Warum Österreich eine einheitliche Bauordnung braucht

Wien (OTS) – Die neun Bauordnungen definieren in Österreich den
rechtlichen Rahmen
für die Errichtung von Gebäuden und legen zentrale
Mindestanforderungen hinsichtlich z. B. Sicherheit, Brandschutz oder
Gesundheit fest.

Mit der Transformation des Gebäudebestands gehen jedoch
veränderte Anforderungen an dieses Regelwerk einher. Im Zuge der
Überführung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) und der damit
verbundenen Zielsetzungen des Green Deal in nationales Recht steht
Österreich vor einer wesentlichen Weichenstellung – nicht im „Ob“,
sondern im „Wie“ der Umsetzung. Die Kammer der Ziviltechniker:innen
für Wien, Niederösterreich und Burgenland (zt: Kammer) unterstützt
die Zielrichtung, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung
kritische Punkte und plädiert für einen strukturellen Ansatz: eine
österreichweit einheitliche Bauordnung.

Der Gebäudesektor verursacht in der EU mehr als ein Drittel der
CO 2 -Emissionen. Die EPBD setzt hier an: Energieeffizienz steigern,
Sanierungen vorantreiben, den Bestand dekarbonisieren. Diese Ziele
sind richtig – entscheidend ist jedoch, wie sie in den einzelnen
Ländern umgesetzt werden.

„Mit der Novelle der Wiener Bauordnung (dem sogenannten Wiener EU
-Gebäuderichtlinie-Umsetzungsgesetz 2026) liegt nun ein konkreter
Vorschlag vor. Einzelne Aspekte sehen wir kritisch, ungeachtet der
notwendigen und verpflichtenden Umsetzung in nationales Recht durch
die österreichischen Behörden. Der Entwurf schießt teils über das
Ziel hinaus und zugleich gelingt es nicht, die in der Richtlinie
angelegte Vermischung von bautechnischen und umweltpolitischen
Regelungen klar zu trennen“ , so Bernhard Sommer, Präsident der zt:
Kammer. Technische Detailvorgaben, die systematisch in den bundesweit
abgestimmten OIB-Richtlinien – die der Harmonisierung der
bautechnischen Vorschriften der Bundesländer dienen – zu verorten
wären, werden in den Gesetzestext integriert. In Kombination mit
einer komplexen, teilweise schwer zugänglichen Formulierung der
Gesetzestexte führt dies zu Doppelungen, Inkonsistenzen und erhöhter
Planungsunsicherheit.

Die zt: Kammer verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf
redundante und überschießende Regelungen – etwa bei
Fahrradabstellplätzen, wo die neuen Vorgaben im Bestand teilweise
schwer umsetzbar sind, oder bei der Verpflichtung zur Errichtung von
Solaranlagen, deren Energieerträge noch dazu nur teilweise im
Energieausweis berücksichtigt werden dürfen. Dies führt zu
Intransparenz und erschwert die Nachvollziehbarkeit. Insgesamt
entsteht der Eindruck, dass über das Instrument der Bauordnung
Zielsetzungen gesteuert werden sollen, für die sie nicht das
geeignete Instrument darstellt. Die Folgen sind absehbar: steigende
Komplexität, mangelnde Klarheit und sinkende Bereitschaft zu
sanieren. Genau das Gegenteil dessen, was erreicht werden soll.
Gerade im Bestand zeigt sich das Problem deutlich. Unklare Auflagen
können Sanierungen erschweren, Verfahren verlängern und somit
verteuern. Sinkt die Sanierungsrate, verliert die Richtlinie ihre
Wirkung. Eine Regulierung, die die Transformation und die Anpassung
an die Erfordernisse des Klimawandels beschleunigen soll, wird zum
Hemmnis.

Zwtl.: Neun Bauordnungen – ein Problem

Grundsätzlich zeigt die Umsetzung ein systemisches Defizit:
Österreich hat neun Bauordnungen. Jede EU-Richtlinie muss neun Mal
interpretiert und neun Mal umgesetzt werden. „Uns liegen
diesbezüglich teils sehr unterschiedliche Umsetzungskonzepte in den
anderen Bundesländern vor. Dies führt zu parallelen Prozessen,
divergierenden Lösungen und uneinheitlichen Rechtslagen. Effizienter
wäre eine gemeinsame Bauordnung, die bundesweit gilt. Eine solche
Vereinheitlichung würde den Aufwand sowohl in der Verwaltung als auch
in der Baubranche deutlich reduzieren und zugleich die
Rechtssicherheit erhöhen“ , sind sich Peter Bauer, Vizepräsident der
zt: Kammer, und Bernhard Sommer einig.

Zwtl.: Fazit

Die Ziele sind klar, der Handlungsbedarf ebenso. Doch
unübersichtliche Regelungen bremsen die Transformation. Denn hohe
Komplexität reduziert die Sanierungstätigkeit insgesamt. Eine
österreichweite Bauordnung ist daher kein Selbstzweck, sondern ein
Schritt zu mehr Effizienz, Klarheit und Wirksamkeit. Denn nur ein
verständliches und zielgerichtetes Regelwerk kann die notwendige
Transformation tatsächlich ermöglichen.