Wirtschaftsausschuss für Abwicklung der Investitionsprämie bis 2029

Wien (PK) – Zur Abwicklung der in der Coronazeit für Unternehmen
eingeführten
Investitionsprämie stimmten die Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss
einstimmig dafür, das Investitionsprämiengesetz bis 31. Dezember 2029
zu verlängern. Weitere Gesetzesvorlagen, die den Ausschuss mit den
Stimmen der Dreierkoalition und der Grünen passierten, betreffen die
Ausweitung der Rechte anerkannter Umweltorganisationen in
Zusammenhang mit der Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen und
sogenannter IPPC-Anlagen.

Ein Initiativantrag der Koalitionsparteien zur Änderung des Tabak
– und Nichtraucherschutzgesetzes enthält vorerst nur redaktionelle
Anpassungen ( 628/A ). Er passierte den Ausschuss mit den Stimmen der
Dreierkoalition. Barbara Teiber (SPÖ) und Carmen Jeitler-Cincelli (
ÖVP) kündigten für die Beratungen im Plenum dazu eine Abänderung
betreffend Tabaksticks zum Erhitzen an. Damit soll Teiber zufolge
ermöglicht werden, die bereits in anderen Ländern verfügbaren neueren
Tabaksticks bzw. „neue Heets-Produkte“ auch auf den regulären
Vertriebswegen in Österreich verkaufen zu können. Jeitler-Cincelli
wies etwa darauf hin, dass viele Leute bisher beispielsweise nach
Ungarn fahren würden, um diese neueren Tabaksticks zu kaufen. Es gehe
hier auch um die Einnahmen für den „Fiskus“ in Österreich. Ein
größeres Paket zum Nichtraucherschutz sei außerdem noch für einen
späteren Zeitpunkt in Verhandlung, um etwa sogenannte „Pouches“
vollständig unter den Nichtraucherschutz zu stellen, so Teiber. Axel
Kassegger (FPÖ) und Elisabeth Götze (Grüne) kritisierten die
kurzfristige Vorgehensweise. Inhaltlich sehe sie ihrerseits beim
Thema Tabaksticks keine Zustimmung, da Gesundheitsthemen zu
berücksichtigen seien, so Götze.

Anträge der Grünen für eine Modernisierung der Gewerbeordnung
sowie für eine effektivere Forschungsförderung wurden im Ausschuss
vertagt.

Abwicklung der Investitionsprämie bis Ende 2029

Das Investitionsprämiengesetz wurde im Sommer 2020 im Parlament
beschlossen, um für Unternehmen Anreize für Investitionen zu schaffen
und damit der zurückhaltenden Investitionsneigung in der Coronazeit
entgegenzuwirken. Vorgesehen war bisher ein Auslaufen des Gesetzes
mit Ende 2025. Die Abwicklung der Investitionsprämie könne aber bis
Ende des Jahres 2029 andauern, heißt es in einem Initiativantrag der
Dreierkoalition ( 594/A ). Das Investitionsprämiengesetz soll daher
bis 31. Dezember 2029 verlängert werden. Grund dafür seien einerseits
Prüf- und Berichtspflichten, die mit der Abwicklung der EU-Aufbau-
und Resilienzfazilität einhergehen, andererseits auch die Prüfung der
Behaltefrist der geförderten Vermögensgegenstände von zumindest drei
Jahren.

Die Verlängerung sei wichtig, um die Verfahren ordnungsgemäß zu
Ende zu führen, sagte Markus Hofer (NEOS). Nach der bisherigen Bilanz
der Investitionsprämie erkundigte sich Elisabeth Götze (Grüne).
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer zufolge werde es im
Jänner aktualisierte Zahlen im Jahresrückblick geben.

Änderungen bei Beschwerdemöglichkeiten von
Nichtregierungsorganisationen

Um EU-Vertragsverletzungsverfahren entgegen zu wirken, hat die
Bundesregierung eine Sammelnovelle vorgelegt, die Änderungen in der
Gewerbeordnung und im Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen
vorsieht ( 252 d.B. ). So sollen anerkannte NGOs ein Beschwerderecht
bei Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen nach der
Gewerbeordnung erhalten. Im Bereich des Industrieemissionsrechts soll
es bei Entscheidungen, die der Öffentlichkeitsbeteiligung
unterliegen, ebenfalls Erleichterungen für NGOs geben. Es soll für
sie möglich werden, auch ohne Vorbringen schriftlicher Einwände und
ohne Parteistellung im Genehmigungsverfahren, Beschwerde gegen den
Bescheid zur Genehmigung oder Aktualisierung von Genehmigungsauflagen
erheben zu können. Weiters sollen für den Bereich des
Industrieunfallrechts die von der Europäischen Kommission
beanstandeten Regelungen wortgetreu aus der Seveso III-Richtlinie
übernommen werden.

Mit einer weiteren Regierungsvorlage ( 254 d.B. ), ebenso im
Zusammenhang mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren, sollen auch
betreffend besonders umweltrelevante Industrie-, Tierhaltungs- und
Abfallbehandlungsanlagen (IPPC-Anlagen), die unter das
Mineralrohstoffgesetz fallen, die Beschwerdemöglichkeiten von
Umweltorganisationen erweitert werden. Diese sollen auch dann
Beschwerde gegen die Bewilligung einer IPPC-Anlage erheben können,
wenn sie sich nicht am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt haben.
Zudem wird der Begriff „Emission“ definiert und Emissionsgrenzwerte
für „sonstige Schadstoffe“ verankert. Ebenso ist die Veröffentlichung
der Bewilligung von IPPC-Anlagen im Internet, wie auch die
Einstellung des Betriebs im Falle einer unmittelbaren erheblichen
Gefährdung der Umwelt vorgesehen.

Es gehe hier darum, Vertragsverletzungsverfahren entgegenzuwirken
und EU-Recht zu entsprechen, so Laurenz Pöttinger (ÖVP). Demgegenüber
kritisierte Barbara Kolm (FPÖ), dass durch die Regelungen eine
weitere „Torpedierung“ der Wettbewerbsfähigkeit zu befürchten sei.
Lukas Hammer (Grüne) bemängelte, dass mit den Novellen nicht auch
gleich Regelungen zur Tiefengeothermie umgesetzt würden. Er
kritisierte unter anderem, dass diese Tiefenbohrungen nach wie vor
gegenüber Öl und Gas schlechter gestellt seien.

Grüne für Modernisierung der Gewerbeordnung

Vertagt wurde auch eine Initiative der Grünen zur umfassenden
Modernisierung, Liberalisierung und Neukodifikation der
Gewerbeordnung ( 584/A(E) ). Aus ihrer Sicht sollten reglementierte
Gewerbe nur noch bei jenen Erwerbsausübungen vorgesehen werden, wo
durch die Gewerbeausübung eine Gefahr für Leben, Gesundheit und
Vermögen von Konsumentinnen und Konsumenten entstehen kann. Es gehe
darum, die Gewerbeordnung zu deregulieren, um Betrieben zu
ermöglichen, dynamischer zu gründen, sagte Elisabeth Götze (Grüne).
Statt der Gewerbelizenz sollte gemäß der Initiative außerdem eine
echte „Single License“ eingeführt werden. Ein Gewerbeschein für alle
möglichen Gewerbe hätte auch eine Auswirkung auf die Anzahl der
Grundumlagen, gab die Mandatarin zu bedenken. Markus Hofer (NEOS)
meinte, der Vorstoß beinhalte viele richtige Dinge. Die Vertagung
argumentierte er damit, dass im Regierungsprogramm eine Reform der
Gewerbeordnung vorgesehen sei. Der Prozess soll mit Jahresbeginn
begonnen werden, realistisch sei ihm zufolge ein Abschluss bis Herbst
2026.

Grüne pochen auf effektivere Forschungsförderung

Mit einem heute ebenfalls vertagten Antrag fordern die Grünen
eine effektivere und passgenauere Forschungsförderung durch erhöhte
institutionelle Autonomie der Förderstellen ( 597/A(E) ). Es gelte,
in Zusammenarbeit mit den zentralen Forschungsförderungseinrichtungen
ein Modell der forschungsorientierten Unternehmensförderung
vorzulegen. Sicherzustellen sei dabei eine klare Rollenverteilung,
bei der die Ministerien strategische Ziele, thematische Schwerpunkte
und Wirkungsziele vorgeben und die Förderstellen die operative
Ausgestaltung und Abwicklung der thematischen Programme sowie Calls
übernehmen. Zudem sollte den Forschungsförderungsstellen erweiterte
operative Autonomie eingeräumt werden, um Programme flexibel,
bedarfsorientiert und auf Grundlage ihrer fachlichen Expertise zu
entwickeln. Elisabeth Götze (Grüne) geht davon aus, dass dadurch bei
den Ministerien Ressourcen gespart werden könnten. Die FPÖ wertet die
Vorschläge als gut, wie Mandatar Arnold Schiefer darlegte. Laut
Christoph Stark (ÖVP) funktioniere die Forschungsabwicklung gut, da
die Agenturen ein hohes Maß an Selbstständigkeit aufweisen würden.
Mit dem Deregulierungspaket sollen weitere Schritte gesetzt werden. (
Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu/fan