Volksanwältin Gaby Schwarz: Gewalt gegen Frauen ist Menschenrechtsverletzung!

Wien (OTS) – „Gewalt gegen Frauen ist eine Verletzung der
Menschenrechte“, betont
Volksanwältin Gaby Schwarz anlässlich des Internationalen Tages der
Menschenrechte am 10. Dezember, der gleichzeitig den Abschluss der
Kampagne „16 Tage gegen Gewalt“ markiert. „Die Volksanwaltschaft ist
das Haus der Menschenrechte in Österreich. Als Frau, als Feministin
und als Volksanwältin setze ich mich auch in Zukunft dafür ein, dass
Frauenrechte wirklich gelebt statt vernachlässigt werden.
Entscheidend ist, dass wir nicht nur an 16 Tagen, sondern das ganze
Jahr über gemeinsam gegen männliche Gewalt an Frauen aufstehen. Denn
jede Frau und jedes Mädchen hat Recht auf ein Leben ohne Gewalt“,
hält Gaby Schwarz fest.

„Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, Frauen besser vor männlicher
Gewalt zu schützen, ist richtig und wichtig. Entscheidend ist, dass
sie zügig umgesetzt werden“, verweist die Volksanwältin auf den
Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt der Bundesregierung, der unter
anderem eine Fußfessel für Risikotäter mit Betretungsverbot
beinhaltet.

Zwtl.: Suizidrate in Gefängnissen so hoch wie noch nie

„Die menschenrechtliche Situation in Österreichs Gefängnissen
droht zu kippen“, warnt die für den Strafvollzug zuständige
Volksanwältin. „Die heimischen Haftanstalten sind auf 8.800 Häftlinge
ausgelegt. Derzeit gibt es aber mehr als 10.000. Hohe Belegzahlen und
zu wenig Personal sind Alltag im Strafvollzug. Die Folge sind
schlechte Versorgungsbedingungen, erschwerte Resozialisierung und
steigende Suizidzahlen. Heuer kam es bereits zu 54 versuchten und 8
tatsächlichen Suiziden in den Justizanstalten. So viele Vorfälle gab
es noch nie. Ich appelliere an das zuständige Justizministerium,
umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Zustände für Insassen und
Personal zu verbessern“, mahnt Volksanwältin Gaby Schwarz. Zum
Vergleich: Im Jahr 2020 kam es zu 28 versuchten und tatsächlichen
Suiziden in heimischen Gefängnissen.

„Seit Jahren fordere ich eine Verbesserung der Suizidprävention
von Strafgefangenen. Dazu gehört eine zweite Einschätzung zum
Suizidrisiko nach den ersten acht bis zwölf Wochen in Haft“, verweist
Gaby Schwarz auf 48 Empfehlungen einer Expertengruppe im Auftrag des
Justizministeriums von 2023, an der die Volksanwaltschaft
teilgenommen hat. „Menschenrechte enden nicht am Gefängnistor“. Die
Volksanwaltschaft setzt sich im Rahmen des Nationalen
Präventionsmechanismus auch künftig für die Wahrung und Stärkung der
Menschenrechte in Österreich ein.