zum
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (kurz: BUAG) beschlossen.
Das ist ein bedeutender Verhandlungserfolg für das Gewerbe und
Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
„In vielen sehr intensiven Verhandlungsstunden ist der
Bundessparte eine wichtige Abgrenzung gelungen: Erstmals konnte mit
den Metalltechnikern eine ganze Branche ausdrücklich aus dem BUAG-
Geltungsbereich ausgenommen werden. Damit wird eine klare Abgrenzung
zwischen Metalltechnik einerseits und klassischen BUAG-pflichtigen
Tätigkeiten andererseits vorgenommen“, erklärt Manfred Denk, Obmann
der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ.
Die neue Regelung knüpft dabei an die Gewerbeberechtigung
Metalltechnik sowie an die einschlägigen berufsrechtlichen Grundlagen
an. Zugleich werden jene Fälle, in denen das BUAG weiterhin zur
Anwendung kommt, ausdrücklich geregelt. „Gerade bei Tätigkeiten im
Fassadenbereich braucht es klare, praxistaugliche und
nachvollziehbare Kriterien. Diese Abgrenzung ist für die
Metalltechnik von großer Bedeutung, weil sie die Eigenständigkeit des
Gewerbes besser abbildet und mehr Klarheit für die betriebliche
Praxis schafft“, so Denk.
Auch für bestimmte Spenglerbetriebe sieht die Novelle eine
gesetzliche Möglichkeit vor, auf Antrag aus dem Geltungsbereich des
BUAG auszuscheiden, sofern die gesetzlich vorgesehenen
Voraussetzungen erfüllt sind. Konkret betrifft diese Option jene
Spengler, die ausschließlich vorgehängte hinterlüftete Fassaden
montieren. Das Ausscheiden ist mit Ende Dezember 2026 oder Ende
Dezember 2027 möglich, sofern fristgerecht (31. Oktober) ein Antrag
auf Ausscheiden gestellt wurde.
BauID-Karte wird umstrukturiert
Eine Neuerung gibt es künftig auch bei der Identifikationskarte
für Personen, die am Bau tätig sind: Die sogenannte BauID, mit der
Kontrollorgane und Verantwortliche auf den Baustellen überprüfen
können, ob alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, wird
künftig direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (
BUAK) betrieben. Mit der BauID soll die Kontrolle auf Baustellen
digital unterstützt und die Abwicklung von Prüf- und
Dokumentationspflichten vereinfacht werden.
„Unser Ziel muss sein, Baustellen Schritt für Schritt von
unnötiger Papierbürokratie zu entlasten. Wenn Nachweise digital
verfügbar sind, Abläufe vereinheitlicht werden und Schnittstellen
besser genutzt werden können, ist das ein konkreter Beitrag zur
Entbürokratisierung“, betont Denk. Die BauID könne damit ein
wichtiger Baustein auf dem Weg zur papierlosen Baustelle sein.
Zugleich sei entscheidend, dass mit den Daten im BauID-System
sorgsam und verantwortungsvoll umgegangen werde. „Datenverarbeitung
darf kein Selbstzweck sein. Wichtig ist, dass der Zugriff klar
geregelt ist, die Verwendung zweckgebunden erfolgt und die
Datensicherheit gewährleistet wird“, hält Denk fest.
Die BauID sei darüber hinaus auch ein Instrument für faire
Wettbewerbsbedingungen am Bau. „Seriös arbeitende Unternehmen müssen
sich darauf verlassen können, dass Regeln für alle gelten. Digitale
Kontrollinstrumente können dazu beitragen, illegale Beschäftigung und
Lohn- und Sozialdumping effizienter zu bekämpfen – und zugleich
ordnungsgemäß arbeitende Betriebe von unnötigem Verwaltungsaufwand zu
entlasten“, so Denk abschließend. (PWK333/HSP)