VKI-Sammelaktion: Bestandsprovisionen bei Fonds – Einigung mit der Raiffeisen Bankengruppe OÖ und KTN

Wien (OTS) – Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den
Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form von
sogenannten Bestandsprovisionen. Legen Banken diese
Provisionszahlungen den Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie
nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)
unzulässig und an die Kund:innen zurückzuzahlen. Der VKI konnte sich
nach intensiven Verhandlungen nun mit den verbleibenden
Raiffeisenbanken auf eine Rückzahlung an deren Kund:innen einigen.
Konsument:innen, denen bis zum 31.12.2017 ein Fondsprodukt der
Raiffeisenlandesbanken Kärnten und Oberösterreich bzw. den regionalen
Raiffeisenbanken in diesen Bundesländern vermittelt wurde, können
sich bis zum 08.04.2026 unter www.vki.at/kick-back-2025 kostenlos zu
einer Sammelaktion anmelden.

Nachdem sich der VKI bereits mit den meisten Raiffeisen
Bankengruppen auf eine außergerichtliche Lösung zum Thema
Bestandsprovisionen geeinigt hatte, konnten nun auch die Gespräche in
den verbleibenden Bundesländern Kärnten und Oberösterreich positiv
abgeschlossen werden. Nach Ansicht des VKI betrifft die unzureichende
Offenlegung von erhaltenen Bestandsprovisionen die gesamte
Bankenbranche, sofern Kund:innen im Wertpapiergeschäft Fonds
angeboten wurden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018)
sieht strenge Regelungen vor, unter welchen Voraussetzungen
Bestandsprovisionen von Banken einbehalten werden dürfen.

Nach Ansicht des VKI wurden die Bestandsprovisionen bei der
Vermittlung von Fonds der Raiffeisenbanken jedenfalls bis zum
31.12.2017 nicht ausreichend offengelegt und können daher aus
rechtlicher Sicht zurückverlangt werden. Die Raiffeisen Bankengruppe
vertritt eine andere Rechtsansicht.

Die Lösung, auf die sich der VKI mit der Raiffeisen Bankengruppe
einigen konnte, sieht vor, dass die Bank anspruchsberechtigten
Teilnehmer:innen der VKI-Sammelaktion einen individuellen
Rückerstattungsbetrag anbieten wird. Für die Inanspruchnahme der
außergerichtlichen Lösung ist die Anmeldung an der kostenlosen
Sammelaktion des VKI unter www.vki.at/kick-back-2025 erforderlich.
Die Anmeldung ist bis zum 08.04.2026 möglich.

„Wir freuen uns, dass wir nun für den gesamten Raiffeisensektor
gute Lösungen für betroffene Konsument:innen erzielen konnten“, so
Mag. Stefan Schreiner, zuständiger VKI-Jurist für Verbraucherrecht.

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf
www.vki.at/kick-back-2025 .