Wien (OTS) – „Der Gesetzesentwurf zum neuen
Elektrizitätswirtschaftsgesetz enthält
viele gute Ansätze, benötigt aber noch Nachbesserungen, damit ein
leistbarer und wettbewerbsfähiger Strompreis für Betriebe und
Haushalte erzielt werden kann“, betont Jochen Danninger,
Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Ziel müsse es
sein, einen zeitgemäßen Ordnungsrahmen für eine sichere, moderne und
fair finanzierte Stromversorgung zu schaffen.
Netzkosten können nur dann gesenkt werden, wenn die Finanzierung
fair verteilt wird. „Derzeit werden die gesamten Netznutzungsentgelte
von den Entnehmern getragen, obwohl auch Einspeiser das Netz im
gleichen Ausmaß nutzen. Das ist weder fair noch zukunftsfähig“,
kritisiert Danninger. Das ElWG müsse daher verpflichtend eine
verursachergerechte Kostentragung vorsehen. Ausnahmen bei den
Netzentgelten sollten ausschließlich dann zulässig sein, wenn
Speicher nachweislich netzdienlich agieren – und nur in den
Zeiträumen, in denen dies auch tatsächlich zutrifft. Sonderregelungen
für Energiegemeinschaften seien kritisch zu prüfen und entsprechend
zurückzunehmen.
Energiezukunft braucht klare Rahmenbedingungen
Eine rasche Beschlussfassung sei für die Wirtschaft essenziell,
um richtungsweisende Entscheidungen zur Stromversorgung treffen zu
können – insbesondere hinsichtlich des Ausbaus erneuerbarer Energien
und der Dekarbonisierung energieintensiver Produktionsprozesse. „Das
bestehende Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz aus dem
Jahr 2010 wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht“, so
Danninger.
Ziel: Wirtschaft stärken – Verbraucher entlasten
„Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und zur
Sicherung des Wirtschaftsstandorts ist es entscheidend, das neue
Elektrizitätswirtschaftsgesetz so auszugestalten, dass das Potenzial
zur Senkung der Netzkosten für Verbraucher bestmöglich genutzt wird,
ohne dabei die Verbraucherrechte zu schmälern“, unterstreicht
Danninger abschließend. (PWK275/NIS)