Wien (OTS) – „Die Unternehmen sehen zunehmend, dass erfahrene
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter gebraucht werden. Weitere Belastungen der Betriebe etwa
durch ein Bonus-Malus-System sind insbesondere in einer konjunkturell
schwierigen Situation aber der falsche Weg. Außerdem wissen wir, dass
Anreize deutlich besser wirken. Einem Bestrafungssystem erteilen wir
eine klare Absage“, reagiert Jochen Danninger, Generalsekretär der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), auf den neuerlichen Ruf der
Arbeiterkammer nach einem Bonus-Malus-System für die Beschäftigung
älterer Mitarbeiter.
Dass in den Betrieben bereits ein Umdenken stattfindet und Ältere
zunehmend geschätzt werden, zeigen auch die Zahlen des AMS: Trotz
schwacher Konjunktur steigt die Beschäftigung älterer Frauen, nicht
zuletzt aufgrund der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen
Pensionsalters für Frauen. Insgesamt sind 90% der berufstätigen
Frauen im Alter von 60+ in Beschäftigung. „Der Arbeitsmarkt nimmt die
Erhöhung des Frauenpensionsalters also gut auf“, so Danninger.
In Summe braucht es Danninger zufolge vor allem einen Mix aus
mehr Prävention und jener Arbeitsmarktinstrumente, die sich als
besonders wirksam herausgestellt haben. Bei der Prävention geht es
sowohl um betriebliche Maßnahmen, die altersgerechtes Arbeiten
fördern, als auch um die Förderung von gesundheitsbewusstem
Verhalten. Als besonders erfolgreiches Arbeitsmarktinstrument hat
sich in erster Linie die Eingliederungsbeihilfe herausgestellt, ein
befristeter Lohnkostenzuschuss für Betriebe, die Arbeitslose mit
Vermittlungsproblemen einstellen wie z.B. Langzeitarbeitslose oder
ältere Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
„Die Eingliederungsbeihilfe hat sich als das einzig wirklich
wirksame Instrumente zur Wiedereingliederung von Personen im Alter
von 55+ erwiesen. Wir begrüßen daher, dass die Regierung im Rahmen
der Aktion 55+ das bewährte Instrument verstärkt einsetzen will.
Gerade angesichts der demografischen Entwicklung liegt es auf der
Hand, dass wir solche positiven Anreize brauchen und keine
Bestrafungen, die den Betrieben zusätzliche Bürokratie und
Belastungen bringen“, so Danninger. (PWK023/DFS)