Wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, ist von den
beiden
Versuchen, gegen die negative Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtshofes zur S8-Marchfeldschnellstraße die
Höchstgerichte anzurufen, aktuell jener beim Verfassungsgerichtshof
an dessen Abweisung gescheitert. Sprecher Wolfgang Rehm: „Der VfGH
hatte keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der rechtskräftigen
Nichtgenehmigung des BVwG und wurden Asfinag und Land
Niederösterreich nicht in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt.
Die beiden Beschwerdeführer sind somit mit ihrem ersten
außerordentlichen Rechttmittel abgeblitzt.“
Es blieben nun nur mehr die beiden Revisionen von Land und
Asfinag sowie die Amtsrevision des Verkehrsministeriums beim
Verwaltungsgerichtshof übrig und seien alle Entscheidungen dazu noch
ausständig, auch jene ob sie überhaupt behandelt werden. „Bei den
dort in sehr ähnlichen Schriftsätzen ebenfalls aufgeworfenen
Kompetenzfragen. ist aber wohl nicht zu erwarten, dass der VwGH das
anders sieht als der VfGH der die behauptete Kompetenzüberchreitung
des Bundesverwaltungsgerichts verneint hat,“ so Rehm. Nicht in die
Verfassungssphäre reichende Fragen der Rechtsrichtigkeit würden
allenfalls vom VwGH zu klären sein. „Mit dem Verwaltungsgerichtshof
bleibt den zumeist großspurig auftretenden Autobahnbefürwortern in
der Landes und Bezirkspolitik somit ein letzter Strohhalm, die BVwG
Entscheidung noch angreifen, dennoch sollte der Blick besser nicht
nur darauf gerichtet sein,“ so Rehm. Es sei Gebot der Stunde, sich
auf die Umsetzung zukunftsfähiger Verkehrslösungen für das Marchfeld
zu konzentrieren, auch mit kleinräumigen Trassenverschiebungen werde
es keine S8 geben können. „Das ist ein guter Jahresbeginn für die
Region. Die Chancen, dass die Blockadepolitik, für die die S8
instrumentalisiert worden ist, nach Jahrzehnten doch irgendwann
fallen wird, haben sich nun erhöht,“ so Rehm abschließend.