Wien (OTS) – Das Bundesgremium des Versand-, Internet- und
allgemeinen Handels der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) warnt als Branchenvertretung des
heimischen Onlinehandels eindringlich vor einer Weiterführung der
aktuellen europäischen Konsumentenschutzpolitik im Onlinehandel. Vor
allem die geplante “Widerrufsfunktion” sei ein Paradebeispiel für
fehlgeleitete EU-Regulatorik sowie für eine pauschale Vorverurteilung
von Onlinehändler:innen.
So können Konsument:innen nach aktuell geltender Rechtslage
Verträge, die sie im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen haben, ohne
Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware widerrufen. An
die Form des Widerrufs (“Rücktritts”) sind kaum Formpflichten oder
Voraussetzungen geknüpft, womit Konsument:innen im Rahmen ihres
Widerrufsrechts maximale Entscheidungsfreiheit genießen.
Mit 19. Juni 2026 müssen Unternehmer:innen für Verträge, die über
eine Online-Benutzerfläche (Online-Shop) abgeschlossen werden, nun
zusätzlich auch eine Online-Widerrufsfunktion anbieten. Diese
Funktion muss in den Online-Shop technisch integriert werden und soll
ähnlich ausgestaltet sein wie der Bestell-Button. Verbraucher:innen
sollen, so die europäischen Institutionen, Verträge dadurch noch
leichter widerrufen können.
Wie genau die technische Umsetzung erfolgen soll und was man sich
von der Funktion verspricht, bleibt ein gut gehütetes Geheimnis; klar
ist bislang nur, dass die Rechnung dafür am Ende wieder der
Onlinehandel trägt.
Schon jetzt genießen europäische Konsument:innen höchsten Schutz
weltweit
„Mit der Widerrufsfunktion wird ein Bereich überreguliert, in dem
die Konsumentinnen und Konsumenten bereits jetzt übermäßig geschützt
sind. Für die Unternehmen, die diese Bürokratie-Monster umsetzen
müssen, bedeutet das eine zusätzliche Belastung. Die Zahlen der
Retouren sind seit Jahren massiv steigend; die Kosten und Bürokratie
dahinter tragen die Händler:innen. Dies führt wiederum dazu, dass
Produkte teurer werden“, so Alexander Smuk, Berufsgruppenvorsitzender
des Versand- und Internethandels der WKO.
Denn schon das bestehende Widerrufsrecht bietet für europäische
Konsument:innen den stärksten Schutz weltweit. Und bereits jetzt
haben Unternehmen mit enormen Retourenquoten zu kämpfen: Über 80% der
Konsument:innen nutzen regelmäßig Widerrufsmöglichkeit. In manchen
Branchen (bspw. Bekleidung) wird fast jedes zweite Produkt
zurückgeschickt.
Es kommt daher nicht von ungefähr, dass große europäische
Onlinehändler mit KI-Warnsystemen oder Bearbeitungsgebühren gegen die
Unmengen an Retouren ankämpfen wollen.
Auch herrscht zwischen (Online-)Händler:innen längst nicht mehr
nur ein Konkurrenzkampf dahingehend, wer das beste Produkt zum besten
Preis anbietet; es geht vielmehr auch darum, wer das komfortabelste
Gesamtpaket für die Verbraucher:innen anbietet. Dies beinhaltet
freiwillig gewährte längere Widerrufsfristen (oftmals 30 Tage),
gratis Versand, zusätzliche (Haltbarkeits-)Garantien, kostenlose
Retoursendungen etc.
„Das führt dazu, dass europäische und vor allem österreichische
Onlinehändler:innen ihre ohnedies sehr strengen gesetzlichen
Verpflichtungen, insbesondere was den Widerruf betrifft, in der Regel
bei Weitem übererfüllen. Gerade in Österreich wo wir (noch) eine
Vielfalt und große Menge an KMUs und EPUs haben, die fantastische
Arbeit leisten, schmerzt es immens, wenn man trotz Einhaltung der
ohnedies vollkommen überzogenen Regulierungen ständig noch neue
Auflagen vonseiten der EU oben drauf bekommt“, so Smuk weiter.
Mangelnder Interessenausgleich und problematische Ansichten
Laut Ausführungen der Kommission, soll die Einführung der
Widerrufsfunktion auch dazu führen, dass ein Vertrag „genau so
einfach” widerrufen wie abgeschlossen werden kann.
„Wir halten dies allerdings für problematisch. Der Widerruf eines
Vertrags ist natürlich möglich und wichtig. Dennoch muss der
Rücktritt vom Vertrag aber nach wie vor die Ausnahme bleiben. Es ist
für jeden Unternehmer überlebenswichtig, ein gewisses Grundvertrauen
in die Gültigkeit eines Vertrags zu haben “, stellt Smuk klar.
Die Gleichstellung von Abschluss und Rücktritt öffne sonst Tür
und Tor dafür, dass ein Vertrag, auf dessen Basis Unternehmer:innen
sämtliche wirtschaftliche Entscheidungen treffen, für die
Konsument:innen nur noch ein rechtsfreier Selbstbedienungsladen sei.
WKO fordert Ausnahmen für KMUs und praxisnahe Lösungen
„Das Paradoxon der momentanen Lage ist, dass wir einen Punkt
erreicht haben, an dem wir ein derartig hohes Konsumentenschutzniveau
und eine derartige Bevormundung der Verbraucher:innen haben, dass
jede weitere Überreglementierung zu einer eigentlichen Reduktion des
Schutzniveaus führt, da zwangsläufig Abstriche in anderen Bereichen
gemacht werden müssen (Preis, Komfort, schnelle Lieferung etc.).
Vereinfacht gesagt, führt diese Art der europäischen
Konsumentenschutzpolitik zu höheren Preisen für Konsument:innen und
zu höheren Kosten für Unternehmer. Es verlieren also beide Seiten“,
so Smuk abschließend. (PWK393/DFS)