Wien (OTS) – Kritisch merkt die Umweltorganisation VIRUS an, dass die
Asfinag
vorhersehbar in der Osterwoche einen Show-Baustart für den
Freilandabschnitt der S1-Lobauautobahn hingelegt habe. Sprecher
Wolfgang Rehm „Mit dieser Aktion am 1.April soll der Öffentlichkeit
mit Vorbereitungsmaßnahmen suggeriert werden, dass es jetzt
unbeirrbar und genau wie von Minister Hanke vorigen Herbst verkündet
endlich voll losgeht. Tatsächlich handelt es sich um eine
Mogelpackung, soll ein richtiger Baubeginn erst im nächsten Jahr
stattfinden und bleibt jede Tätigkeit entgegen allen bloß
reflexartigen Abwehrbeteuerungen rechtswidrig“.
Dies folge aus dem vorige Woche von VIRUS präsentierten auf
universitärem Niveau erstellten Rechtsgutachten . Hinsichtlich der
Arbeiten seien bisher nur Umweltauflagen und bescheidene
Nebentätigkeiten ausgeschrieben worden. „Das Spektrum reicht hier von
einer Umweltbauaufsicht, einer Luftgütemessstation, passivem
Lärmschutz für ein Baulos über Baufeldpflege und Brunnenverlegungen
mit noch laufender Frist, bis hin zu einem Monitoring-System für den
Baustellenverkehr“, weiß Rehm. Bei letzterem sei nun ein Bagger für
Erdarbeiten zum Einsatz gekommen, der es medientauglich ermögliche,
die beliebte Schlagzeile von den rollenden Baggern zu bemühen. „Im
Ergebnis bedeutet das, dass außer niederschwelliger Geldverschwendung
keine Fakten geschaffen werden und dass hinreichend Spielraum
besteht, das laufende Verfahren beim Europäischen Gerichtshof
abzuwarten, wie es die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns gebietet.
Dieses betrifft nicht nur den Lobautunnel sondern den gesamten
Abschnitt bis Süßenbrunn und wird dem EU-Recht wohl zum Durchbruch
verhelfen,“ so Rehm. In der Zwischenzeit hätten der Vorstand der
Asfinag-Holding und Bundesminister Hanke das neue Rechtsgutachten
erhalten und damit nun unmittelbar die Möglichkeit, die Unhaltbarkeit
ihrer bisherigen Positionen zu prüfen. „Die wie aus der Pistole
geschossenen Standardreaktionen der Asfinag konnten
selbstverständlich das Gutachten noch gar nicht berücksichtigt
haben“, so Rehm, der auch den Verweis der Asfinag auf eigene
Gutachten nicht gelten lässt: „Jene Gutachten die in der Folge der
Evaluierung des Klimaschutzministeriums 2021 ausgebrochenen Panik
erstellt wurden, hatten durchwegs das vorrangige Unionsrecht nicht
berücksichtigt und nichts von dem, was Anfang 2025 als Reaktion auf
unsere Gutachten vorgelegt wurde, war geeignet das
Bundesverwaltungsgericht zu beeindrucken. Zu den neuen Rechtsfragen,
die wir jetzt begutachten ließen, haben Asfinag und Minister
überhaupt nichts in der Hand.“ Rechtskräftige Bescheide würden eben
allein nicht reichen, wenn rechtlich keine Bundesstraße mehr da sei,
die aber grundlegende Voraussetzung dafür sei, dass die Asfinag
überhaupt tätig werden dürfe. „Das mag nicht leicht zu verstehen
sein, stimmt aber trotzdem. Noch ist hinreichend Zeit den
eingeschlagenen Rechtsbruchkurs zu verlassen“, so Rehm abschließend.