Wien (OTS) – Nach Medienberichten über Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Wien
gegen zwei KURIER-Journalisten, warnt die
Journalist:innengewerkschaft in der GPA vor einem gefährlichen Signal
für den Aufdeckerjournalismus in Österreich. Die beiden Reporter
werden demnach aufgrund ihrer Recherchen zu Missständen in einer
Behörde nicht bloß als Zeugen, sondern als Verdächtige in einem
Strafverfahren geführt.
„Wer Missstände recherchiert, wer Behördenhandeln kritisch
hinterfragt und wer im öffentlichen Interesse berichtet, darf nicht
selbst zum Verdächtigen gemacht werden“, betont Ute Groß, Vorsitzende
der Journalist:innengewerkschaft in der Gewerkschaft GPA. „Wenn
Journalist:innen wegen ihrer Arbeit strafrechtlich unter Druck
geraten, ist das nicht nur eine Belastung für die Betroffenen. Es ist
ein Angriff auf die Kontrollfunktion freier Medien.“
Gerade bei Berichten über sicherheitsrelevante Fragen müsse das
öffentliche Interesse an Aufklärung besonders schwer wiegen. „Wenn
Recherchen über mögliche Fehler in einer Behörde, die mit
Sicherheitsfragen befasst ist, zu Ermittlungen gegen die berichtenden
Journalist:innen führen, dann läuft etwas grundsätzlich falsch.
Aufdecker- journalismus darf nicht mit Einschüchterung bis hin zur
Vernichtung der finanziellen Existenz beantwortet werden“, führt Groß
weiter aus.
Die Journalist:innengewerkschaft in der Gewerkschaft GPA steht
klar hinter den betroffenen Kolleg:innen und fordert endlich
Schutzmechanismen gegen juristischen Druck auf Journalist:innen.
Verfahren, die erkennbar auf die Verhinderung von Berichterstattung
durch Abschreckung abzielen oder den Quellenschutz unterlaufen,
müssen rasch und konsequent beendet werden. „Pressefreiheit zeigt
sich nicht in Sonntagsreden, sondern dort, wo Berichterstattung
unbequem wird. Kritischer Journalismus ist eine unverzichtbare
Voraussetzung dafür, dass demokratische Kontrolle funktioniert“, sagt
Groß.
Auch die weiterhin offene Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie
macht deutlich, dass Österreich beim Schutz vor juristischer
Einschüchterung säumig bleibt. Einschüchterungsklagen, sogenannte
SLAPP-Klagen, sind missbräuchliche Verfahren, mit denen kritische
Berichterstattung, öffentliche Kritik oder zivilgesellschaftliches
Engagement durch Kostenrisiken, Verfahrensdruck und persönliche
Belastung unterbunden werden sollen. Die EU-Richtlinie hätte bis 7.
Mai 2026 umgesetzt werden müssen. Statt eines starken Schutzschilds
gibt es in Österreich bisher aber keinen ausreichenden gesetzlichen
Schutz.
„Österreich muss jetzt liefern und die Anti-SLAPP-Richtlinie
rasch und wirksam umsetzen. Es reicht nicht, das europäische
Mindestmaß formal abzuhaken. Wer Pressefreiheit ernst nimmt, muss
einen echten Schutzschild gegen juristische Einschüchterung
schaffen“, appelliert Groß abschließend.