Verunreinigte Säuglingsnahrung: China kooperiert nicht, Unternehmen haben versagt

Brüssel/Wien (OTS) – Im europaweiten Skandal um zurückgerufene
Säuglingsmilch mit einem
potenziell mit dem Giftstoff Cereulid kontaminierten Inhaltsstoff aus
China gibt es neue Entwicklungen. Im Mittelpunkt stand zuletzt die
Frage, wie der chinesische Lieferant Cabio Biotech, der im Zentrum
der Affäre steht, reagieren würde. Angesichts der Weigerung der
chinesischen Behörden, mit ihren europäischen Gegenübern zu
kooperieren, verschärft die Europäische Kommission nun den Ton und
verstärkt die Kontrollen für Importe von Arachidonsäure-Öl aus China.

Ab dem 26. Februar 2026 unterliegen Einfuhren von Arachidonsäure-
Öl aus China besonderen Bedingungen beim Eintritt in die Europäische
Union. Jede Sendung mit Ursprung in China muss an den
Grenzkontrollstellen (Border Control Posts, BCPs) der Mitgliedstaaten
vorgestellt werden. Dort erfolgen Dokumentenkontrollen sowie – mit
einer Frequenz von 50 Prozent – Identitäts- und Warenuntersuchungen.
Darüber hinaus muss jede Sendung von Laboranalyseergebnissen und
einem amtlichen Zertifikat der chinesischen Behörden begleitet
werden, das bestätigt, dass Probenahme und Analysen das
Nichtvorhandensein des Cereulid-Toxins ergeben haben. Die Kommission
fordert die Mitgliedstaaten nun auf, diese Maßnahmen vollständig
umzusetzen.

Gegenüber foodwatch erklärte die Europäische Kommission, sie habe
die chinesischen Behörden am 12. Januar 2026 angeschrieben und zu
einem Treffen mit der europäischen Delegation eingeladen. China habe
eine Zusammenarbeit jedoch abgelehnt. Daraufhin habe die Kommission
entschieden, strengere Maßnahmen zu ergreifen.

Indra Kley-Schöneich von foodwatch Österreich : „Unternehmen
haben es versäumt, die Sicherheit ihrer Zutaten für die menschliche
Gesundheit zu gewährleisten. Deshalb müssen nun die nationalen
Behörden der Mitgliedstaaten einspringen und sicherstellen, dass das
von milliardenschweren Konzernen importierte Arachidonsäure-Öl kein
Gesundheitsrisiko darstellt. Es ist inakzeptabel, dass Behörden diese
Kontrollarbeit übernehmen müssen, weil große Konzerne ihrer
grundlegenden Pflicht zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit
nicht nachgekommen sind. Wer Gewinne privatisiert, darf die Risiken
nicht der öffentlichen Hand aufbürden – erst recht nicht in einer
Zeit, in der Europas Aufsichtsbehörden ohnehin massiv unterbesetzt
sind.“

foodwatch weist zudem darauf hin, dass die am 24. Februar im
Dringlichkeitsverfahren veröffentlichte Durchführungsverordnung der
Kommission ausdrücklich festhält, dass „davon auszugehen ist, dass
aus China eingeführtes Arachidonsäure-Öl ein schwerwiegendes Risiko
für die menschliche Gesundheit darstellt“.

Weiterführende Informationen:

Implementing regulation – EU – 2026/459 – EN – EUR-Lex

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