Wien: Nur 35 neue Kassenplanstellen in fünf Jahren vorgesehen

Wien (OTS) – Die heutige Behauptung der ÖGK Salzburg, dass Wien im
Regionalen
Strukturplan Gesundheit (RSG Wien 2030) 215 neue Kassenarztstellen
zugesprochen wurden, ist falsch. „Entgegen früherer politischer
Ankündigungen sind für Wien lediglich 35 neue Kassenplanstellen für
Fachärztinnen und Fachärzte aller Fächer innerhalb von fünf Jahren
vorgesehen“, stellt Johannes Steinhart, Präsident der Kammer für
Ärztinnen und Ärzte in Wien, klar. Um das solidarische
Gesundheitssystem aufrechtzuhalten wurden seitens der Kammer 300 neue
Kassenplanstellen für Wien gefordert. Umgesetzt wird lediglich ein
Zehntel davon. „Angesichts des geplanten Bettenabbaus und der damit
einhergehenden Verlagerung der Patientenversorgung aus den Spitälern
in den niedergelassenen Bereich wird mit dem geplanten Vorgehen die
wohnortnahe kassenärztliche Versorgung nicht ausreichend gestärkt.“

Reformen im Gesundheitswesen sind grundsätzlich sinnvoll und
notwendig, insbesondere um Versorgungslücken zu schließen und
Strukturen zu modernisieren. Gleichzeitig bestehen jedoch an
wichtigen Stellen des RSG Wien 2030 offene Fragen, insbesondere in
Hinblick auf die Versorgung im niedergelassenen Bereich und die
geplante Ambulantisierung. Durch die vorgesehenen neuen
Vergemeinschaftungsformen werden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
sowie Ambulatorien künftig in der Planung nicht mehr klar getrennt,
was zu einer statistischen Vermischung führt. „Darüber hinaus droht
dem Wiener Gesundheitssystem mit den vorgesehenen Maßnahmen eine
zunehmende Konzernisierung, bei der nicht mehr die Patientinnen und
Patienten im Mittelpunkt stehen, sondern die wirtschaftlichen
Interessen von Unternehmen“, warnt Präsident Steinhart.

„Der niedergelassene Kassenbereich ist das Rückgrat eines
funktionierenden solidarischen Gesundheitssystems“, sagt Naghme
Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin und Kurienobfrau der
niedergelassenen Ärzte der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien.
„Gerade in einer Großstadt wie Wien ist die flächendeckende,
niederschwellige Versorgung der Bevölkerung in den Ordinationen
essenziell.“ Der RSG Wien 2030 setzt jedoch vielerorts auf
Strukturreduktion, ohne die notwendige Versorgung in den Ordinationen
sicherzustellen. „Wenn Spitäler entlastet und Leistungen in den
niedergelassenen Bereich verlagert werden sollen, müssen dafür schon
vorher ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden.“