Wien (OTS) – Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von
Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form sogenannter
Bestandsprovisionen. Werden diese Zahlungen gegenüber Kund:innen
nicht offengelegt, sind sie nach Rechtsauffassung des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI) unzulässig und an die Kund:innen
herauszugeben. Nachdem sich der VKI bereits mit mehreren
Bankengruppen auf außergerichtliche Lösungen einigen konnte, öffnet
der VKI die Aktion nun für weitere Banken und ruft Betroffene auf,
ihre Ansprüche anzumelden:
– Gutmann Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
– Raiffeisen Bank International AG (inklusive Raiffeisen Zentralbank)
– Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft
– Schöller Bank AG
– HYPO-BANK BURGENLAND AG (Bank Burgenland, Bank Burgenland Kärnten)
– Schelhammer Capital Bank AG (inklusive „die plattform“)
– Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft (HYPO
Oberösterreich)
– Hypo Tirol Bank AG
– Bankhaus Carl Spängler & CO AG
– Hypo Vorarlberg Bank AG
Konsument:innen, denen bis zum 31.12.2017 ein Fondsprodukt über
eine der genannten Banken vermittelt wurde, können sich kostenlos
unter www.vki.at/kick-back-2026 für die Sammelaktion anmelden und
ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen. Der VKI wird die gesammelten
Fälle bei der jeweiligen Bank intervenieren, in Verhandlungen
eintreten und auf eine außergerichtliche Lösung hinwirken.
Nach Ansicht des VKI betrifft die unzureichende Offenlegung von
Bestandsprovisionen die gesamte Bankenbranche, sofern Kund:innen im
Wertpapiergeschäft Fonds vermittelt wurden. Das
Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018) sieht strikte
Voraussetzungen vor, unter denen Banken Bestandsprovisionen
einbehalten dürfen. Nach Einschätzung des VKI wurden diese Vorgaben
bei der Vermittlung von Fonds jedenfalls bis zum 31.12.2017 meist
nicht erfüllt – Kund:innen stehen diesfalls Herausgabeansprüche zu.
„Unser Ziel ist es, Betroffene bei der Durchsetzung ihrer
Ansprüche zu unterstützen und auch mit weiteren Bankinstituten eine
faire Lösung für betroffene Konsument:innen zu erreichen. Die
Erfahrungen mit anderen Bankengruppen zeigen, dass konstruktive
Einigungen möglich sind“, so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger
Jurist der Abteilung Intervention im VKI.
SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf
www.vki.at/kick-back-2026 .