WKÖ-Danninger: Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz bringt Schub für Standort und Nachhaltigkeit

Wien (OTS) – „Der heute präsentierte Begutachtungsentwurf für das
Erneuerbaren-
Ausbau-Beschleunigungsgesetz ist ein Meilenstein für schnellere
Verfahren und stärkt unsere Betriebe im internationalen Wettbewerb“,
sagt Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ). Die Verfahrensbeschleunigung ist der Schlüssel für
eine wettbewerbsfähige Transformation: Sie ermöglicht den rascheren
Ausbau wichtiger Infrastruktur und schafft neue wirtschaftliche
Dynamik. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)
werden zentrale Vorgaben der EU-Richtlinie RED III ebenso
berücksichtigt wie bewährte nationale Bestimmungen, etwa aus dem UVP-
Gesetz. Nach der Reform des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes
(AVG) sei dies nun ein weiterer Schritt für schnellere
Verwaltungsverfahren.

Ein Schritt zur Stärkung des Standorts
„Die Verfahren werden schlanker, effizienter und praxisnäher. Das ist
ein wichtiges Signal für die heimische Wirtschaft und ein Schritt in
Richtung Zukunft. Durch schnellere Verfahren und den Abbau von Hürden
können unsere Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben und Innovation
rascher nutzen. Das gilt für den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso
wie für viele anderen Bereiche“, so Danninger.

One-Stop-Shop und öffentliches Interesse als Beschleuniger
Es wird eine Verfahrenskonzentration („One-Stop-Shop“) für
Energiewendeprojekte im EABG verankert. Zugleich gilt das
übergeordnete öffentliche Interesse als zentrales
Beschleunigungskriterium. Zusätzliche Vereinfachungen sind für
Projekte in Trassenkorridoren und ausgewiesenen
Beschleunigungsgebieten vorgesehen.

Planungssicherheit für Dekarbonisierung
„Das EABG schafft Planbarkeit und Rechtssicherheit. Damit treiben wir
den Ausbau der erneuerbaren Energie schneller voran und kommen
unseren Dekarbonisierungszielen spürbar näher. Jetzt braucht es ein
schnelles Inkrafttreten, um die heimische Wirtschaft und den Standort
im internationalen Wettbewerb zu stärken“, betont Danninger. (
PWK347/NIS)