Wien (PK) – Den Bericht zur Förderung der österreichischen Wirtschaft
durch den
sogenannten ERP-Fonds für das Jahr 2024 sowie den Tätigkeitsbericht
der Investitionskontrolle für 2023 nahmen die Abgeordneten im
Wirtschaftsausschuss heute zum Anlass für eine Debatte über die
aktuelle Situation in diesen beiden Themenbereichen. Die beiden
Berichte nahmen die Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis.
Darüber hinaus stimmten die Regierungsparteien für Anpassungen an
EU-Vorgaben in der Gewerbeordnung, etwa zu Zuständigkeiten von
Behörden im Bereich der Versicherungsvermittler. Anträge der FPÖ zu
Wirtschaftsthemen wurden durchwegs mit den Stimmen der
Dreierkoalition vertagt.
Wirtschaftsförderungen: Rückgang der aws ERP-Kredite
Die Förderung der österreichischen Wirtschaft durch den ERP-Fonds
(ERP = European Recovery Program) erfolgt in Form niedrig verzinster
Kredite, die über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) vergeben
werden (aws ERP-Kredite). Der Jahresbericht des ERP-Fonds für 2024 (
III-198 d.B. ) zeigt einen Rückgang bei dieser Kreditvergabe in einer
Phase der Konjunkturschwäche. So seien 2024 insgesamt 502
unternehmerische Projekte mit Kreditzusagen für aws ERP-Kredite in
der Höhe von 241,2 Mio. Ꞓ unterstützt worden. 2023 waren es 811
Projekte mit 491 Mio. Ꞓ. Damit habe der ERP-Fonds im Jahr 2024
Investitionen von 432,7 Mio. Ꞓ in die österreichische Wirtschaft
finanziert und im Sinne seiner Zielsetzungen einen essenziellen
Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts leisten können. Im
Vergleich dazu machte der ERP-Fonds allerdings 2023 insgesamt 890
Mio. Ꞓ an unterstützten Investitionen geltend.
Als eine der ältesten Förderschienen seit 1972 genieße der ERP
hohes Ansehen, so Franz Hörl (ÖVP). Der Großteil der Zusagen für
2024, nämlich 97 %, ging laut dem ERP-Bericht an kleine und mittlere
Unternehmen (KMU), was 88,4 % der Finanzierungsleistung entsprach,
wie Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer erörterte. Für 2026
seien 500 Mio. Ꞓ für den Fonds vorgesehen, man müsse aber auch
schauen, wie sich 2025 entwickle, führte er gegenüber Hörl und
Michael Fürtbauer (FPÖ) aus. Elisabeth Götze (Grüne) erfragte die
Aufteilung der Mittel innerhalb der vier Schwerpunkte Wachstum,
Digitalisierung, Transformation und Standort. Es würden bisher keine
Zahlen zur Aufteilung innerhalb der Kategorien erhoben, meinte ein
Experte des Ministeriums. Er werde die Anregung aber mitnehmen. Diese
Kredite würden jedenfalls nur vergeben, wenn das Projekt in diese
Kategorien hineinfalle. Bei 20 % der Projekte spiele die
Umweltrelevanz eine Rolle, so der Experte. Auf Nachfrage von Markus
Hofer (NEOS) erläuterte Hattmannsdorfer, dass die Abwicklung des
Fonds über die Bank funktioniere. Das aws mache laufend Einschulungen
für die Produkte und bewerbe diese, so der Experte.
FDI-Transaktionen nach Österreich gingen 2023 zurück
Der jüngste Tätigkeitsbericht der Investitionskontrolle nach dem
Investitionskontrollgesetz betrifft das Jahr 2023 und beleuchtet die
Entwicklung der ausländischen Direktinvestitionen (FDI – foreign
direct investment) ( III-229 d.B. ). Der FDI-Bestand in Österreich
stieg demnach von 167,7 Mrd. Ꞓ im Jahr 2020 auf 188 Mrd. Ꞓ im Jahr
2021, auf 206,5 Mrd. Ꞓ im Jahr 2022 und schließlich auf 226,3 Mrd. Ꞓ
im Jahr 2023. Gemessen am Bestand waren zuletzt die wichtigsten
Herkunftsländer der Investoren in absteigender Reihenfolge
Deutschland, Russland, Schweiz, USA und Italien. Die FDI-
Transaktionen nach Österreich wuchsen 2021 in Summe nach einem
massiven Rückgang im Jahr 2020 stark an, stagnierten 2022 auf diesem
hohen Niveau und gingen 2023 zurück, so der Bericht. Im Jahr 2023
verzeichnete Österreich FDI-Transaktionen in Höhe von 6,3 Mrd. Ꞓ.
Markus Hofer (NEOS) war überzeugt, dass die Situation durch
Prozessbeschleunigung verbessert wurde. Elisabeth Götze (Grüne)
hinterfragte die automatischen Genehmigungen und trat dafür ein, den
Bericht künftig früher im Parlament zu diskutieren. Die
Berichtslegung sei in Überarbeitung, führte Johann Höfinger (ÖVP)
dazu aus.
Kurze Verfahrensdauern hielt Wirtschaftsminister Wolfgang
Hattmannsdorfer im internationalen Wettbewerb für sehr wichtig, um
als Standort attraktiv zu sein. Es werde viel daran gesetzt, dass die
Verfahren in Österreich rasch abgewickelt werden. Eine Expertin des
Ministeriums betonte, dass die Prozesse bereits beschleunigt werden
konnten. Österreich habe – im Gegensatz zu anderen Ländern – nicht
die Möglichkeit zur Fristenverlängerung und müsse daher zeitgerecht
agieren.
Anpassungen an EU-Vorgaben in der Gewerbeordnung
Anpassungen in der Gewerbeordnung an EU-Vorgaben hat die
Bundesregierung mit der „GewO-EU-Finanzberufsverordnungen Novelle
2025“ vorgelegt ( 203 d.B. ). Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, in
Österreich hinsichtlich des Vertriebs durch Versicherungsvermittler
die Bestimmungen zur Vollziehung durch die Gewerbebehörden bzw. deren
Zuständigkeit auf Grundlage der Gewerbeordnung einheitlich und
ausdrücklich festzulegen. Gemäß weiterer EU-Vorgaben, die der
Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine neue Zuständigkeit bei
der Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
zuweist, werde außerdem in der Gewerbeordnung die EBA anstelle der
bisher pauschal genannten Europäischen Aufsichtsbehörden gesetzt. Bei
den Anpassungen an EU-Recht gehe es unter anderem um Regelungen zur
Beseitigung von Informationsasymmetrien, erklärte Andreas
Ottenschläger (ÖVP). ÖVP, SPÖ und Grüne stimmten für die Novelle.
Keine Zustimmung gab es hingegen von FPÖ und den Grünen. Barbara
Kolm (FPÖ) kritisierte die Überregelung sowie die Belastung von Klein
– und Mittelbetrieben mit zusätzlicher Bürokratie. Die Regelung
schaffe mehr Verwirrung als Transparenz, argumentierte sie. Für die
Grünen hingegen war das Strafausmaß zu gering, um eine abschreckende
Wirkung zu erzielen, wie Elisabeth Götze (Grüne) ausführte.
FPÖ will heimische Wirtschaft entlasten
Neuerlich vertagt wurden zwei Anträge der FPÖ. Darin spricht sich
die FPÖ für eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung aus ( 326/A(E) )
. Es brauche hier ein zeitgemäßes, übersichtliches und
anwenderfreundliches Regelwerk, eine Vereinfachung des gewerblichen
Berufszugangs sowie einen Abbau bürokratischer Hemmnisse. Außerdem
setzen sich die Freiheitlichen für eine Entbürokratisierungsoffensive
zur Entlastung der heimischen Wirtschaft ein ( 81/A(E) ). So müsse
etwa die Umsetzung von EU-Vorgaben evaluiert und im Fall eines „Gold-
Plating“ dort, wo es sinnvoll sei, auf die tatsächlichen Aufgaben
rückgeführt werden. Zu verankern sei laut dem Antrag unter anderem
auch der Grundsatz der „Sunset Clause“ für ein automatisches
Auslaufen von Regelungen durch Ablaufdatum oder zur Evaluierung.
Unternehmen seien von überbordenden Regularien ebenso zu entlasten
wie von statistischen Meldepflichten und Formularen.
Markus Hofer (NEOS) hielt fest, dass die Neukodifizierung der
Gewerbeordnung einen erheblichen Aufwand darstelle und sprach sich
dafür aus, sich dem Thema im Jahr 2026 im Ausschuss zu widmen.
FPÖ für „Opting out“ von der Wirtschaftskammermitgliedschaft
Für die Möglichkeit eines „Opting out“ für Unternehmer:innen von
der Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer setzt sich die FPÖ
mit einem weiteren Entschließungsantrag ein ( 140/A(E) ). Für die
Freiheitlichen stehe zwar außer Streit, dass Unternehmer:innen eine
Interessensvertretung benötigen. Diese müsse sich aber an den
Bedürfnissen und der ökonomischen Situation ihrer Mitglieder
orientieren und vor allem auf Freiwilligkeit beruhen. Die
„Zwangsabgaben“ für die Wirtschaftskammer seien jedoch für die
Unternehmen massiv belastend, kritisierte Barbara Kolm für die FPÖ.
Bei ÖVP und SPÖ stieß der Antrag auf wenig Gegenliebe und wurde
schließlich ebenfalls vertagt. Laurenz Pöttinger (ÖVP) verwies auf
das solidarische System von Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer. Die
Wirtschaftskammer stelle eine Art Versicherung für die Unternehmen
dar, führte er aus. Franz Jantscher (SPÖ) nannte die
Sozialpartnerschaft als krisensicheres Erfolgsmodell und
Rettungsanker.
Für Michael Fürtbauer (FPÖ) ist die bestehende Struktur nicht
aufrechtzuerhalten. Den Freiheitlichen gehe es um eine freiwillige
Mitgliedschaft, erklärte er.
FPÖ will Investitionsfreibetrag erhöhen
Die FPÖ setzt sich außerdem dafür ein, den Investitionsfreibetrag
(IFB) zu erhöhen, um die „angeschlagene heimische Wirtschaft“ zu
stärken. Corona-Folgen, hohe Energiepreise, steigende
Produktionskosten und Inflation hätten zur Abwanderung von Betrieben
und finanziellen Problemen geführt, so die Freiheitlichen in einem
Entschließungsantrag ( 381/A(E) ). Ohne Strukturreformen und
steuerliche Entlastungen sei keine Erholung möglich. Derzeit können
10 % bzw. 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren Anlagegütern bis zu 1 Mio. Ꞓ pro Jahr geltend gemacht
werden. Die FPÖ fordert, den IFB generell auf 15 % anzuheben, die
Ökokomponente auszusetzen und den IFB in den nächsten zwei Jahren auf
20 % bei maximal 1,5 Mio. Ꞓ jährlich zu erhöhen.
Die Grünen befürworteten den Investitionsfreibetrag generell,
vertraten aber eine differenzierte Sichtweise. Der Antrag wurde von
den Regierungsparteien mit Verweis auf den bevorstehenden
Finanzausschuss, in dem ein ähnlicher Antrag der Regierungsparteien
behandelt werden soll, vertagt (siehe Parlamentskorrespondenz
820/2025 ). (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu/gla