VfGH: Untersuchungsausschüsse müssen für die Öffentlichkeit offen sein

Wien (OTS) – Der Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden: Die
derzeitige
Einschränkung der Anhörungen in parlamentarischen
Untersuchungsausschüssen auf Medienvertreter:innen ist
verfassungswidrig. Der VfGH gab dem Antrag der
Grundrechtsorganisation epicenter.works und mehreren Privatpersonen
damit in Teilen recht, eingebracht mit Unterstützung von Rechtsanwalt
Philipp Schwarz. Das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen bleibt aber
aufrecht.

„Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Kontrollinstrument
des Parlaments. Dass dieses bisher nur hinter verschlossenen Türen
eingesetzt wurde, war ein demokratischer Widerspruch. Den haben wir
heute in Teilen beseitigt.“, so Thomas Lohninger, Geschäftsführer von
epicenter.works.

„Künftig müssen Anhörungen in Untersuchungsausschüssen auch für
public watchdogs öffentlich zugänglich sein. In Deutschland,
Frankreich, Portugal, Spanien und dem Europäischen Parlament ist das
längst Standard. Österreich ist in dieser Frage nun endlich kein
Schlusslicht mehr. Das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen – und damit
ein zeitgemäßer Livestream – hat der VfGH heute leider nicht
aufgehoben.“

Die Grundrechtsorganisation sieht den Gesetzgeber nun gefordert,
die Verfahrensordnung anzupassen. „Wir werden den Prozess weiter
begleiten und für eine echte, niedrigschwellige Öffentlichkeit
eintreten.“, so Lohninger.