Wien/Klagenfurt (OTS) – „Der Einsatz der Exekutive am Sonntag beim
antifaschistischen
Jugendcamp am Peršmanhof ist in jeder Hinsicht erschütternd“, sagt
Olga Voglauer, Volksgruppensprecherin der Grünen. Über 30 teils
schwer bewaffnete Polizist:innen, ein Polizeihubschrauber, Drohnen
und eine Hundestaffel wurden aufgeboten – wegen angeblicher
Verwaltungsübertretungen nach dem Kärntner Naturschutzgesetz. Es kam
zu Identitätsfeststellungen, Festnahmen und einer Hausdurchsuchung in
der Gedenkstätte.
„Ein derart massives Aufgebot an einer der wichtigsten
Gedenkstätten Kärntens ist nicht nur überzogen, sondern auch
respektlos – gegenüber dem Ort, der Geschichte und den jungen
Menschen, die sich mit Antifaschismus, Widerstand und Demokratie
beschäftigen“, so Voglauer. Besonders verstörend sei der von den
Behörden vorgebrachte Vorwurf eines „sittenwidrigen Umgangs mit der
Gedenkstätte“: „Das ist eine inakzeptable Verhöhnung jener, die dort
ermordet wurden – und eine gefährliche Umdeutung antifaschistischer
Bildungsarbeit.“
Lukas Hammer, Sprecher der Grünen für Gedenkpolitik und
Rechtsextremismus, kritisiert eine klare Schieflage im
sicherheitspolitischen Umgang mit zivilgesellschaftlichem Engagement:
„Es scheint kein Zufall, dass der Einsatz beim Peršmanhofs über den
Tisch des Völkermarkter Bezirkshauptmanns gegangen ist. Jener
Behördenleiter, der über Jahre das faschistische Ustaša-Treffen in
Bleiburg-Pliberk ermöglichte und es bis zu seiner Einstellung
verteidigte. Vergleichbare massive Polizeieinsätze beim
faschistischen Treffen gab es trotz mehrerer dokumentierten Verstöße
kein einziges Mal.“
Die Grünen fordern eine umfassende Aufklärung durch das
Innenministerium sowie politische Verantwortung auf Landesebene und
Bezirkshauptmannschaft. Voglauer und Hammer kündigen bereits
parlamentarische Anfragen an: „Die heutige Aktion der Exekutive
hinterlässt nicht nur Bestürzung, sondern auch viele Fragen – denen
werden wir nachgehen. Denn im 80. Jahr nach dem Ende des Holocausts
muss klar sein: Antifaschismus ist keine Provokation, sondern
Verfassungsauftrag.“