VKI-Sammelaktion: Bestandsprovisionen bei Fonds – Einigung mit RLB NÖ-Wien

Wien (OTS) – Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den
Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form von
sogenannten Bestandsprovisionen. Legen Banken diese
Provisionszahlungen den Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie
nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)
unzulässig und an die Kund:innen zurückzuzahlen. Der VKI konnte sich
nach intensiven Verhandlungen mit der Raiffeisenlandesbank
Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien) auf eine Rückzahlung an deren
Kund:innen einigen. Konsument:innen, denen bis zum 31.12.2017 ein
Fondsprodukt der RLB NÖ-Wien vermittelt wurde, können sich bis zum
31.12.2025 unter www.vki.at/kick-back-2025 kostenlos zu einer
Sammelaktion anmelden.

Nachdem sich der VKI im Frühjahr bereits mit zwei Bankinstituten
auf eine außergerichtliche Lösung zum Thema Bestandsprovisionen
geeinigt hatte, wurden weitere Banken aufgefordert, eine Lösung für
Kund:innen anzubieten. Nach Ansicht des VKI betrifft die
unzureichende Offenlegung von erhaltenen Bestandsprovisionen die
gesamte Bankenbranche, sofern Kund:innen im Wertpapiergeschäft Fonds
angeboten wurden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018)
sieht strenge Regelungen vor, unter welchen Voraussetzungen
Bestandsprovisionen von Banken einbehalten werden dürfen.

Nach Ansicht des VKI wurden die Bestandsprovisionen bei der
Vermittlung von Fonds der RLB NÖ-Wien jedenfalls bis zum 31.12.2017
nicht ausreichend offengelegt und können daher aus rechtlicher Sicht
zurückverlangt werden.

Die Lösung, auf die sich der VKI mit der RLB NÖ-Wien einigen
konnte, sieht vor, dass die Bank anspruchsberechtigten
Teilnehmer:innen der VKI-Sammelaktion einen individuellen
Rückerstattungsbetrag anbieten wird. Für die Inanspruchnahme der
außergerichtlichen Lösung ist die Anmeldung an der kostenlosen
Sammelaktion des VKI unter www.vki.at/kick-back-2025 erforderlich.
Die Anmeldung ist bis zum 31.12.2025 möglich.

„Wir freuen uns, dass wir mit der Raiffeisenlandesbank
Niederösterreich-Wien eine gute Lösung für betroffene Konsument:innen
erzielen konnten.“, so Mag. Stefan Schreiner, Experte für
Verbraucherrecht im VKI.

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf
www.vki.at/kick-back-2025 .