WKÖ-Danninger: Ein weiterer Schritt zu mehr Datenfreiheit

Wien (OTS) – Das heute beschlossene Datenzugangsgesetz (DZG) bietet
das Fundament
für einen modernen und verantwortungsvollen Umgang mit Informationen.
Daten sind der Treibstoff für viele IT-Entwicklerinnen und Entwickler
– insbesondere im KI-Bereich – aber gleichzeitig ein höchst sensibler
Bereich. Das Training von Künstlicher Intelligenz funktioniert jedoch
nur mit umfassendem Datenmaterial. Besonders öffentliche Stellen
verfügen über wertvolle Datenbestände, die einen wesentlichen Beitrag
für Forschung und Innovation leisten können.

Daher möchte die EU mit dem Data Governance Act (DGA) den
Datenaltruismus fördern: Das heißt, das Vertrauen in den
Datenaustausch und die Datenverfügbarkeit sollen erhöht und
technische Hindernisse bei der Weiterverwendung von Daten überwunden
werden. Gleichzeitig soll dabei die Datenschutz-Grundverordnung (
DSGVO) gewahrt bleiben. Der DGA ist seit 23. September 2023 in Kraft.

Österreich hat daher das Informationsfreiheitsgesetz entwickelt,
das am 1. September 2025 in Kraft tritt. Nun folgt das
Datenzugangsgesetz (DZG). Damit werden Behörden und Rahmen
geschaffen, um den öffentlichen Stellen einen sicheren
Datenaltruismus zu ermöglichen.

Hier geht es auch um Daten, die nicht als offene Daten verfügbar
gemacht werden können („geschützte Daten“). Diese unterliegen
unterschiedlichen Schutzgründen wie Personenbezug,
Geschäftsgeheimnisse, Statistikgeheimnis oder geistigem Eigentum.
Lösungen bieten Anonymisierung und andere Methoden der
Offenlegungskontrolle. Die zentrale Steuerungsrolle soll das
Bundeskanzleramt einnehmen – in Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörde
und Bundeswettbewerbsbehörde.

„Ich begrüße diesen wesentlichen Schritt zu mehr Datenfreiheit in
Österreich. Durch die sichere und verantwortungsvolle Weitergabe von
Daten können Wissenschaft, Forschung und Innovation gestärkt werden“,
sagt der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, Jochen
Danninger. „Die nun von der neuen Bundesregierung schleunigst auf den
Weg gebrachten neuen Gesetze sind zudem wesentlich für die
Wettbewerbsfähigkeit und den Wirtschaftsstandort Österreich –
insbesondere im Bereich der IT-Branchen.“ (PWK235/HSP)