VGT bringt weitere 533 Anzeigen gegen Vollspaltenboden-Schweinefabriken ein

Wien (OTS) – Seit 2022 gibt es eine neue Bestimmung in der Verordnung
zur
Schweinehaltung, die aber flächendeckend in Österreichs
Schweinefabriken nicht eingehalten wird. Punkt 2.1 der Anlage 5 der
1. Tierhaltungsverordnung normiert wörtlich: „Buchten müssen so
gebaut sein, dass die Schweine Zugang zu einem physisch […]
angenehmen Liegebereich haben, der […] sauber ist und so viel Platz
bietet, dass alle Schweine gleichzeitig liegen können“ . Es bedarf
keiner großen intellektuellen Leistung, zu erkennen, dass ein mit
scharfkantigen Spalten durchzogener Betonboden ohne jeden
Liegebereich dieser Bestimmung nicht entsprechen kann. Und dennoch
ist der Vollspaltenboden weiterhin in Österreich die Norm. Nach 1000
diesbezüglichen Anzeigen Ende Mai 2026 in der Steiermark, bringt der
VGT jetzt weitere entsprechende Anzeigen gegen 533 Schweinefabriken
mit Vollspaltenboden in OÖ (207), NÖ (267), Kärnten (39) und dem
Burgenland (20) ein. Die Daten der Betriebe stammen aus
Schlachthoflieferscheinen, die dem VGT anonym zugespielt worden sind.

Für das Wohlbefinden der Schweine ist ein physisch angenehmer
Liegebereich essenziell. Eine Dissertation 1 an der Uni München 2015
hat fast 1000 Schweinekörper aus 4 Schlachthöfen, die von Tieren aus
Haltung auf Vollspaltenbodenhaltung stammen, untersucht und fand,
dass 92 % der Tiere schmerzhaft entzündete Gelenke hatten, weil sie
nie weich liegen konnten. Ein Blick auf die Gelenke, wie bei
Schlachtkörperuntersuchungen durch Amtstierärzt:innen üblich, kann
diese Entzündungen nicht erkennen. Dazu ist es schon notwendig, die
Gelenke aufzuschneiden und das Gewebe zu untersuchen. Deshalb werden
diese Entzündungen, die praktisch alle Schweine auf Vollspaltenboden
betreffen, behördlicherseits nicht ernst genommen.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Eigentlich wäre es die
Aufgabe der Behörden, alle Schweinefabriken zu kontrollieren und
diese Norm durchzusetzen. Aber das ist leider nicht der Fall. Die
Kontrollverordnung sieht Kontrollen in Schweinefabriken im Mittel nur
alle 50 Jahre vor. Und weil 90 % der Schweinemasten keine Einstreu
und damit keinen weichen Liegebereich haben, setzt man diese Norm
nicht durch. Was Tiere betrifft, ist Österreich einfach kein
Rechtsstaat. Das sehen wir bei vielen Themen, bei denen die Normen im
Tierschutzgesetz ins Unkenntliche verwässert und nicht durchgesetzt
werden, z.B. bei der Qualzucht, beim Aussetzen gezüchteter Wildtiere
zur Jagd, beim Singvogelfang, bei Abschüssen von Wölfen und eben beim
Schweine-Vollspaltenboden. Deshalb mussten wir jetzt diese
Massenanzeigen einbringen, damit einerseits die Behörden endlich
kontrollieren gehen, und andererseits, damit offensichtlich wird,
dass hier ein flächendeckender Missstand besteht, der von den
Behörden wissentlich ignoriert wird. Aber da Tiere als Sachen gelten,
darf niemand in ihrem Namen Gerichte anrufen, um die Durchsetzung der
Gesetze zu ihrem Schutz zu erzwingen. ‚Wo kein Kläger da kein
Richter’ ist bei Tieren die Devise der Behörden, wenn sie der
Tierquälerei zuschauen oder gar wegsehen, und jedenfalls nicht
eingreifen.“

(1) Oberländer, Sabine: „Untersuchungen zum Vorkommen von
akzessorischen Bursen bei Mastschweinen“ , Inaugural-Dissertation zur
Erlangung der tiermedizinischen Doktorwürde der Tierärztlichen
Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, 2015