WBNÖ Ecker/Servus: Gute Nachrichten zum Jahresende – Arbeiten im Alter attraktiver und mehr Anreize für Überstunden

St. Pölten (OTS) – Zum Jahresende gibt es positive Signale für
Betriebe und
Beschäftigte: Mit den aktuellen Ankündigungen der Bundesregierung aus
dem Ministerrat wurden Rahmenbedingungen vorgestellt, um Arbeiten im
Alter zu fördern und Mehrarbeit durch Überstunden zu honorieren . Der
Wirtschaftsbund Niederösterreich (WBNÖ) sieht darin einen wichtigen
Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts.

„Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist für viele Unternehmen
längst Realität. Deshalb müssen wir alles daransetzen, Arbeit
attraktiver zu machen und Leistung zu belohnen – für jene, die mehr
arbeiten wollen, ebenso wie für Betriebe, die auf bestehendes Wissen
und Verlässlichkeit angewiesen sind“, betont WKNÖ Präsident WBNÖ
Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker. Arbeiten über das gesetzliche
Pensionsalter hinaus bietet die Chance, wertvolle Erfahrungen länger
im Betrieb zu halten und davon zu profitieren. Abgeordneter zum
Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus ergänzt: „Entscheidend ist,
dass sich längeres Arbeiten auch konkret auszahlt. Der geplante
Freibetrag von bis zu 15.000 Euro schafft dafür einen klaren und
planbaren Anreiz. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht, dass diese
Regelung auch für Selbständige gilt.“

Die inhaltliche Ausarbeitung der Maßnahme erfolgt im kommenden
Jahr, das Inkrafttreten ist mit Anfang 2027 vorgesehen. Zusätzlich
ist vorgesehen, dass Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung
entfallen, wodurch bei den arbeitenden Menschen mehr Netto verbleibt.
Für den WBNÖ steht dabei im Vordergrund, dass Betriebe erfahrene
Arbeitskräfte länger einsetzen können und Arbeit im Alter attraktiver
wird.

Positiv bewertet der WBNÖ die Sicherstellung, dass Überstunden
weiter steuerfrei bleiben. Im Laufe des Jahres 2026 sollen bis zu 15
Überstunden pro Monat steuerfrei gestellt werden, insgesamt bis zu
170 Euro monatlich . Zudem soll das Feiertagsarbeitsentgelt wieder
steuerlich begünstigt werden . Damit ist vorgesehen eine wichtige
Übergangsregelung nicht nur verlängern, sondern weiterzuentwickeln.