Wien (OTS) – Freiwillige Feuerwehrleute sind bei ihren Einsätzen
automatisch
unfallversichert. Darauf weisen Politikerinnen und Politiker sowie
die Unfallversicherung AUVA immer wieder hin. Eine junge
Feuerwehrfrau, die seit ihrem letzten Einsatz eine 100-prozentige
Behinderung hat, musste aber zur Volksanwaltschaft und vor Gericht
gehen, bis die Unfallversicherung AUVA zur Anerkennung als
Arbeitsunfall bereit war. „Ich erwarte, dass die AUVA künftig in
ähnlichen Fällen nicht auf stur schaltet, sondern schnell und
unbürokratisch im Sinne der Helfer*innen entscheidet. Sollte die AUVA
weiterhin uneinsichtig sein, wäre eine Gesetzesänderung notwendig“,
sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Sonst wird bald niemand mehr
bereit sein, Leben und Gesundheit zu riskieren, und beim nächsten
Hochwasser können wir alle selber unsere Keller auspumpen.“ Eine
Nicht-Anerkennung als Arbeitsunfall hat Folgen: Die Betroffenen
fallen um bessere Reha um, und um die komplette Versehrtenrente.
Nach Unfall im Einsatz bleibt 100-prozentige Behinderung
Am 22. August 2024 heulte die Sirene im oberösterreichischen
Kronabittedt. Marlies K., damals 19, wurde davon aus dem Schlaf
gerissen, zog sich schnell an und wollte zum Einsatz als Mitglied der
Freiwilligen Feuerwehr eilen. Aber sie stürzte über die Stiege. Sie
konnte reanimiert werden und wurde mit dem Hubschrauber ins Spital
geflogen. Als Folge blieb ihr eine erhebliche Sehstörung, die zu
einer 100-prozentigen Behinderung führte.
AUVA soll anerkennen, dass ein Alarmeinsatz immer eine
Stresssituation ist
Im Fall von Marlies K. wollte die AUVA aber nicht zahlen.
Medizinische Gutachten ergaben nämlich – sehr verkürzt gesagt -, dass
sie womöglich an einer seltenen Krankheit litt, die zum plötzlichen
Herztod führen kann, und dass sie wegen eines Herzstillstands
gestürzt wäre, der jederzeit eintreten hätte können, auch unabhängig
von einem Einsatz. „Wer auch nur ein bisschen Lebenserfahrung hat,
weiß, dass man in einem Alarmeinsatz immer unter außergewöhnlicher
Belastung steht. Das ist etwas völlig anderes, als wenn jemand
gemütlich gefrühstückt hat und zum Arbeitsplatz spaziert“, so Achitz:
„Die Rechtslage lässt es zu, dass auch die AUVA solche Fälle als
Arbeitsunfall anerkennt. Aber Marlies K. hat erst vor Gericht gehen
müssen, und erst nach einer neuerlichen medizinischen Begutachtung
hat die AUVA anerkannt, dass der medizinische Notfall ohne den Stress
des Einsatzes nicht passiert wäre.“
Versehrtenrente nur bei Anerkennung als Arbeitsunfall
An sich sind alle Mitglieder freiwilliger Hilfsorganisationen
während ihrer Ausbildung, Übungen und Einsätze bei der AUVA (ohne
Beitragszahlung) unfallversichert. Das ist gesetzlich im Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt. Es gelten die gleichen
Bestimmungen wie für Arbeitsunfälle. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die
sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der
die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen. Wegunfälle sind
ebenfalls versichert. Bei Arbeitsunfällen gibt es bessere
Rehabilitationsangebote als bei Freizeitunfällen, und die Betroffenen
erhalten eine Versehrtenrente.