Wien (OTS) – Morgen endet die Begutachtung des Asyl- und
Migrationspakt-
Anpassungsgesetzes (AMPAG), mit dem zahlreiche Verschärfungen in der
Asyl- und Migrationspolitik im Nationalrat beschlossen werden sollen.
Konkret umfasst das Gesetzespaket zahlreiche fragwürdige Änderungen
im Asylverfahren und bei der Grundversorgung. Schon seit zwei Jahren
warnen Expert*innen vor der Aushöhlung der Menschenrechte durch die
komplexe Reform.
Was AMPAG für die Grundversorgung bedeutet
“Besonders kritisch sehen wir die zahlreichen
Kürzungsmöglichkeiten bei der Grundversorgung – etwa bei Unterkunft,
Hygiene, Kleidung oder Verpflegung.”, so Erich Fenninger, Direktor
der Volkshilfe Österreich. “Hier darf es nicht zu einer Kürzung oder
gar einem Entzug kommen, weil in der Grundversorgung ohnehin nur das
Minimum an Notwendigem abgedeckt wird. Eine Kürzung oder gar
Streichung widerspricht unserer Auffassung nach Artikel 1 der
Grundrechtecharta, die die Menschenwürde garantiert”, kritisiert
Fenninger.
“Die Grundversorgung ist kein migrationspolitisches
Steuerungsinstrument, sondern ein Menschenrecht, dass das Mindeste
absichert. Leistungen der Grundversorgung dienen der Sicherstellung
von Würde, Gesundheit und elementaren Bedürfnissen und sind daher an
den Maßstäben der EMRK, der Grundrechtecharta sowie der EU-
Aufnahmerichtlinie zu messen – und nicht am Wettbewerb der
rechtspopulistischen Fantasien.”, mahnt Fenninger.
Aufenthaltsbeschränkungen produzieren Verwaltungsaufwand ohne
Nutzen
Ebenso kritisch sieht die Volkshilfe die geplante
Aufenthaltsbeschränkung auf den politischen Bezirk während der
Grundversorgung. Diese schafft nicht nur unnötigen
Verwaltungsaufwand, sondern verhindert möglicherweise auch
integrationsfördernde Unterstützungsangebote.
“Während mit dem AMPAG zahlreiche Verschärfungen vorgesehen sind,
stellt sich die Frage, wo die Maßnahmen zur Integration ab Tag 1
bleiben. Diese bleibt die Regierung bisher schuldig. Eine Vernunft
und evidenzbasierte Politik hat in diesem Bereich offenbar verloren”,
kritisiert Fenninger abschließend.