Wien (OTS) – Als Europäische Demokratiehauptstadt 2024/25 förderte
die Stadt Wien
im vergangenen Jahr erstmals Kleinprojekte von Bürger*innen, NGOs und
Unternehmen, die einen Beitrag zur Förderung von Demokratie und
Beteiligung leisten. Das Pilotjahr dieses neu beschlossenen
Fördertopfs war ein voller Erfolg : Nach zwei Einreichfristen, in
denen insgesamt 300.000Ꞓ zur Verfügung standen, wurden bei über 270
Projekteinreichungen 34 Projekte von einer Fachjury ausgewählt. Diese
hohe Zahl an Einreichungen zeigte die starke Nachfrage und den großen
Bedarf an finanzieller Unterstützung für Projekte im Bereich von
Demokratie- und Bürger*innenbeteiligung.
„In Zeiten zunehmender Bedrohungen für die Demokratie ist die
nachhaltige Förderung von Demokratie- und Beteiligungsprojekten eine
politische Notwendigkeit. Der erfolgreiche erste Durchgang hat klar
gezeigt, dass diese Form der Unterstützung gebraucht wird und wirkt.
Daher werden wir auch 2026 wieder Projekte und Initiativen fördern,
die einen Beitrag für mehr Demokratie und Beteiligung leisten“, sagt
Demokratiestadtrat Jürgen Czernohorszky .
Im ersten Förderjahr 2025 deckten die ausgewählten Projekte eine
breite Palette an Beteiligungsmöglichkeiten ab – vom
Beserlparktheater über einen Mitmach-Supermarkt bis hin zu einem
Bürger*innenrat zum Thema Medien und Demokratie. Nun wird dieser
Erfolgsweg fortgesetzt und im Jahr 2026 werden für die nächste
Kleinprojekteförderung 270.000 Ꞓ zur Verfügung stehen.
Zwtl.: Förderungen tragen zur Umsetzung der Wiener Demokratie-
Strategie bei
Ziel der Förderung ist es, durch niederschwellige, praxisnahe und
inklusive Projekte demokratische Teilhabe für Bürger*innen direkt
erfahrbar zu machen und demokratische Strukturen zu stärken. Die
Projekte sollen zur Umsetzung der im Oktober 2025 beschlossenen
Wiener Demokratie-Strategie und folgender Schwerpunkte beitragen:
neue Zielgruppen aktivieren, Zusammenleben und Miteinander stärken,
Gesprächs- und Streitkultur fördern sowie Demokratie- und
Meinungsbildung fördern.
Zwtl.: Pro Vorhaben sind bis zu 10.000 Euro beantragbar
Die Einreichfrist für die Kleinprojekteförderung wird von 1. bis
30. April 2026 sein. Pro Vorhaben können bis zu maximal 10.000 Euro
abgerufen werden. Einreichen können Einzelunternehmer*innen,
Privatpersonen sowie gemeinnützige Vereine und GmbHs.
Zuständig für die Förderabwicklung ist das Büro für Mitwirkung ,
angesiedelt in der Abteilung Energieplanung (MA 20). Die Entscheidung
über die Förderwürdigkeit und -höhe trifft innerhalb von acht Wochen
eine unabhängige Jury, bestehend aus Fachexpert*innen aus den
Themenfeldern Demokratie und Beteiligung.
„In unserer Arbeit im Büro für Mitwirkung sehen wir tagtäglich,
wie wichtig es ist, Menschen zusammenzubringen und zum Dialog
einzuladen. Fördermöglichkeiten zu schaffen, ist ein ideales
Instrument, um noch mehr Teilhabe zu ermöglichen und Barrieren
abzubauen“, sagt Wencke Hertzsch , Referatsleitung des Büros für
Mitwirkung.
Um einen transparenten Prozess sicherzustellen, müssen die
Fördernehmer*innen nach Abschluss des Projekts eine vollständige
Abrechnung gemäß den Vorgaben des Förderhandbuchs der Stadt Wien
einreichen. Alle genehmigten Projekte werden zudem nach den Vorgaben
des Wiener Fördertransparenzgesetz veröffentlicht.
Mehr Informationen ab Anfang April unter:
https://mitwirkung.wien.gv.at/
(Schluss)