Wien (OTS) – Banken erhalten für Fondsanteile, die auf Kundendepots
verwahrt
werden, oftmals Provisionen von Dritten in Form von sogenannten
Bestandsprovisionen. Legen Banken diese Provisionszahlungen den
Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie nach Rechtsauffassung des
Vereins für Konsumenteninformation (VKI) unzulässig und an die
Kund:innen zurückzuzahlen. Mit der Oberbank konnte der VKI nun eine
außergerichtliche Einigung erzielen.
Konsument:innen, denen bis einschließlich 31.12.2017 ein Fondsprodukt
über die Oberbank vermittelt wurde, haben die Möglichkeit, sich bis
zum 15.12.2025 unter www.vki.at/kick-back-2025 kostenfrei zur
Sammelaktion anzumelden.
Bereits im Frühjahr hatte der VKI mit zwei Banken eine Lösung zur
Rückzahlung einbehaltener Provisionen gefunden. Nun wurden auch
andere Bankinstitute aufgefordert, ihren Kund:innen ein
entsprechendes Angebot zu machen. Nach Ansicht des VKI betrifft die
unzureichende Offenlegung von erhaltenen Bestandsprovisionen die
gesamte Bankenbranche, sofern Kund:innen im Wertpapiergeschäft Fonds
angeboten wurden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996, 2007 und
2018) sieht strenge Regelungen für die Zulässigkeit von Provisionen
und sonstigen Zuwendungen an Banken vor, um ein bestmögliches Handeln
im Interesse der Kund:innen zu gewährleisten. Nach Ansicht des VKI
wurden die Bestandsprovisionen bei der Vermittlung von Fonds der
Oberbank jedenfalls bis zum 31.12.2017 nicht ausreichend offengelegt
und sind daher aus Sicht des VKI an die Kund:innen herauszugeben. Die
Oberbank vertritt hier eine gegenteilige Rechtsauffassung.
Die nun zwischen VKI und Oberbank erzielte Lösung sieht vor, dass
die Oberbank berechtigten Teilnehmer:innen der VKI-Sammelaktion
individuelle Rückerstattungsangebote unterbreitet. Voraussetzung
dafür ist die rechtzeitige Anmeldung unter www.vki.at/kick-back-2025
– spätestens bis zum 15. Dezember 2025 .
„Die Einigung mit der Oberbank ist ein wichtiger Schritt für
betroffene Konsument:innen und soll diesen eine rasche,
unbürokratische Möglichkeit bieten, ihre Ansprüche auch tatsächlich
geltend zu machen. Wir hoffen, dass weitere Banken diesem Beispiel
folgen werden“, so Mag. Stefan Schreiner, Experte für
Verbraucherrecht im VKI.
SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf
www.vki.at/kick-back-2025 .