Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist im
Auftrag des
Sozialministeriums mit Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln in den
Beförderungsbedingungen der Ryanair DAC vorgegangen. Allen voran
stand die Flughafen-Check-In-Gebühr in Höhe von 55 Euro, die
Verbraucher:innen am Flughafen verrechnet wurde. Der Oberste
Gerichtshof (OGH) hat nun bestätigt: 14 von 15 Gebührenklauseln sind
unzulässig.
55 Euro Check-In-Gebühr, 25 Euro Kleinkindgebühr, Gebühren für
obligatorische Familiensitze, 15 Euro für die Ausstellung einer
Bordkarte – diese und 10 weitere Zusatzgebühren, oftmals teurer als
der Flug selbst, wurden nun vom OGH für unzulässig erklärt. Nach
Ansicht des OGH sind die Gebührenklauseln zum Teil derart
unverständlich formuliert, dass es Konsument:innen nicht möglich ist,
diese nachzuvollziehen, insbesondere im Zusammenhang mit etwaigen
Rückerstattungsansprüchen.
Check-In-Gebühr, Umbuchungsgebühr sowie Gebühren für die
Bordkarte und eine Namensberichtigung sind nach dem OGH nicht nur
intransparent, sondern benachteiligen Konsument:innen auch gröblich,
da diese Gebühren selbst dann verrechnet werden können, wenn der
Grund für ihr Anfallen Ryanair selbst zuzurechnen ist.
„Das Urteil ist ein starkes Zeichen für Preistransparenz und
fairen Wettbewerb. Der OGH stellt klar, dass Zusatzgebühren
transparent darzustellen sind und Konsument:innen nicht unsachlich
benachteiligen dürfen“, kommentiert Dr. Petra Leupold, Leiterin
Intervention im VKI. „Betroffene Konsument:innen, die auf Basis
dieser oder sinngleicher Klauseln Gebühren bezahlt haben, können
diese zurückfordern.“
„Gerade vor dem Sommerurlaub ist das eine gute Nachricht für
viele Familien. 55 Euro hier, 15 Euro dort, 160 Euro bei einer
Namensänderung – das sind keine Kleinigkeiten. Billigflug darf nicht
heißen, dass Konsument:innen am Ende mit undurchsichtigen Gebühren
zur Kassa gebeten werden. Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er
wirklich kostet“, sagt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
SERVICE: Der VKI bietet auf seiner Homepage
www.verbraucherrecht.at einen Musterbrief für die Rückforderung der
Gebühren an. Das Urteil im Volltext gibt es auf
www.vki.at/ryanair062026 .