Wien (OTS) – „Autonomie, Selbstbestimmung sowie soziale und
politische Teilhabe
dürfen kein Privileg jener sein, die sich das selbst und ohne
staatliche Unterstützung leisten können. Das muss die Politik auch in
Zeiten von hohem Budgetdruck immer im Blick behalten“, sagt
Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Europäischen Protesttags
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai): „Österreich
hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
bekannt, und entlang deren Grundsätze müssen Bund und Länder ihre
Inklusionspolitik ausrichten.“
Die Volksanwaltschaft ist seit 2012 für die Präventive
Menschenrechtskontrolle zuständig. Seitdem zeigen sich zwar
Fortschritte im Bewusstsein über die besondere Bedeutung von
Gewaltschutz in der stationären und ambulanten Betreuung von Menschen
mit Behinderungen, dennoch gibt es weiterhin viele ungelöste
strukturelle Probleme. Achitz: „Menschen mit Behinderung müssen immer
noch in größeren Einrichtungen leben, weil bei der De-
Institutionalisierung nichts weitergeht. Und viele Betroffene
bekommen nicht die Persönliche Assistenz, sie die bräuchten, um
selbstbestimmt leben zu können.“
Prüfschwerpunkt „Unterstützte Kommunikation“ läuft derzeit
Manchmal scheitert die Selbstbestimmung schon daran, dass
Menschen nicht ermöglicht wird, sich mitzuteilen. „Die Umsetzung des
Rechts auf Selbstbestimmung, auf unabhängige Lebensführung,
Gleichberechtigung, Bildung oder die volle Teilhabe am politischen
und öffentlichen Leben – kurz die Wahrnehmung der Menschenrechte –
ist ohne die Möglichkeit des persönlichen Ausdrucks bzw. ohne
Kommunikation undenkbar“, sagt Achitz, und deshalb setzt die
Volksanwaltschaft derzeit einen Prüfschwerpunkt zum Thema
„Unterstützte Kommunikation und Unterstützte Entscheidungsfindung als
Mittel zur Gewaltprävention“.
In Österreich haben zehntausende Menschen mit körperlichen,
geistigen oder mehrfachen Behinderungen Probleme, sich lautsprachlich
zu verständigen. Weil sie durch fehlende Unterstützung daran
gehindert werden, entsprechend ihrer Kompetenzen zu kommunizieren,
haben sie weniger Möglichkeiten der Mitteilung und Selbstdarstellung.
Die Kommissionen der VA erheben seit November 2025 in den
Einrichtungen beispielsweise, ob es ein Konzept zu Unterstützter
Kommunikation (UK) gibt, ob das Team über entsprechende Kenntnisse im
Bereich UK verfügt oder ob Unterstützerkreise einberufen werden.
Beispiel: Mit Gehörlosen in Gebärdensprache kommunizieren!
„Die Kontrollbesuche der Kommissionen zeigen bereits jetzt, dass
Kommunikation zu den größten Hürden zählt, die es im Umgang mit
Menschen mit Behinderungen zu überwinden gilt“, sagt Volksanwalt
Achitz. Ein Beispiel: In einer Werkstätte traf die Kommission auf
einen gehörlosen Mann, der die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS)
beherrschte. Das Team der Einrichtung setzte aber vor allem auf
Lippenlesen und „Aufschreiben und Ablesen“. Der Mann fühlte sich oft
gelangweilt und isoliert, da er mit niemandem richtig kommunizieren
kann. „Bewohner*innen mit ÖGS als Muttersprache sollten in dieser
Sprache kommunizieren können. Das Personal sollte entsprechend
ausgebildet werden“, sagt Achitz.
Im Rahmen des Prüfschwerpunkts verschafft sich die
Volksanwaltschaft einen tiefgehenden Einblick in die gelebte Praxis
in den Einrichtungen: Wird UK angewandt und sind die Mittel für die
Betroffenen passend? Werden Menschen mit Behinderungen in
Entscheidungen einbezogen, die sie betreffen? Ziel ist es zudem,
herauszufinden, welche Maßnahmen nötig sind, damit Menschen mit
Behinderungen – unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung –
möglichst selbstständig kommunizieren und entscheiden können. Achitz:
„Die Ergebnisse werde ich dem Nationalrat, den Landtagen und der
Öffentlichkeit berichten.“
SERVICE: Informationen zum laufenden Prüfschwerpunkt finden Sie
im Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2025, Band 2,
Präventive Menschenrechtskontrolle, ab Seite 125:
https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte/berichte-an-das-parlament/