Wien (OTS) – „Eine Finanzierungslücke beim Insolvenzentgeltfonds darf
nicht
automatisch dazu führen, die Lohnnebenkosten für Unternehmen wieder
zu erhöhen. Das würde die Senkung konterkarieren, die wir für 2028
erreicht haben. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation
brauchen die Betriebe Entlastung und nicht neue Belastungen“, sagt
Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (
WKÖ).
Er wies damit den neuerlichen Ruf von Arbeiterkammer und
Gewerkschaft nach einer Erhöhung des Arbeitgeber-Beitrags zum
Insolvenzentgeltfonds zurück. Denn bevor hier zusätzliche Mittel
verlangt werden, müssten entsprechend den Empfehlungen des
Rechnungshofs die Leistungen und Verwaltungskosten des Fonds
überprüft werden. „Der Rechnungshof hat Fehlanreize im
österreichischen System aufgezeigt und empfiehlt ausdrücklich,
Ansprüche anzupassen und zu begrenzen. Diese Empfehlungen müssen
ernst genommen werden“, betont Danninger.
So liegt Österreich beim Schutzniveau deutlich über vielen
Vergleichsländern: Während hierzulande offene Löhne aus den letzten
sechs Monaten vor der Insolvenz abgesichert werden, sind es
beispielsweise in Deutschland nur drei Monate. Zudem werden in
Österreich Einkommen bis 13.860 Euro brutto im Monat ersetzt, das
entspricht der doppelten ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. In Deutschland
liegt die Grenze bei 8.450 Euro brutto monatlich.
Darüber hinaus sieht der Rechnungshof Einsparungspotenzial in der
Verwaltung und empfiehlt, die derzeit sechs Standorte des
Insolvenzentgeltfonds auf vier zu reduzieren. „Bevor über höhere
Beiträge gesprochen wird, müssen diese Potenziale gehoben werden.
Reflexartig die Unternehmen zur Kasse bitten zu wollen, kann nicht
die Lösung für alle Probleme sein“, so der WKÖ-Generalsekretär. (
PWK515/DFS)