Wien (OTS) – „Wir freuen uns, dass wir kurz vor Jahresende noch
einige
interessenspolitische Erfolge auf den Weg bringen konnten. Bei den
Registrierkassen wurden wichtige Forderungen der WKÖ aufgegriffen und
heute im Nationalrat eingebracht“, sagt Jochen Danninger,
Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Zu den wichtigsten Änderungen bei den Registrierkassenregelungen,
die den Unternehmen das Leben erleichtern sollen, zählen:
Erstens, die Kalte-Hände-Regelung soll ab dem 1. Januar 2026
erweitert werden. Diese Regelung befreit bestimmte Unternehmen, die
Umsätze im Freien tätigen, wie Hütten, Buschenschänken und kleine
Kantinen, von der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht und
erlaubt eine einfache Lösungsermittlung. Die Umsatzgrenze soll von
30.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden.
Zweitens, ab dem 1. Oktober 2026 soll es möglich sein, die
Belegerteilungspflicht auch zu erfüllen, indem man Kunden ermöglicht,
den elektronischen Beleg im Zusammenhang mit dem Bezahlvorgang vor
Ort auszulesen (z.B. durch das Scannen eines QR-Codes, der auf dem
Bildschirm angezeigt wird).
Auch soll laut Ministerratsvortrag die Übergangsregelung für den
Einzelhandel, insbesondere für Markt-, Straßen- und Wanderhändler
sowie andere gewerblich tätige Unternehmer, unbefristet weiter
gelten. Diese Regelung erlaubt eine vereinfachte Erfassung der Waren
bis zu 15 Warenbezeichnungen.
„Wir sind überzeugt, dass diese Änderungen zum Bürokratieabbau
und zur weiteren Digitalisierung beitragen können“, unterstreicht
Danninger. (PWK533/PAT)